Herabstufung des Schwerbehindertenausweises bei Antrag auf Erhöhung und Merkzeichen?
Ist es möglich, dass ein unbefristeter Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von 50 herabgestuft wird, wenn man eine Erhöhung beantragt und gleichzeitig Merkzeichen fordert, und besteht die Befürchtung, dass dies absichtlich von den Versorgungsämtern getan wird, basierend auf Erfahrungen anderer Betroffener?
4 Antworten
Schau mal ob dein GdB von 50 befristet ist oder unbefristet. Steht auf dem Ausweis.
Vielleicht erledigt sich deine Frage dann schon.
wenn er befristet ist, kann eine Abstufung nicht passieren, ich beantragte gerade ein G, und bekam es ohne weiteres, obwohl ich keine Gehhilfe habe
Auch wenn die GdB unbefristet ist, behält sich das Versorgungsamt vor, Nachprüfungen anzustellen.
Das Merkzeichen G bekommen noch nicht mal Rollstuhlfahrer, oder Menschen, die beinamputiert sind, es ist heute fast unmöglich es zugeteilt zu bekommen.
Je nach Deinen Einschränkungen wird beurteilt, ob die GdB von 50 gerechtfertigt ist, oder gekürzt wird.
Es bleibt eine Spekulation, ob die Kürzung anhand Deines Verschlechterungsantrags erfolgt.
Alles Gute für Dich.
Wieso sollte man denn herabgestuft werden? Die Behinderung wird ja nicht weniger sondern je nachdem was man hat eher mehr. Sie können es ablehnen aber die 50% hat man dann immernoch und nehmen sie einen nicht mehr weg. Wenn der Arzt oder gar mehrere es empfehlen das man einen höheren Grad beantragen könnte, sollte man das machen.
Unbefristet