Ab wann sex?

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Hallo 👋

Wenn man nach dem Gesetz geht mit 14.

Allerdings würde ich nach geistiger Reife gehen. Diese soll aber nicht von der Person selbst beurteilt werden denn die meisten denken sie seien schon voll reif aber oft stimmt das nicht.

Ich persönlich halte viele mit 16/17 geistig reif genug um Sex zu haben. Natürlich gibt es auch Ausnahmen wo ich sage es geht schon früher oder eben erst später. Natürlich muss das jeder für sich entscheiden und ich bin nicht befugt irgendwem zu sagen wann er Sex haben darf und wann nicht.

Mir macht das meistens ein ungutes Gefühl wenn ich höre wie manche 13-14 jährige vor mir stehen und prahlen wie geil Sex sie mit ihren 14-21 jährigem Freund haben. Gerade wenn ich höre wie wenig sie über ihren Körper (Zyklus) und über Verhütung wissen. Ich begegne da kaum einen der es tatsächlich richtig macht und erwachsen damit umgeht. Entweder sie gehen sehr schlampig mit der Verhütung um oder sind total ängstlich und trauem keinen Verhütungsmittel und denken durchgehend sie könnten schwanger geworden sein.

Mein Problem dabei ist eher wie leicht man sich in jungen Jahren zu Dummheiten überreden lässt. Auch was dieses wundervoll und tolle Gefühl von Liebe und Sex angeht, wenn man da jemanden gefunden hat lässt man sich zu viele dummen zeug überreden und macht sich voll abhängig von dieser Person sodass man alles machen würde damit man die Person ned verliert.

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Ich hoffe ich konnte dir helfen 🙃

Viel Glück 🍀

LG

Jojo

Rein rechtlich laut deutschem Gesetz, wenn unter 14 Sex:

  • Beider Personen müssen einwilligen
  • Falls eine ältere Person beteiligt ist, darf diese kein Machtverhältnis ausnutzen
  • Es darf keinen Sex oder jegliche Art der Beziehung zwischen z. B. Schüler und Lehrer geben

Also dürftest du schon Sex haben. Aber bitte pass auf dich auf und lass dir lieber noch ein bisschen Zeit und am wichtigsten wie du selbst gesagt hast verhüten

Du brauchst noch keinen Sex nur weil alle sagen das sie es schon hatten, must Du da nicht mitlaufen. Du bist dadurch keine schlechtere Frau/Mädchen. finde den richtigen und ich wünsche dir viel Glück und Spaß beim ersten mal

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – meine eigene Erfahrung

Ich würde es mit 13 noch nicht machen. Das finde ich etwas früh.

Meiner Meinung nach erst mit 16, alles darunter sollte keinen sex haben finde ich da viel zu jung.

Aber laut Gesetz darf man in Deutschland ab 14 sex haben und in der Schweiz ab 15 oder 16


SZ1984  01.03.2025, 00:41
Aber laut Gesetz darf man in Deutschland ab 14 sex haben

Und ab wann ist man strafmündig?😉

ProjectMayhem1  01.03.2025, 11:05
@SZ1984

Rein rechtlich gesehen nicht. Nach der Logik wäre es auch irrelevant wenn sich unter 14 jährige gegenseitig töten, da sie ja eh nicht strafmündig sind

ProjectMayhem1  01.03.2025, 11:11
@SZ1984

Ich glaube du hast meine Antwort nicht verstanden. Egal lassen wir das

SZ1984  01.03.2025, 11:13
@ProjectMayhem1

Die Qualität deiner Kommunikation, spiegelt sich im Feedback auf deine Kommunikation wieder. 😉

ProjectMayhem1  01.03.2025, 11:14
@SZ1984

Das war eher ein Feedback auf dein verständnis. Aber hauptsache nichts verstehen, den Fehler bei mir suchen und dann noch schön disliken 😂 erlebt man wirklich nur auf gutefrage sowas. Habe dich sogar doppelt drauf hingewiesen, dass es nur ums rein rechtliche geht

neo311  31.03.2025, 22:55
@SZ1984

Dir ist hoffentlich schon klar dass deine Eltern probleme bekommen würden wenn du mit 13 schon geschlechtsverkehr hast.

SZ1984  31.03.2025, 23:41
@neo311

Ich bin 40, insofern ist es meinen Eltern hoffentlich egal. 😅

Ich weiß nichts darüber, dass die Eltern dafür haften wenn ihr Kind vor dem 14. Lebensjahr Sex haben. Hast du eine Quelle dazu?

neo311  03.04.2025, 13:12
@SZ1984

Es ist eigentlich ziemlich bekannt dass die Eltern für die Straftaten ihrer Kinder haften...

SZ1984  03.04.2025, 16:34
@neo311

Nicht pauschal.

Die Eltern würden strafrechtlich nicht verfolgt, solange sie den sexuellen Kontakt nicht gefördert oder aktiv ermöglicht haben.

Allerdings könnten sie in den Fokus des Jugendamts geraten, falls der Verdacht besteht, dass sie ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt haben (§ 171 StGB – Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht). Das wäre aber nur dann relevant, wenn ihnen nachgewiesen werden kann, dass sie den Kontakt bewusst geduldet oder gefördert haben, obwohl es dem Kindeswohl schadet.

In der Praxis würden eher jugendschutzrechtliche Maßnahmen greifen, also Gespräche mit den Eltern und ggf. Beratungen für die Kinder.