unter 14 Jährige sind vom gesetz für sex nicht einwilligungsfägig, unter 14 Jährige haben aber schon untereinander sex, warum können sie da doch einwilligen?
Der Gesetzgeber stellt unter Strafe, dass unter 14 Jährige Minderjährige Sex haben dürfen. Mit der Begründung dass sie in dem Alter für sexuelle Handlungen nicht einwilligungsfähig sind. Das verstehe ich auch.
Nun ist es aber so dass häufig schon unter 14 Jährige untereinander mit gleichaltrigen sex haben oder sexuelle Handlungen begehen und hier dann plötzlich doch einwilligungsfähig sind da das ja hingenommen wird und nicht geahndet wird.
Wie kommt es da also dass man einerseits Kindern in dem Alter die einwilligungsfähigkeit abspricht und aber andererseits wenn das unter gleichaltrigen passiert sie dann doch wieder einwilligungsfägig sind?
Das ist nicht ganz schlüssig?
Was meint ihr zu diesem Thema?
4 Antworten
Sie sind immer noch nicht Einwilligungsfähig aber halt auch noch nicht Strafmündig
wenn beide unter 14 ist es zwar verboten § 176 StGB https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__176.html
da beide aber nicht strafmündig sind unter 14 Jahren, wird das vor keinem Richter landen.
Allerdings gibt es Bestrebungen die Strafmündigkeit nach unten auf 12 hier in Deutschland zu verschieben. Passiert dies ...
Wenn man die Strafmündigkeit auf 12 herabsetzt, und das Alter ja auch etwas mit dem Gedanken zu tun hat, wie bewusst man Entscheidungen trifft, wie viel Verantwortung man dafür hat, so müsste dann auf der gleichen Ebene wieder darüber nachgedacht werden, ob nicht auch 12-jährige dann einwilligungsfähig sein könnten, und das entsprechend ebenso anpassen. Das ist sicher nicht dein Ziel, bei diesem Gedanken.
Es geht eher ums emotionale ausnutzen. Man nimmt an, dass deutlich ältere Menschen junge Menschen schneller emotional ausbeuten konnen, bzw. etwas tun, was sie gar nicht wollen...
Ne wenn es darum gehen würde dürfte 14Jährige keine. Sex mit 20,30,40,50,60….usw Jährigen haben.
Dann gäbe es im deutschen Recht einen Artikel der besagt das ein sexualpartner einer/eines Minderjährigen nur x Jahre älter sein darf.
Denn gibt es aber leider nicht
Das Problem ist, dass Erwachsene Kindern körperlich und geistig überlegen sind und leicht ein Kind dazu bringen könnten, auszusagen, dass es eingewilligt hat, obwohl der Sex erzwungen war.
Eine Einwilligung ist, ebenso wie eine Ablehnung, nicht beweisbar. Deshalb geht der Gesetzgeber lieber auf Nummer sicher und sagt, Kinder können nicht in sexuelle Handlungen einwilligen.