Smartwach liest keinen Puls vom Handgelenk?

Hallo, ich habe mir vor Tagen einen Smartwach bestellt, der heute angekommen ist.

Der funktioniert eigentlich sehr gut, nur liest der Smartwatch keinen Puls bei mir ab, wenn ich ihn am Handgelenk trage. Ich habe die Anweisungen befolgt und ihn so getragen, wie es da steht, sogar an beiden Handgelenken, aber vergebens. Es liest einfach keine Werte ab.

Dann aber, wenn ich den Sensor an meinen Finger lege, liest es die Werte problemlos ab. Ich habe es dann abwechselnd versucht, um zu testen, ob es vielleicht nur eine Starthilfe brauchte, aber nix. Es liest nur von den Fingern ab und nicht am Handgelenk, was sehr frustrierend ist. Da ich die Uhr eigentlich auch nur zur Abmessung von meinen Blutwerten, usw. gekauft habe, wenn ich unterwegs bin. Was jetzt aber nicht geht, weil ich es jedes Mal dafür ausziehen muss.

Hat jemand vielleicht Tips oder Ratschlag für mich, wie man das beheben kann?

Oder eventuell, hattet ihr das gleiche Problem mit euer Smartwatch in einem gewissen Punkt?

P.S. Bitte keine abwertenden Kommentare oder sonst was, wenn euch der Post lächerlich vorkommt, dann einfach weiter scrollen.

Ernsthafte und hilfreiche Antworten sind natürlich willkommen.

Hatte das Problem nie bei meiner Smartwatch. 100%
Habe das Problem auch / hatte das Problem auch. 0%
Anderes. 0%
Sport, Gesundheit, Elektronik, Shopping, Einkauf, Gesundheit und Medizin, Technologie, Uhr, Smartwatch, Temu
Meinung des Tages: Kinder tracken lassen - wie steht ihr dazu?

Die Frage nach dem Aufenthaltsort des Kindes beschäftigt viele Eltern. Schon ein Zugausfall kann dabei zu großen Sorgen führen. Gerade jetzt, wo überall die Schule wieder begonnen hat, fragen sich viele Eltern, ob ihre Kinder gut zur Schule gekommen sind - besonders natürlich, wenn es sich um jüngere Kinder handelt. Deshalb greifen immer mehr zu Ortungssystemen via GPS.

Das ist GPS & so funktioniert es

GPS bedeutet ausgeschrieben Global Positioning System. Von Satelliten, welche die Erde umkreisen, werden dabei Signale gesendet - etwa an Endgeräte wie Smartphones, welche GPS-Empfänger sind.

Bestimmt wird anhand des Signals der Abstand des Empfängergerätes zum Satelliten. Diese senden dabei sowohl die genaue Uhrzeit, als auch die eigene Kennung und Position. Auf 10 bis 15 Meter genau kann die Position berechnet werden, wenn das Endgerät von mindestens drei Satelliten Daten empfängt. GPS-fähige Geräte können dann über das Internet oder Mobilfunk die Position weiterversenden - in diesem Fall beispielsweise an das Smartphone der Eltern.
Doch es gibt auch Hindernisse, die den GPS-Empfang verschlechtern. Dazu zählen unter anderem Gebäude, Bäume aber auch topografische Besonderheiten.

Inzwischen gibt es eine enorme Bandbreite an GPS-fähigen Geräten. Es gibt beispielsweise Apps, Smartwatches, Tracker oder Armbänder. Die letzten beiden werden dabei häufig für kleinere Kinder genutzt, die noch keine Uhr oder Smartphone haben.

Es gibt sogar teilweise die sogenannte Geofencing-Funktion - Eltern können Bereiche festlegen, in denen ihre Kinder sich aufhalten sollten. Werden diese verlassen, bekommen die Eltern automatisch eine Information darüber als Warnung.

Rechtliche Lage

Standortdaten an Dritte zu übermitteln ist laut TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz) nur dann erlaubt, wenn eine ausdrückliche, schriftliche Erlaubnis vorliegt.

Bei Minderjährigen ist aber eine Ausnahme vorgesehen. Es gilt hierbei die Zustimmung des jeweiligen Erziehungsberechtigten. Zudem sind rein rechtlich gesehen meist die Eltern die eigentlichen Eigentümer des Smartphones, wodurch sie letztlich in der Theorie lediglich ihr eigenes Endgerät tracken. Theoretisch brauchen sie somit keinerlei Zustimmung durch ihre Kinder.

Kritik am Tracking und Kontroll-Apps

Neben GPS-Tracking gibt es mittlerweile sogar auch für die Kleinsten Baby-Smartwatches, die sie an die Pflichten erinnern sollen. Laut Hersteller soll dies die guten Manieren von Kindern fördern. Kritiker sehen hier eine reine Überwachung und Profitgier der Hersteller.

Doch auch das Tracking muss sich zuweilen großer Kritik stellen - was etwa, wenn das Endgerät leer ist? Entsteht durch die vermeintliche Sicherheit mehr Fahrlässigkeit? Ist eine derartige Kontrolle für die Entwicklung der Kinder förderlich oder eher hinderlich?

Unsere Fragen an Euch: Nutzt/ würdet ihr solche Apps als Elternteil nutzen? Seht ihr darin mehr Vor- oder Nachteile? Sollte rechtlich vielleicht sogar dennoch das Einverständnis der Kinder offiziell vorausgesetzt werden?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!

Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.br.de/nachrichten/netzwelt/eltern-tracken-schulkinder-wie-gps-tracking-funktioniert-und-was-erlaubt-ist,TqaOEiq
https://www.sueddeutsche.de/leben/familie-big-mother-is-watching-you-1.3295130

App, Kinder, Smartphone, Schule, Erziehung, Eltern, GPS, Digitalisierung, GPS Ortung, GPS tracker, Grundschule, Kontrolle, Kritik, Ortung, Technologie, Tracking, Schulweg, Eigenständigkeit, Endgerät, Erziehungsberechtigte, Ortungsdienste, tracken, Smartwatch, Meinung des Tages
Darf ein Lehrer meine Smartwatch Galerie durchsuchen?

Hallo, folgende Situation:

Mein Bruder hatte gestern eine Französisch Klausur und noch bevor diese angefangen hat, hat er in der Pause an seiner Smartwatch herumgespielt.

Dabei kam der Französisch Lehrer vorbei, hat gesehen das mein Bruder eine Smartwatch hat und ihm diese abgenommen, da ja gleich die Klausur geschrieben wird.

Soweit ich weiß, darf der Lehrer das auch. Nun ist aber folgendes passiert:

Bevor die Klausur angefangen hat, saß der Lehrer am Pult und hat angefangen in der Smartwatch herumzustöbern und ist dabei auf die Galerie gestoßen und hat in dieser ein Bild von der unausgefüllten Klausur gefunden (die Parallelklasse hat die Klausur bereits geschrieben und wie es so üblich ist, wurde die Klausur durch alle Klassengruppen weitergeleitet). Davon hat er dann auch noch mit seinem Handy Bilder gemacht.

Daraufhin hat der Lehrer meinen Bruder die Klausur zwar schreiben lassen, aber meinte, dass diese eventuell nicht gezählt werden darf.

Heute hat der Lehrer meinem Bruder dann gesagt, dass er das Ganze noch mit dem Klassenlehrer abklären muss und auf die Aussage meines Bruders, dass der Lehrer nicht in seiner Galerie/Uhr herumstöbern darf, kam nur ein hämisches Lachen gefolgt von einem "oh doch das darf ich".

Da ich kein Jurist bin, aber mir ziemlich sicher bin, dass das eindeutig ein Fehlverhalten des Lehrers war und das bestimmt auch Konsequenzen für Ihn haben kann, wollte ich hier nochmal nach fundierterer Meinung von euch zu dem Thema fragen.

Liege ich richtig, dass der Lehrer hier gegen das Recht meines Bruders verstoßen hat oder gibt es bei solchen Fällen Sonderregelungen?

Grüße

Schule, Prüfung, Recht, Anwalt, Schüler, Gymnasium, Jura, Klassenarbeit, Klausur, Lehrer, Lehrerin, Strafe, Smartwatch

Meistgelesene Fragen zum Thema Smartwatch