Darf das Seniorenheim Auskunft an Dritte geben?

Die Schwiegermutter meiner Schwester lebt im Seniorenheim.

Seit ein paar Tagen nimmt sie keine Nahrung mehr zu sich und der Arzt hat gesagt, dass es mit der alten Dame zu Ende geht.

Die Schwiegermutter kann nicht mehr sprechen und nimmt demzufolge auch keine Telefonanrufe mehr entgegen.

Heute erhielt meine Schwester einen Anruf von einer ihr unbekannten Frau.

Diese war wohl ein paar Mal mit der Schwiegermutter im gleichen Hotel zum Urlaub machen und man telefonierte auch sporadisch.

Da die Schwiegermutter die Anrufe nicht mehr entgegen nahm, rief die Bekannte im Seniorenheim an und fragte,. was mit der Schwiegermutter sei.

Man sagte ihr, dass es der Schwiegermutter sehr schlecht gehen würde und die Bekannte meinte dann, ob man der Schwiegermutter sagen könnte, dass sie bitte zurückrufen möchte, sobald es ihr besser geht.

Da bekam die Bekannte von einer Pflegekraft die Antwort, dass sie mit einem Rückruf durch die Schwiegermutter nicht mehr rechnen kann.

Daraufhin rief die Bekannte der Schwiegermutter meine Schwester an und wollte wissen, ob die Schwiegermutter bereits gestorben sei oder im Sterben liege, die würde sich Sorgen machen.

Sie hätte die Auskunft durch das Pflegepersonal so verstanden....

Die Rufnummer meiner Schwester hat die Frau auch von der Pflegestation erhalten.

Meine Schwester ist schockiert. Sie hat der Dame, die diese Auskünfte an die Bekannte weitergegeben hat, darauf hingewiesen, dass sie es untersagt, jegliche Auskünfte zu erteilen.

Darauf hat man patzig geantwortet, man hätte doch gar keine Auskunft erteilt,nur darauf hingewiesen, dass man keinen Rückruf mehr erwarten soll..

Was kann man dagegen tun, dass weitere Auskünfte unterlassen werden?

Recht, Auskunft, Seniorenheim
Unwissentlich Hehlerei?

Guten Tag,

Folgender Fall. Ich und ein guter bekannter haben über ebay Kleinanzeige einen Restposten an Waren privat gekauft. Mein bekannter ist auf die Anzeige aufmerksam geworden und hat mich gefragt ob ich nicht mit investieren möchte und das mal zu probieren.

Es hat sich dabei um Ware speziell für den Sommer gehandelt welche uns seriös präsentiert wurde, das diese sich schlecht im winter verkaufen lässt und deshalb verkauft wird. Wir hatten vor, ohne weiteres bedenken diese Ware mit Gewinn weiter zu verkaufen, einmalig, auch um etwas Taschengeld für einen bevorstehenden Urlaub zu machen.

Gekauft wurde die Ware für 2000€(hälfte/hälfte). Der eigentlich warenwert ist natürlich um einiges höher. Es hat sich nun rausgestellt das diese Ware von einer örtlichen GroßhandelsFirma gestohlen wurde. Aufgrund das wir die Ware in einer Garage von dem Bruder meines bekannten gelagert haben und wir somit 3 Personen sind wird uns Gewerbsm. Bandenhehlerei vorgeworfen.

Die Ware wurde uns damals gebracht, kann mich nur grob an das Kennzeichen erinnern welches aber auch aus dem Landkreis stammte. Belege über den chatverlauf existieren keine mehr da dies bereits Ende November / Anfang Dezember gewesen ist und wir uns nichts weiter bei gedacht haben.

Ich habe als Nachweis nur meine Bankabhebung von der Hälfte des Geldes (1000€) zum besagten Zeitraum.

Ich selbst habe keinerlei Vorstrafen, arbeite selbst im öffentlichen Dienst in einem guten geregelten Job / Leben und habe keinerlei Gründe so etwas wissentlich zu tun. Zumal es ja dumm wäre über den eigenen Namen soetwas wissentlich zu verkaufen.

Ich habe dies vorerst der Polizei telefonisch so erklärt da ich mich im Urlaub befinde und werde mir natürlich auch einen guten Anwalt nehmen.

Was kann mich hier im blödsten Fall erwarten?

Polizei, Recht, Anwalt, Gesetz, Auskunft, Strafrecht, Hehlerei
American Bully Anmeldung und Haltung?

Heeey Leute,

Ich bräuchte dringend Hilfe von Leuten die sich gut damit auskennen beziehungsweise selbst schon damit Erfahrung gemacht haben...somit keine Hypothese, Vermutungen oder sonstiges Halbwissen.

Und zwar ich möchte mir die kommende Woche einen American Bully zulegen und wie es sich gehört auch Anmelden und Versichern.

An sich wird die Rasse bei den Amerikaner als  eigene Rasse anerkannt, doch hier ist es nicht gelistet, weder als Kampfhund, noch als überhaupt anerkannte Rasse.

Die Frage ist jetzt darf ich den als normalen Hund beziehungsweise allgemein als Hund halten?

Ich selbst wohne in Dortmund, also NRW und würde ihn aus Hannover holen, also Niedersachsen.

Bei dem Besitzer wird er auch nicht als Listenhund geführt und er sagte mir, dass die Hunde Landesweit nicht als Listenhunde geführt werden und da es sich bei dem Pocket Bully um einen nicht ins Rasterfallende Kampfhundrasse handelt.

Doch mit Absprache des Ordnungsamt meinte sie, dass ich bei der Anmledung keine Chancen hätte, da es ein entfernter Verwandter eines Pittbulls ist und auch kein Wesenstest helfen würde...

Meine Frage ist, ob das alles so stimmt wie sie es sagt oder gibt es hier Halter bei denen es nicht so war?

Das gilt für die Bundesländer Sachsen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg oder gar Niedersachsen. Da ich überall Verwandte habe könnte ich den Hund wenn möglich auch bei ihnen melden lassen, da es von Bundesland zu Bundesland immer anders ist.

Ich würde mich riesig über hilfreiche Antworten freuen und wäre auch sehr dankbar dafür, da ich den Hund unbedingt haben möchte und der Kauf auch schon so gut wie abgewickelt ist.

Bitte die Hundespezialisten unter euch um Hilfe. :(

Hund, Haltung, Infos, american, Anmeldung, Auskunft, Baden-Württemberg, bully, BW, Niedersachsen, NS, SA, Sachsen, wesenstest, Nordrhein-Westfalen
Wie verhalte ich mich der "Auskunftei infoscore Consumer Data GmbH" gegenüber, welche mir gegenüber zugegeben hat, das 3 (drei) Einträge falsch sind?

Ein vor ca. 3 Wochen abgelehnter Kreditantrag über 10 T€ ergab nach Recherche zur Ursache, das zu meiner Person bei der "infoscore Consumer Data GmbH Baden-Baden" durch eine "uniscore Forderungsmanagement GmbH Ludwigshafen" vom 04.05.2014 (!) : "Inkasso-Mahnverfahren eingestellt wegen Aussichtslosigkeit..." mit fast identischen Aktenzeichen dokumentiert sind. Wegen einschlägiger Bankvorschriften war daher o.g. Antrag abzulehnen ! Es gibt jedoch gegen mich weder Mahnverfahren noch Schuldtitel !!! Der deshalb von mir am 22.12.16 angeschriebene "geschäftsführende Gesellschafter" Herr Schork o.g. "uniscore Forderungsmanagement GmbH" teilte mir noch am selben Tage mit, das eine sofortige Löschung der Einmeldungen bei der "infoscore Data GmbH" veranlaßt wurde, bedauere die Unannehmlichkeiten und : "Die Vorgänge befindet sich in Prüfung." sowie am 23.12.16 "...die Meldung erfolgte versehentlich aufgrund eines technischen Fehlers. Eine Korrektur ist erfolgt. Es wurde uns schriftlich bestätigt, das (...) die gemeldeten Daten bereits gelöscht wurden." Meine Forderung(en), mir unverzüglich das betr. Schriftstück, eine neue "bereinigte Selbstauskunft" sowie ein erklärendes Schreiben für die kreditablehnende Bank zuzustellen, sind zwar mit Sendeprotokollen belegt - aber bis heute ohne Reaktion geblieben...! Selbst die Androhung einer Strafanzeige mit Schadensersatzforderung fruchtete offenbar nicht... Ein Telefonat mit dem örtlichen Kriminaldienst am 30.12.16 ergab, das ich persönlich vorbeikommen solle - meinen (detaillierten) Schilderungen würden jedoch für einen Strafantrag gegen eine Auskunftei nicht hinreichend genug sein, d.h. erfolglos... Diese Auskunft hätte ggfls. "des Teufel's Schwiegermutter" geholfen, stellt mich aber keinesfalls zufrieden, da ich ja nachweislich einen Vermögensschaden - von der Rufschädigung vom "Einmeldezeitpunkt 05-2014 bis 12-2016 mal abgesehen - erlitten habe. Was könnte man hier noch einleiten ?** Für zeitnah konstruktive (!) Antworten wäre ich dankbar ! Gruß ! Michael

Betrug, Recht, Auskunft, Strafantrag

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