Hallo zusammen, erfährt es diejenige Person eigentlich, wenn ich über sie eine einfache Melderegisterauskunft einholen will (zwecks Überraschung)?

2 Antworten

Nein.

Da hätte das Einwohnermeldeamt aber eine Menge zu tun, wenn sie jeden auch noch extra benachrichtigen würden, über den eine Meldeauskunft eingeholt wurde.


Eichen86 
Fragesteller
 05.04.2017, 15:13

Nein ist natürlich schon klar. Ich meine auch nicht, dass es die Person automatisch erfährt und benachrichtigt wird, sondern wenn sie beispielsweise sich danach erkundigt, ob jemand nach ihr geforscht bzw. gesucht hat.

0
dandy100  05.04.2017, 15:15
@Eichen86

Nein, wer alles nach einem forscht, wird nicht registriert

0
Eichen86 
Fragesteller
 05.04.2017, 15:29
@dandy100

Das meinte ich. Danke für die Hilfe!

0

"überraschungen" reichen da aber nicht aus als "berechtigtes interesse"....

dandy100  05.04.2017, 15:20

Für eine einfache Meldeausknuft reicht es aus, einfach nur wissen zu wollen, ob eine bestimmte Person noch gemeldet ist - habe ich selbst schon gemacht, als mal ein unzustellbarer Brief zurückkam

Nur für eine sogenannte erweiterte Meldeauskunft, die auch Geburtsnamen und Daten enthält, muss man ein "berechtigtes Interesse" nachweisen

0
Eichen86 
Fragesteller
 05.04.2017, 15:28

Meines Wissens nach ist kein besonderer Grund nötig, es muss nur angegeben werden, dass die Daten nicht für Zwecke der Werbung zu verwenden sind.

0