Bekommt eine Privatperson oder Person mit Gewerbe Informationen über den Mieter eines Hauses?

2 Antworten

Auf der Internetseite EMA-Anfrage – Einwohnermeldeamt Anfrage online (adressermittlung.de) heisst dazu: Einwohnermeldeamts-Anfrage

Eine Einwohnermeldeamtsanfrage (EMA-Anfrage) kann bei jedem Melderegister in Deutschland vorgenommen werden. Die Auskunftserteilung beim Meldeamt kann als Instrument genutzt werden, um vermisste Freunde oder Familienangehörige aber auch Schuldner und verzogene Kunden wiederzufinden. Aufwand und Kosten für eine Auskunft sind gering. Zudem können Anfragen auch online gestellt werden.

Adressen von Privatpersonen über das Einwohnermeldeamt ermitteln

"Ziehen Einwohner um, kommt es häufig vor, dass sie ihrem privaten und geschäftlichen Umfeld die neue Adresse nicht mitteilen. Es kann auch vorkommen, dass dies absichtlich geschieht. Als Beispiel können Schuldner genannt werden, welche ihre neue Anschrift verschweigen, um den Mahnungen ihrer Gläubiger zu entgehen. Auch für Unternehmen, welche im Versandhandel tätig sind, kann es ärgerlich sein, wenn diese Ihre Käufer nicht mehr erreichen können.

Oft bleibt dann nur die Möglichkeit, eine Auskunft vom Einwohnermeldeamt einzuholen, um die gesuchte Person wiederzufinden. Grundsätzlich ist jeder deutsche Bürger dazu verpflichtet, sich bei einem Umzug neu bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt anzumelden. Dadurch ist die Chance hoch, beim Einwohnermeldeamt eine Auskunft zur neuen Adresse zu erhalten und so die gesuchte Person zu finden. Um eine Melderegisterauskunft einzuholen, stehen dem Suchenden zwei mögliche Wege zur Verfügung. Er kann selbst beim Bürgerbüro, an dem sich die Meldestelle befindet, anfragen. Des weiteren ist eine Einwohnermeldeamtsanfrage auch online möglich. Eine Auskunft kann somit bequem von zu Hause aus eingeholt werden.

Welche Daten sind über eine Auskunft vom Einwohnermeldeamt verfügbar?

Beim Einwohnermeldeamt können im Rahmen der sogenannten einfachen Melderegisterauskunft Auskünfte zur aktuellen Wohnanschrift, Name, einschließlich zusätzlicher Vor- und Nachnamen oder eventuell einem Titel, erteilt werden. Weitere Daten, die im Meldeamt zu einer Person vorgehalten werden, können nur über ein schriftlich nachgewiesenes „berechtigtes Interesse“ – wie beispielsweise ein gültiges Gerichtsurteil – angefragt werden. Das Meldeamt würde dann eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilen."

Somit wäre die Auskunft des Vornamens kein Problem, für die Frage nach dem Geburtsdatum bräuchte man "berechtigtes Interesse".

wolfgangMuddi 
Fragesteller
 05.05.2021, 19:15

Also kann ich dann einfach dort anfragen und sagen, dass ich den Nachnamen und die Anschrift der Person habe und bekomme dann den Vornamen !?
, Vielen dank für deine Antwort. Mit dem Vornamen kann man schon mal viel anfangen.

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An sich geht das, ja.

Das Ganze ist dann eine einfache Melderegisterauskunft. Die kann jeder über jeden erhalten. Allerdings ohne Geburtsdatum. Dazu brauchst du ein berechtigtes Interesse, welches du darlegen musst.

Wenn du genügend Angaben vorlegen kannst, damit die Person zweifelsfrei im Melderegister identifiziert werden kann, bekommst du die gewünschte Auskunft.

Hast du nur "Schulze" als Nachnamen und eine Adresse die ein großer Wohnblock ist, kann es sein, dass es dort mehrere Einträge gibt. Dann bekommst du keine Auskunft. Auch nicht gesammelt über alle.

Im übrigen kann die Betroffene Person jederzeit bei der Behörde nachfragen wer eine Melderegisterauskunft zu ihm erhalten hast.

Wenn du also eine Anfrage stellst, musst du deinen vollständigen Namen UND deine Adresse hinterlegen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
wolfgangMuddi 
Fragesteller
 09.05.2021, 23:08

okay, vielen Dank. Und wie erfolgt die Anfrage? online, telefonisch oder persönlich?

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PissedOfGengar  09.05.2021, 23:13
@wolfgangMuddi

Telefonisch auf keinen Fall. Schriftlich, persönlich, oder unter bestimmten Umständen auch online.

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