Lehrer teilt uns die Einreichungsnote nicht mit? Rechtslage?

1 Antwort

§ 7 Abs. 4 Verordnung des Kultusministeriums über die Notenbildung (Notenbildungsverordnung , NVO) vom 5. Mai 1983 (Zum 11.04.2018 aktuellste verfügbare Fassung)

Der Fachlehrer hat dem Schüler auf Befragen den Stand seiner mündlichen und praktischen Leistungen anzugeben. Nimmt er eine besondere Prüfung vor, die er gesondert bewertet, hat er dem Schüler die Note bekanntzugeben.

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/ba3/page/bsbawueprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=22&numberofresults=35&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-NotBildVBWrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint

sinanking111 
Fragesteller
 21.04.2018, 20:51

Vielen Dank!

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