Lehrer teilt uns die Einreichungsnote nicht mit? Rechtslage?
Hallo, ich würde gerne mal wissen, ob es in Ordnung ist, dass uns die Lehrerin (Realschule Baden Württemberg), die Einreichnungsnote für unseren Abschluss, also schriftlich und mündlich nicht sagt, da sie es angeblich nicht darf. Ich habe nämlich mal gehört, dass man immer ein Recht auf Notenauskunft hat, wie sieht da die Rechtslage aus?
LG, Sinan :)
1 Antwort
§ 7 Abs. 4 Verordnung des Kultusministeriums über die Notenbildung (Notenbildungsverordnung , NVO) vom 5. Mai 1983 (Zum 11.04.2018 aktuellste verfügbare Fassung)
Der Fachlehrer hat dem Schüler auf Befragen den Stand seiner mündlichen und praktischen Leistungen anzugeben. Nimmt er eine besondere Prüfung vor, die er gesondert bewertet, hat er dem Schüler die Note bekanntzugeben.