Darf das Seniorenheim Auskunft an Dritte geben?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Gehen Sie zum Heimleiter oder rufen Sie bei der Heimaufsichtsbehörde an. Die Stationsschwester hätte sich anders formulieren müssen. Sie hätte sagen müssen: Schön dass sie sich erkundigen möchten, leider bin ich nicht auskunftsberechtigt. Bitte geben Sie mir Ihren Namen und Ihre Telefonnummer, ich werde die Bitte um einen Rückruf gerne weiterleiten. Ich glaube, das Personal befand sich in einer Zwickmühle. Dennoch, für solche Anliegen gibt es die Heimleitung oder die Pflegedienstleitung. Die patzige Antwort zeigt doch, daß man seinen Fehler zu spät erkannt hat. Und Telefonnummern von Angehörigen dürfen niemals herausgegeben werden. Dann soll schriftlich angefragt werden und die Post an den oder die Bevollmächtigten weitergeleitet werden.

Akelei1999 
Fragesteller
 09.06.2022, 18:37

Richtig, oder man bittet den Anrufer um dessen Rufnummer, mit der Erlaubnis, diese den Angehörigen weiterzuleiten, dann können die eventuell zurückrufen.

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Die Pflegekasse und die Heimaufsicht informieren. Hier wurde nicht nur über den Gesundheitszustand der Heimbewohnerin Auskunft erteilt, sondern persönliche Daten der Angehörigen (Telefonnummer), also gleich doppelt gegen die Schweigepflicht bzw. gegen den Datenschutz verstoßen.

Zum Heimleiter gehen und die Sache schildern. Es ist manchmal so das "Bekannte" sich auch mal als Angehörige XY ausgeben und zack fällt ne neue Pflegekraft darauf herein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Was wir wissen ist ein 💧 was wir nicht wissen ein 🌊
Akelei1999 
Fragesteller
 09.06.2022, 16:46

Nein, sie hat sich als Bekannte ausgegeben, denn die Pflegekraft hat bestätigt, dass die alten beiden Damen wohl mehrfach gemeinsam im Urlaub waren. Die Pflegekraft ist sehr gut im Thema und seit Jahren dort tätig.

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Rubintina  09.06.2022, 17:01
@Akelei1999

Ok dann nicht sehr professionell gehandelt. Beschweren sie sich beim Heimleiter. Ich würde auch nicht wollen das jmd meine Kontaktdaten hat und mir dann auf die Nerven geht!

Suspekt finde ich es trotzdem da man ja noch nicht mal die kleinste Auskunft an die eigenen Kinder geben darf nur an den der die Vollmacht hat. Aber einer Bekannten (nur weil sie für die Bewohnerin immer da war) ausnahmsweise doch? Absurd.

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Akelei1999 
Fragesteller
 09.06.2022, 18:34
@Rubintina

Genau deswegen ist meine Schwester so aufgebracht. Mein Schwager hat sich gerade noch einmal nach dem Vorfall erkundigt. Er bekam von Kollegen dieser Pflegeperson zu hören, dass sie sich gerne gerne aufspielt und mehrfach die Grenzen überschreitet. Im Zuge des Personalmangels hatte sie so was wie Narrenfreiheit....

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Rubintina  09.06.2022, 18:38
@Akelei1999

Ja die gibt es leider weit verbreitet, können machen was sie wollen aber werden nicht gekündigt wegen Personalmangel. Ich würde dann erst recht gegen sie vorgehen. Kann mir gut vorstellen das sie dem Pflegeteam mehr schadet als nutzt. "Grenzen überschreitet" da leuchten bei mir ja schon die Alarmglocken. Ihr scheint alles egal zu sein.

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