Muss ich den alten Vermieter meine Adresse geben &‘ bekommt er Auskunft beim EMA wo ich wohne??

7 Antworten

Sie brauchen keine Quittung, das wird so eingetragen“

ganz blöd gelaufen, ob die Zeugen vor Gericht auch glaubwürdig sind?? du bist in der Beweispflicht die Miete gezahlt zu haben.

ich habe ihn mehrfach darauf hingewiesen das im Mietvertrag auf Seite 8 steht „das jeder Mieter sein Abteil selbst wischt“ darauf hin hatte er mir weiterhin 20€ angeknüpft.

warum hast das in dem Falle bezahlt?

Somit war die Miete nicht mehr 550,00€ sondern 570,00€ warm.

steht auch Warmmiete im Mietvertrag? oder sind dort auch Nebenkosten benannt?

bei einer Warmmiete ist alles inclusive, außer Strom, den must selbst anmelden.

der Vermieter hat ein berechtigtes Interesse, er bekommt die neue Adresse über das Meldeamt.

Manu227 
Fragesteller
 06.01.2021, 10:06

430€ Kalt + 120€ Nebenkosten

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Weder bekannte noch das EWA dürfen einfach so Daten von Dir weitergeben, wobei nur die Anschrift nicht so dramatisch ist. Aber der alte Vermieter darf auch nicht überall rumerzählen, dass Du Mietschulden hast, das ist Verleumdung. Du kannst ihn anzeigen.

Da der Vermieter in dem Mietvertrag keine Kontoverbindung reingebracht hatte, beschlossen wir monatlich die Miete bar zu zahlen.

wtf

 „ Sie brauchen keine Quittung, das wird so eingetragen“

spätestens da gehen nicht alle Alarmglocken an?

Ich würde mir einen Anwalt suchen.
Auf der anderen Seite würde ich auch davon ausgehen, dass dein Vermieter seine Mieteinnahmen nicht bei der Steuer angibt, den offiziellen Weg wird er damit kaum beschreiten können.

Fall er dich kontaktieren kann frag ihn mal ob er Anlage V auch ordentlich ausfüllt, wobei, lieber nicht. Sag ihm die Anschrift von deinem Anwalt den Du dir dann suchst.

Gruß und viel Erfolg

  1. Das du ihm Geld schuldest darf er theoretisch sagen, weil er ja begründen können muss, warum er deine Adresse wissen will. Da dass nicht stimmt hat das natürlich eine andere Qualität. (siehe ganz unten)
  2. Ob deine Adresse herausgegeben werden oder die Anfrage verweigert werden muss entscheidet erstmal der Gefragte. Wer seine Rechte in der Entscheidung verletzt sieht muss dann klagen.
  3. Die 20€ an den Nachbarn hast du freiwillig gezahlt und war eine Abmachung zwischen dir und dem Nachbarn. Das hat mit dem Mietverhältnis rein garnichts zu tun.
  4. Wenn du Zeugen hast, dass du jeden Monat das Geld bar übergeben hast, dann hast du eine Chance. Noch besser, wenn du Kontoauszüge hast in denen ersichtlich ist, dass du jeden Monat den Mietbetrag vorher abgehoben hast.
  5. Jeder Bürger kann eine einfache Meldeauskunft über Namen und Anschrift einer anderen Person verlangen.

Ich denke du bist eine leicht zu beeinflussende Person, ansonsten hättest du dich vom Nachbarn nicht zu den 20€ überreden lassen, selbst wenn du das offensichtlich nicht zahlen wolltest und auch vom Vermieter hättest du eine Quittung eingefordert. (Um Zeugen hast du dich ja auch gekümmert.) Der Vermieter hat das erkannt und will den Druck auf dich erhöhen indem er in deinem Umfeld rumerzählt, dass du noch Mietschulden hast.

An deiner Stelle würde ich zum Anwalt gehen. Außerdem würde ich den Vermieter, in Absprache mit dem Anwalt, wegen Betruges und Verleumdung anzeigen.

Gerhart  06.01.2021, 11:03

Betrug kann ich nicht erkennen, aber die Verleunmdung scheint erwiesen zu sein.

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5432112345  06.01.2021, 11:24
@Gerhart

"Wer in der Absicht, sich [...] einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher [...] oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Der Vermieter hat das Geld ja bereits erhalten, behauptet aber das es nicht so ist und er weiß, dass es nicht so ist. Er versucht durch Vorspiegelung falscher Tatsachen sich am Fragesteller zu bereichern. Man könnte ihm sogar vorwerfen - auf Grund der Barzahlung ohne Quittung - dass er den Betrug von Anfang an geplant hat.

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5432112345  06.01.2021, 11:28
@5432112345

"und er weiß, dass es nicht so ist."
und er weiß, dass das nicht stimmt.

So macht der Satz mehr Sinn.

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Gerhart  06.01.2021, 13:03
@5432112345

Versuchter Betrug? Die vereinbarte Miete einzuziehen ist kein Betrug.

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5432112345  06.01.2021, 13:05
@Gerhart

Er versucht die bereits bezahlte Miete nochmal einzuziehen...

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Gerhart  06.01.2021, 13:16
@5432112345

Sag ich doch >>> Versuchter Betrug ist strafbar. StGB § 263 (2).

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Manu227 
Fragesteller
 06.01.2021, 11:45

Ich habe nicht freiwillig gezahlt der Nachbar sagte mir dass er das bei allen verlangt.. angeblich.. Laut Vermieter sollte ich das an ihn zahlen.. es ist aber nie etwas in Schrift oder sonst etwas erfolgt. 🤔

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5432112345  06.01.2021, 11:50
@Manu227

Da hat der Nachbar aber gut verdient und das mit Sicherheit auch noch schwarz.

Bei 20€ pro Mietpartei hätte ich gesagt, dass ich das ab sofort übernehme und dann einen Reinigungsservice für 30-35€ pro Monat fürs gesamte Treppenhaus engagiert...

Ich hätte dem garnichts gegeben und meinen Bereich selbst gereinigt.

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Ihre neue Anschrift besorgt sich der gegnerische Anwalt über eine Meldauskunft.

Der Vermieter kann die offenen Mieten einklagen und Sie sich vor Gericht unter Beiziehung der Zeugen dagegen wehren.

Das Gericht entscheidet dann.