Darf der Vermieter trotz Einspruch die Nachforderung Nebenkosten einbehalten?

schleudermaxe  14.09.2021, 14:16

Wann wurde denn Einsicht genommen in die Belege für das gerügte Jahr?

hummely 
Fragesteller
 16.09.2021, 16:00

Die Belege lagen der Abrechnung bei

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, das darf er. Du hättest p. EES Einspruch einlegen müssen, diesen begründen und Einsichtnahme fordern. Nur wenn er diese nicht gewährte, durftest du die Nachzahlung zurückbehalten. In deinem Fall wäre zumindest eine Zahlung "unter Vorbehalt" richtig gewesen.

In der Abrechnung für 19 ersichtliches Guthaben darf er mit der versäumten Nachzahlung aufrechnen. Allerdings geht das nicht in der Abrechnung selbst, das müsste separat in Schriftform mitgeteilt werden.

Der Anspruch für 18 ist noch nicht verjährt, also besteht die Forderung zu Recht.


hummely 
Fragesteller
 16.09.2021, 16:00

Vielen Dank.

Ich stelle seine Forderung auch gar nicht in Abrede, erwarte nur eine irgendwie geartete Antwort auf meinen Widerspruch . Eine Information über den Einbehalt des Guthabens erfolgte ebenfalls nicht.

Ich habe die Abrechnungsbelege vom Ablesedienst und ein von mir gemachtes Foto des fraglichen Zählers und es ist klar erkennbar, dass man mir dort 556 Einheiten anstelle von 56 berechnet hat. Ich habe mehrfach um Prüfung und Korrektur ersucht. Null Reaktion.

Wie gesagt, mir geht es gar nicht um die Forderung an sich, sondern die fehlende Information. Man ignoriert mich einfach, fordert aber weiterhin den unkorrigierten bzw. ungeprüften Betrag von mir.

Vielen Dank für die Tipps, irgendwann müssen Sie mir ja mal antworten, dann klärt sich das hoffentlich.

Ich bin selbst seit über 17 Jahren in der Vermietung und Kundenbetreuung tätig und weiß nur, dass ich meine Mieter nicht so lange ignorieren könnte ;)

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Du kannst nicht die gesamte Abrechnung ignorieren, weil ein kleiner Posten falsch gerechnet ist.

Du musst die Abrechnung schon bezahlen und dann auf Korrektur bestehen.

Danke für die Ergänzung.

Somit darf ja der liebe Mieter selber die fehlerbehaftete Abrechnung korrigieren, so jedenfalls der BGH.

Nur, warum wird der Vermieter eingebunden und auch noch eine Verwaltung, einer kann ja nur.

Ist bestimmt auch bekannt, wenn schon so lange in einer Verwaltung der Job gemacht wird.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Mietrecht ist ja immer ein bisschen speziell. Aber so wie ich das kenne, muss doch die Nebenkostenabrechnung des Vorjahres bis spätestens 31. Dezember des Folgejahres korrekt vorliegen. Für das Jahr 2018 also bis zum 31. Dezember 2019. Mahnst du die falsche Abrechnung an und sie ist bis dahin nicht korrigiert, sollte der ausstehende Betrag eigentlich hinfällig sein (sofern die vorliegende Abrechnung tatsächlich fehlerhaft ist), so meine ich zu wissen… Vielleicht weiß ist hier noch jemand spezieller.

Meines Wissens ist so eine Nachforderung auch zu zahlen, wenn Du widersprichst. Der Vermieter müsste aber dann irgendwann mal drauf antworten. Da würd ich nochmal Druck machen.