Vorzeitige Angebotspreisauszeichnung im Getränkefachmarkt

Ich bin Marktleiter (Angestellter) in einem Getränkefachmarkt. Folgender Sachverhalt hat sich zugetragen:

Die neuen Angebotsschilder (ab Mo. für eine Woche gültig) wurden von mir am Sa. bereits 15 Minuten vor Schließung des Marktes aufgehängt (seit 9 Jahren so). Man möchte ja ungern nach Feierabend arbeiten oder gar am Sonntag unbezahlt in den Markt fahren. Ein Kunde kommt noch in den Laden, fährt mit 3 Kisten Bier an die Kasse, ich sage den Endpreis an, er bezahlt, bekommt von mir den Kassenbon und geht. Alle 3 Kisten sind aus dem bereits neu ausgezeichneten Angebotssortiment der Folgewoche. Zufall oder vielleicht doch Absicht stellt sich mir die Frage. Ich sage mal besser nichts zum Kunden. Der Kunde hat ja auch nichts gesagt, sondern ohne Probleme bezahlt und den Kassenbon in Empfang genommen. ZU HAUSE stellt der Kunde fest, der hat mir ja den "falschen" Preis berechnet. Er ruft am Montag morgen in der Firmenzentrale hinter meinem Rücken die Firmenleitung an und beschwert sich mit der Aussage, daß das nicht das erste Mal bei mir war, sondern schon zum zweiten Mal am Samstag vor Feierabend. Er könne berufsbedingt nicht früher kommen, wie kurz vor Ladenschließung. Mein BZL macht mich darauf hin zur Schnecke, warum ich ihm das Bier denn nicht in dem Ausnahmefall zum Preis der Folgewoche verkauft habe. Der Kunde will die Differenz jetzt erstattet haben. Wer hat Recht?

Angebot, Einzelhandel

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