Wie geht ihr in eurem Verein mit Nicht-Mitgliedern um?

Die Frage geistert ab und zu mal umher, verläuft dann aber wieder im Sande.

Ich bin Mitglied in Mehrsparten-Sportvereinen.

Von den meisten Tischtennis-Abteilungen beispielsweise in solchen Vereinen weiß ich, dass halt öfters mal Tischtennis-Spieler von anderen Vereinen kommen. Die kommen dann aber auch einfach nur und trainieren eben mit. Sonst nichts. Das sind keine Mitglieder, die bezahlen auch nichts. Und es gibt auch sonst nichts schriftlich darüber oder so.

Aber, was ist denn dann eigentlich mit dem "Versicherungsschutz"?

Dürfen Nicht-Mitglieder überhaupt das Training von Vereinssportlern besuchen?

Andererseits denke ich: Man muss als Verein ja auch irgendwie neue Mitglieder bekommen. Dazu ist es doch normal und notwendig, dass Nicht-Mitglieder, die aber interessiert sind vielleicht erst mal ein paar mal "so" kommen. Sie müssen ja erst einmal gucken ob es was is für sie. Man kann ja nicht direkt, wenn jemand in der Tür steht, ihm die Pistole vors Gesicht halten "hier, unterschreiben! Mitglied werden!".

Und dann gibt es natürlich noch die Leute, die nicht Mitglied werden wollen, aber immer wieder mal zu Besuch kommen und eben mit trainieren oder so.

Wie regelt man das?

Und was ist denn eigentlich, wenn jetzt in dem Zeitraum des Trainings irgendein Unfall oder so passiert, wo ein Nicht-Mitglied verunfallt?

Sport, Unfall, Verein, Ehrenamt, SportVerein, Vereinsrecht
Muss man die Kündigungsfrist eines Fußballvereins einhalten, wenn der Verein bestimmten Kindern keinen Trainer mehr anbieten kann?

Mein Sohn ist seit ca. 4 Jahren Mitglied im lokalen Fußballverein.

Dieser Verein nimmt alle Kinder auf und hat kein Auswahlverfahren.

Zu Beginn hiess es, dass neue Kinder, die noch nicht so richtig fit sind, individuell gefördert werden.

Das passierte wegen Trainermangel aber nicht. So liefen die schwächeren Kinder mit und wurden bei Spielen gar nicht oder nur für eine Minute eingesetzt.

Die Gruppen wurden dadurch, dass jeder aufgenommen wurde so groß, dass sie gesplittet wurden. Die Guten waren immer vorne dabei, die Schwachen bekamen nur irgendwelche Graupen Trainer.

Dann wurde die Gruppe wegen Kündigung von Mitgliedern wieder zusammen gelegt, die schwachen Kinder wurden lustlos mitgezogen, kamen aber nie zum Zug, weder gab es die angekündigte Förderung, noch wurden sie eingesetzt, nur wenn Mangel war. Sie kamen aber immer brav zum Training.

Vor den Sommerferien wurde angekündigt, dass neue Trainer nun die Kinder besser fördern würden.

Ansonsten hätte man zum 30.6. kündigen können. Davon sahen die Eltern dann wegen der angeblichen Verbesserung nach den Ferien ab.

Stattdessen wurde nach den Ferien bekannt gegeben, dass man die Mannschaft nun in 3 Gruppen teilen würde. Die Gruppe mit den schwächeren Kindern habe bis zu den Herbstferien keinen Trainer, da man keinen bereitstellen könne.

Stattdessen wurden Neumitglieder bevorzugt, in die 2 besseren Gruppen zu kommen.

D.h. langjährige Mitglieder dürfen zwar zahlen aber weder trainieren, noch mitspielen, da die besseren Kinder bevorzugt werden, obwohl sie erst seit wenigen Monaten dabei sind.

Zudem könne es sein, dass man auch nach den Herbstferien keinen Trainer für die schwächeren Kinder habe und deren Mannschaft aufgelöst werden müsse.

Kündigungsfristen sind immer der 30.6. und 31.12.

Abgebucht wird für 6 Monate aber immer Anfang Oktober und Anfang April.

Und zwar der Halbjahresbeitrag plus die Kunstrasengebühr.

Mein Sohn dutfte seit Mitte September nicht mehr trainieren, deshalb habe ich zum nächst möglichen Zeitpunkt mit Hinweis auf die Trainersituation gekündigt.

Angenommen wurde die Kündigung regulär zum 31.12.

Abgebucht wurde am 1.10. für ein halbes Jahr, also bis zum 31.3., obwohl die Mitgliedschaft am 31.12. endet.

Frage: kann ich den Mitgliedsbeitrag für alles nach dem 31.12.22 zurückfordern?

Muss ich aktuell die Kunstrasenpauschale bezahlen obwohl mein Kind seit September nicht mehr spielen darf?

Muss ich, sollte es sich bewahrheiten, dass es auch nach den Herbstferien keinen Trainer für die "Ausschusskinder" gibt und deren Gruppe aufgelöst wird, überhaupt bis Ende Dezember trotz nicht erbrachter Leistung zahlen?

Wir fühlen uns ziemlich verarscht, da die Situation schon vor den Sommerferien bekannt war und man mit falschen Versprechungen die Kündigung zum 30.6. verhindert hat.

Nach den Ferien hat mein Sohn so gut wie nicht mehr trainieren dürfen.

Kann ich da was zurück fordern?

Er treibt jetzt woanders Sport, wo er individuell trainiert wird.

Fußball, Training, Verein, Vertrag, Ausgrenzung, Fußballtraining, Fußballverein, Mitgliedschaft, SportVerein, Vereinsrecht, Fussballmannschaft, Vertragsbruch
Darf ein gemeinnütziger Verein Produkte ohne Gewinn verkaufen, quasi Zwischenhändler sein?

Hallo,

in unserem Reitverein stellt sich gerade ein großes "Fragengebiet" auf. Und zwar wollen wir bedruckte Kleidung bestellen für unsere Mitglieder, die diese auch bezahlen. Die Druckerei stellt nur Rechnungen auf eine Firma oder einen Verein aus, privat geht wohl nicht (warum eigentlich nicht?). Nun handelt es sich dabei um Kleidung im Wert von ca 4000€ und nochmal fertige Drucklogos (um Sieb- und Filmkosten zu sparen) von ca 1000€. Die Vereinskleidungsbeauftragte hat eigens dazu ein Konto eingerichtet, wo nur sie das Zugriffsrecht hat. Der Verein soll jetzt, nach ihrer Vorstellung, da den Rechnungsbetrag, also um 5000€ einzahlen und sie bezahlt dann von diesem Konto die Rechnung und nimmt dort auch wieder das Geld der Mitglieder ein, die ihre Klamotten bezahlen. Am Ende würde sie dann das eingenommene Geld dem Vereinskonto überweisen. Bleiben noch die 1000€ für die Drucklogos, die ja erstmal bezahlt sind, wo dann aber vermutlich erst innherhalb eines halben Jahres kleckerweise Geld reinkommen würde, nämlich immer dann, wenn ein Kleidungsstück nachbestellt wird. Da ja nun der Verein somit quasi Zwischenhändler bzw Verkäufer von Waren ist, die im Vereinsbesitz sind, ist mir da ein bisschen mulmig. Wir haben keinen wirtschaftlichen Teil im Verein. Könnte es sein, dass wir dadurch die Gemeinnützigkeit verlieren????

Vielen Dank für eure Hilfe und wenn etwas nicht klar geworden sein soll, fragt bitte :-)

Kleidung, Gemeinnützigkeit, Vereinsrecht, Verkauf, reitverein
Was kann man tun, wenn man in der Whatsapp Gruppe eines Vereins von einer Person öffentlich beleidigt wird?

Es geht um einen kleinen Verein mit einem 8 Personen umfassenden Vorstand, der einen Vorsitzenden, einen Stellvertreter, Kassierer, Beisitzer und Schriftführer besteht.

Die Hauptlast der Arbeit, das Planen, Organisieren, Sozialkontakte zu anderen Vereinen, Politik und Verwaltung, Feste, Bestellungen, Spendengesuche usw geht komplett über den Vorsitzenden, der hauptsächlich von der Kasse und den Beisitzern unterstützt wird.

Der Stellvertreter ist aus beruflichen Gründen selten anwesend und maximal zu 10% in das Vereinsgeschehen eingebunden. Wenn er überhaupt den Verlauf in der Whatsapp Gruppe verfolgt, wird nur flüchtig überflogen, die Hälfte verstanden und praktisch kaum mitgeholfen.

Um Termingeschäfte, Antragstellungen usw... hat er sich nie gekümmert, was dazu führt, dass er nur geringfügig über das Geschehen informiert ist.

Letztens wurde vom Vorsitzenden ein geringer Betrag von knapp 100€ für satzungsgemäße Zwecke freigegeben.

Daraufhin wurde dieser vom Stellvertreter öffentlich in der Vereins Whatsapp Gruppe zur Rede gestellt, die Ausgabe als Verschwendung dargestellt und der Vorsitzende als inkompetent dargestellt.

Dieser stellte unrichtige Behauptungen auf sachliche Art klar, worauf der Stellverteter sich in einen regelrechten Rausch hinein steigerte und begann, die psychische Gesundheit des Vorsitzenden in Frage zu stellen.

Die anderen Mitglieder äußerten ich privat gegenüber dem Vorsitzenden, dass er alles richtig mache, jedoch bekam dies der Stellvertreter nicht mit und fühlte sich aufgrund des fehlenden öffentlichen Widerspruchs bemüßigt, den Vorsitzenden weiter zu beschimpfen.

Der Vorsitzende ignoriert mittlerweile die Angriffe des Stellvertreters und postet normal das Tagesgeschäft, was für alle von Belang ist.

Dies reizt den Stellvertreter zu weiteren Angriffen. Diese finden ausschliesslich öffentlich statt. Zb was ist mit dir los? Was stimmt mit dir nicht?

Was kann der Vorsitzende dagegen tun? Welche Rechte hat er?

Verein, Politik, Recht, Psychologie, Soziologie, Umgangsformen, Vereinsrecht, WhatsApp, Philosophie und Gesellschaft
Wird Miete im ideellen Bereich oder der Vermögensverwaltung gebucht?

Hallo zusammen,

ich arbeite mich gerade in Vereinsfinanzen ein (gemeinnütziger Verein). Der betreffende Fall ist ein wenig kompliziert. Miete wird ja gewöhnlich in der Vermögensverwaltung verbucht. In diesem Fall steht folgendes in der Satzung unter §2 Zwecke des Vereins:

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

Die Zwecke des Vereins sind die Förderung der Jugendhilfe, die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens sowie die Förderung von Kunst und Kultur.

2. Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch den Betrieb einer Fahrradselbsthilfewerkstatt für Jugendliche oder die Durchführung von Veranstaltungen, die sich speziell an Jugendliche richten, zum Beispiel Graffitiworkshops, Gartenworkshops etc. Desweiteren führt der Verein Veranstaltungen durch, die das Ziel verfolgen, Toleranz und Akzeptanz zu fördern, zum Beispiel Vorträge zum Thema Flucht und Migration. Der Verein organisiert kleinkulturelle Veranstaltungen jeglicher Couleur, zum Beispiel Liedermacher_innenabende und Lesungen. Darüber hinaus stellt der Verein Wohnraum für bedürftige Menschen, die aufgrund wirtschaftlicher Hilfsbedürftigkeit bei der Beschaffung von Wohnraum benachteiligt sind.

Da ja die vermietung hier im Zweck steht, ist es dann im ideellen Bereicht zu verbuchen?

vielen Dank für eure Hilfe :)

Finanzen, Gemeinnützigkeit, Vereinsrecht
Hartz4-Empfänger und ehrenamtliche Vorsitzender Mitarbeiter im Verein. Möglich?

Zu Vorgeschichte:

Bin 64 Jahre alt und Hartz 4 Empfänger. Eine Arbeitsstelle zu bekommen, habe ich aufgegeben. Da ich mich aber von der Gesellschaft nicht ganz verabschieden wollte, haben wir einen Verein gegründet, deren Vorsitz ich ehrenamtlich übernommen habe. Bekomme also keine Vergütungen! Dieser Verein engagiert sich für arme Menschen. Nun hat das Arbeitsamt mitbekommen, dass ich für diesen Verein ehrenamtlich tätig bin und unterstellt mir einfach mal schnell, dass ich sicherlich Unterstützung vom Verein bekomme. Als ich mir eine neue Wohnung suchte und infolgedessen umzog , musste ich meine privaten Kontoauszüge vorzeigen. Da hat man nun auch noch festgestellt, dass ich u.a. gewisse Geld -Transaktionen für den Verein über mein Privatkonto ausführte.Das Arbeitsamt konnte dies nicht nachvollziehen und holte sich Amtshilfe beim zuständigen Vereinsregister. Das entsprechende Schreiben hat mir das Vereinsregister übermittelt- die Antwort allerdings nicht. Glaube, dass man sich eine Antwort auch so denken kann. Fakt dürfte sein: Der Verein hat seine Mitglieder und seine Satzung, die für den Verein maßgebend ist. Der Hammer war allerdings, dass der Verein auch noch seine Jahresbilanz für 2007 und 2008 vorlegen musste. So also wird mit Menschen umgegangen, die keine Arbeit mehr finden und sich dann sozial engagieren.

Soll ich mir einen Anwalt nehmen? 50%
Muss ich mir das alles gefallen lassen? 50%
Soll ich aufgeben? 0%
Soll ich den Verein in das Ausland verlegen? 0%
Kann das Arbeitsamt sich alles erlauben? 0%
Soll ich doch Deutschland verlassen? 0%
Hartz IV, Vereinsrecht