Vorstandsentscheidung oder Mitgliederbeschluss

6 Antworten

Das kommt einzig und allein auf die Regelungen in Eurer Satzung an!!

Frechdeachs 
Fragesteller
 20.02.2012, 14:15

Unsere Vereinssatzung beinhaltet was Beschlüsse angeht zwei Paragraphen.

§ 11 Beschlussfassung

Beschlüsse der Mitgliederversammlung und Jahreshauptversammlung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der einfachen Mehrheit. Bei Stimmgleichheit gibt die Stimme des 1. Vorsitzenden den Ausschlag. Beschlüsse der außerordentlichen Versammlung dagegen bedürfen einer 2/3 Mehrheit.

§ 12 Beurkundungen der Beschlüsse der Vereinsorgane

Die von den Vereinsorganen gefassten Beschlüsse werden schriftlich niedergelegt und durch den 1. Vorsitzenden oder dessen Vertreter und den 1. Geschäftsführer oder dessen Vertreter unterschriftlich bestätigt.

0

Natürlich kann ein Vorstand Beschlüsse fassen. In der Satzung ist festegelgt, welche Beschlüsse der Mitgliederversammlung vorbehalten sind. In allen anderen Fällen muss der Vorstand entscheiden, wenn dies für die Arbeit des Vereins notwendig ist. In nicht wenigen Vereinen schließt dies sogar die Aufnahme von Mitgliedern ein. Auch Richtlinien und Verträge bedürfen der Beschlüsse des Vorstandes, wenn hier eine Beschlussfassung der Mitgliederversammlung zeitnah nicht realisierbar ist. Haushalt, Satzung, Wahl der Vereinsorgane, Grundsätze der Verwendung des Vereinsvermögens und Mitgliedsbeitragsregelung sind in der Regel der Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung vorbehalten.

Grundsätzlich, also sofern die Satzung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt, hat der Vorstand überhaupt keine Beschlüsse zu fassen. Als gesetzlicher Vertreter des Vereines ist es seine Aufgabe, die Beschlüsse der Mitgliederversammlung umzusetzen und dabei den Verein gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. Einziges Beschlussorgan des Vereins ist grundsätzlich die Mitgliederversammlung.

Dazu aus dem BGB:

§ 32 Mitgliederversammlung; Beschlussfassung

(1) Die Angelegenheiten des Vereins werden, soweit sie nicht von dem Vorstand oder einem anderen Vereinsorgan zu besorgen sind, durch Beschlussfassung in einer Versammlung der Mitglieder geordnet.

Soll auch der Vorstand oder ein anderes Vereinsorgan Beschlüsse fassen können, so muss dies aus der Satzung ausdrücklich hervorgehen. Dies kann so weit gehen, dass der Vorstand sämtliche Beschlüsse fassen kann, die nicht durch Gesetz ausdrücklich der Mitgliederversammlung vorbehalten sind. Ausdrücklich der Mitgliederversammlung vorbehalten sind lediglich Beschlüssse über

  • die Auflösung des Vereines (§ 41 BGB)

  • die Fortsetzung des Vereines nach Einstellung oder Aufhebung eines Insolvenzverfahrens in bestimmten Fällen (§ 42 BGB)

  • den Anfall des Vereinsvermögens im Falle der Auflösung, sofern die Satzung dies ausdrücklich so bestimmt (§ 45 BGB)

Unsere Vereinssatzung beinhaltet was Beschlüsse angeht zwei Paragraphen.

§ 11 Beschlussfassung

Beschlüsse der Mitgliederversammlung und Jahreshauptversammlung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der einfachen Mehrheit. Bei Stimmgleichheit gibt die Stimme des 1. Vorsitzenden den Ausschlag. Beschlüsse der außerordentlichen Versammlung dagegen bedürfen einer 2/3 Mehrheit.

§ 12 Beurkundungen der Beschlüsse der Vereinsorgane

Die von den Vereinsorganen gefassten Beschlüsse werden schriftlich niedergelegt und durch den 1. Vorsitzenden oder dessen Vertreter und den 1. Geschäftsführer oder dessen Vertreter unterschriftlich bestätigt.

 

Hallo Vereinsmeier,

"In der Satzung ist festegelgt, welche Beschlüsse der Mitgliederversammlung vorbehalten sind."

Hast du hierfür vielleicht ein Beispiel für mich wie so etwas aussehen kann? Würde mich riesig über weitere Hilfe freuen, da das Thema mich weiterhin stark interessiert!

LG Frechdachs