An der Stelle x=0 liest man für f den Wert 2,5 ab. Es ist also f(0) = 2,5

Somit gilt:

f(0) = 2,5 = c * a ^ 0 + 2

und wegen a ^ 0 = 1

<=> 2,5 = c * 1 + 2

<=> 2,5 - 2 = c

<=> c = 0,5

Weiterhin liest man zum Beispiel ab: f(1) = 3

also f(1) = 3 = 0,5 * a ^ 1 + 2

<=> 1 = 0,5 * a

<=> a = 2

...zur Antwort

Ehrlich gesagt, ich denke, dass für dich der Besuch eines Aufbauseminars wünschenswert wäre, denn du bist einerseits DEUTLICH zu schnell und andererseits offenbar auch noch zu dicht aufgefahren. Die Gefahren, die dir und vor allem den anderen Verkehrsteilnehmern dadurch drohen, müssen dir noch einmal eindringlich vor Augen geführt werden. Vielleicht hilft's ja ...

Ich gehe davon aus, dass es sich um einen Geschwindigkeitsblitzer handelte. Sollte er tatsächlich dir gegolten haben, musst du nicht nur mit Bußgeld, Punkten, Probezeitverlängerung und Aufbauseminar rechnen, sondern gemäß neuem Bußgeldkatalog auch noch mit einem Fahrverbot von einem Monat (innerorts ab 21 km/h, außerorts ab 26 km/h vorwerfbare Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.

...zur Antwort

Dazu aus dem Straßenverkehrsgesetz (StVG):

§ 2a Fahrerlaubnis auf Probe
(1) Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt; die Probezeit dauert zwei Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung an.

Jede weitere Fahrerlaubnis, etwa wie bei dir die für ein Motorrad, wird also NICHT auf Probe erteilt.

...zur Antwort

Behauptung:

Es gilt:

a ^ x = e ^ ( x * ln ( a ) )

Beweis:

ln ( a ^ x )

= ln ( a * a * ... ( x - mal ) ... * a )  

= ln ( a ) + ln ( a ) + ... ( x - mal ) ... + ln ( a )

= x * ln ( a )

Es gilt also:

ln ( a ^ x ) = x * ln ( a )

und daraus folgt wegen der Bijektivität der Exponentialfunktion die Behauptung:

<=> e ^ ( ln ( a ^ x ) ) = e ^ ( x * ln ( a ) )

<=> a ^ x = e ^ ( x * ln ( a ) )

...zur Antwort

Als Maßstab M bezeichnet man das Verhältnis der Bildlänge B einer Strecke zur Urbildlänge U dieser Strecke, also:

M  = B / U

oder auch (wenn man die Division lieber durch einen Doppelpunkt darstellen möchte):

M = B : U

Kennt man, wie vorliegend, den Maßstab M und die Urbildlänge U, kann man die Bildlänge B bestimmen, indem man obige Gleichung durch Multiplikation beider Seiten mit U nach B auflöst:

B = M * U

Um also die Bildlänge B zu bestimmen, muss man die Urbildlänge U mit dem Maßstab B multiplizieren.

Vorliegend ist U = 320,5 m und M = 1 / 25000 , also:

B = 320,5 m * 1 / 25000 = 320,5 m / 25000 = 0,01282 m = 1,282 cm

Auf einer Karte mit einem Maßstab von 1 / 25000 wird also eine Strecke von ursprünglich 320,5 m Länge durch eine Strecke von 1,282 cm Länge abgebildet.

...zur Antwort

Der Halter eines Fahrzeuges, mit dem eine Ordnungswidrigkeit im Bußgeldbereich (also mindestens 60 Euro) begangen wurde, bekommt nur dann Post von der Bußgeldstelle, wenn er entweder selber als tatsächlicher Fahrer in Frage kommt oder, falls das ausgeschlossen werden kann, wenn seine Zeugenaussage zur Ermittlung des tatsächlichen Fahrers erforderlich ist.

In deinem Fall war offenbar klar, dass der Halter nicht als tatsächlicher Fahrer in Frage kam (offensichtlicher Altersunterschied zwischen Halterdaten und der Person auf dem Blitzerfoto). Auch die Zeugenaussage des Halters war offenbar nicht erforderlich, da der tatsächliche Fahrer anders ermittelt werden konnte, etwa durch Vergleich des Blitzerfotos mit einem Foto auf dem Einwohnermeldeamt. Daher war der Umweg über den Halter nicht nötig, sondern man konnte sich direkt an den ermittelten tatsächlichen Fahrer (also an dich) wenden.

Anders sieht es im Verwarnungsgeldbereich (bis 55 Euro) aus. Da ein Verstoß in diesem Bereich keine persönlichen Folgen für den tatsächlichen Fahrer nach sich zieht (keine Punkte, kein Fahrverbot, keine Probezeitmaßnahmen), braucht in solchen Fällen der tatsächliche Fahrer zunächst nicht ermittelt zu werden. Statt dessen wird in einem solchen Fall zunächst ein kostenfreies Verwarnungsverfahren angewendet: Der Halter des Fahrzeuges bekommt die Nachricht, dass mit seinem Fahrzeug eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde und dass daher ein Verwarnungsgeld erhoben wird. Wird das Verwarnungsgeld gezahlt, ist die Sache erledigt. Außer dem Verwarnungsgeld entstehen dabei keine weiteren Kosten.

So könnte es bei dem Verstoß deiner Mutter, von dem du in einem Kommentar schreibst, gelaufen sein.

Erst wenn dieses Verwarnungsverfahren fehlschlägt, wenn also das Verwarnungsgeld nicht, nicht fristgerecht oder nicht in richtiger Höhe gezahlt wird, wird das Bußgeldverfahren eingeleitet. In diesem Verfahren muss der tatsächliche Fahrer ermittelt werden, da nur gegen diesen eine Bußgeldbescheid erlassen werden darf. Aufgrund der erforderlichen Ermittlungen ist das Bußgeldverfahren aufwändiger und daher nicht kostenfrei, sondern es zieht neben dem eigentlichen Bußgeld noch Kosten in Höhe von mindestens 28,50 Euro nach sich.

...zur Antwort

Falls g bzw. h jeweils als Index unten rechts an dem m stehen, könnte es sein, dass damit die Steigungsvektoren zweier Geraden g bzw. h gemeint sind ...

Das ist aber nur geraten - es sind grundsätzlich beliebig viele andere Möglichkeiten denkbar. Ohne Angabe eines Beispiels wirst du wohl nur geratene Antworten erhalten.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.