Müssen gemeinnützige Vereine eine Beitragsbescheinigung ausstellen?

3 Antworten

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Bei Barzahlung kann man eine Quittung verlangen (§ 368 BGB).

Bei Überweisung oder SEPA-Lastschrift ist der Kontoauszug die "Quittung".

Wenn der Beitrag steuerlich absetzbar ist (er wird dann wie eine Spende behandelt), dann ist der Verein verpflichtet, eine Beitragsbescheinigung gem. amtlichem Muster auszustellen - darauf kann verzichtet werden, wenn dem Mitglied ein vom Verein ausgestellter Überweisungsträger mit den notwendigen steuerlichen Angaben vorliegt und eine Bareinzahlungsquittung bei einem Geldinstitut oder ein Kontoauszug vorliegt und der Betrag 200 € (ab 2021 = 300 €) nicht übersteigt.

I. d. R. werden aber Spenden bis 200 € (ab 2021 = 300 €) beim Finanzamt auch nur mit einem Kontoauszug als Nachweis anerkannt - man hat aber keinen Rechtsanspruch darauf.

Beiträge in einem Sportverein sind steuerlich nicht abzugsfähig.

Weigert sich der Verein eine solche steuerlcih berücksichtigungsfähige Beitragsbescheinigung auszustellen, dann haftet er für den entgangenen Steuervorteil.

Vereine erheben die Mitgliedbeiträge im Regelfall im Wege der Abbuchung des Mitgliedsbeitrages.

In diesem Falle ist der auf dem Kontoauszug vorhandene Text der Nachweis über die gezahlten Beiträge.

Zu einer Pflicht in allen anderen Fällen ist mir keine Reglung bekannt.

eine Spendenquittung dürfen die ausstellen, aber was zum T..... ist eine Beitragsbescheinigung?

was möchtest denn absetzen?