Ist Miete von Vereinseigentum wirtschaftlicher Bereich?
Hallo alle zusammen,
ich bin Vorstand eines gemeinnützigen Vereins, welcher als Ziel die Förderung Soziokultureller Angebote hat.
Im Laufe des letzten Jahres konnten wir uns nun eine Musikanlage selber zusammenbauen. Nun bekommen wir öfter Anfragen, ob wir diese für einen Abend verleihen können. Da dies aber jedes mal mit einem finanziellen Aufwand verbunden ist, müssen wir eine Miete von 50 Euro berechnen. Ist dies bei einem gemeinnützigen Verein steuerrechtlich vergünstigt, oder zählt dies schon zu wirtschaftlichen Einnahmen?
3 Antworten
Der Verleih der Musikanlage ist ein wirtschaflicher Geschäftsbetrieb (wG) - dieser ist grundsätzlich umsatzsteuer-, körperschaftsteuer-, sowie gewerbesteuerpflichtig.
Ggf. werden aber die Umsatzgrenzen der tatsächlichen Besteuerung (grob gesagt: USt. = 17.500 € - KSt + GewSt = 35.000 € - Grenze wird demnächst wahrscheinlich angehoben) nicht überschritten, sodaß meist bei den Vereinen keine Besteuerung des wG stattfindet.
Dazu müßte ich wissen, was alles zum Vereinszwecke zählt.
Gehört die Bereitstellung von Equipment zum Vereinszweck, dann ist es klar zum Zweckbetrieb (unsatzsteuerfrei) gehörig, wenn nein, dann könnte es zu wirtschaftlichen Geschäftstberieb (umsatzsteuerpflichtig) gehören. Könnte man nicht nicht langfristige Verträge über die Verleigung abschließen? Dann würde es zur Vermögensverwaltung gehören (umsatzsteuerfrei).
Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist im Rahmen der Freigrenze gemäß Abgabenordnung ist steuerfrei möglich.
Günter