Ist Miete von Vereinseigentum wirtschaftlicher Bereich?

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Der Verleih der Musikanlage ist ein wirtschaflicher Geschäftsbetrieb (wG) - dieser ist grundsätzlich umsatzsteuer-, körperschaftsteuer-, sowie gewerbesteuerpflichtig.

Ggf. werden aber die Umsatzgrenzen der tatsächlichen Besteuerung (grob gesagt: USt. = 17.500 € - KSt + GewSt = 35.000 € - Grenze wird demnächst wahrscheinlich angehoben) nicht überschritten, sodaß meist bei den Vereinen keine Besteuerung des wG stattfindet.

Dazu müßte ich wissen, was alles zum Vereinszwecke zählt.

Gehört die Bereitstellung von Equipment zum Vereinszweck, dann ist es klar zum Zweckbetrieb (unsatzsteuerfrei) gehörig, wenn nein, dann könnte es zu wirtschaftlichen Geschäftstberieb (umsatzsteuerpflichtig) gehören. Könnte man nicht nicht langfristige Verträge über die Verleigung abschließen? Dann würde es zur Vermögensverwaltung gehören (umsatzsteuerfrei).

Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist im Rahmen der Freigrenze gemäß Abgabenordnung ist steuerfrei möglich.

Günter

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung