Verein ohne Girokonto - Zahlung mit Privatkonto?
Hallo,
nehmen wir mal an, es besteht ein sehr kleiner, nicht gemeinnütziger, nicht eingetragener Verein, der aus 6 Mitgliedern besteht.
Der Verein erhebt Mitgliedsbeiträge in bar und führt demnach eine eigene Kasse mit Bargeld. Er hat keine sonderlich großen Einnnahmen und Ausgaben.
Er führt kein eigenes Girokonto, da so gut wie alles bar eingenommen und ausgegeben wird.
Nun will der Verein einen Artikel im Internet bestellen. Der Vorstand bestellt diesen Artikel auf den Namen des Vereins, bezahlt aber mit seinem privaten Girokonto. Er nimmt sich dafür den Betrag in bar aus der Vereinskasse und vermerkt das im handschriftlich geführten Kassenbuch. Die Rechnung über den online gekaufen Artikel heftet er in der Vereinsmappe ab.
Ist das erlaubt bzw. kann das zu Problemen führen?
Vielen Dank.
3 Antworten
Es ist eine Gruppe, die sich da zusammen getan hat. Diese Gruppe ist nirgend verzeichnet. Gibt es immer wieder bei Kegelgruppen etc. Die kaufen ja auch immer mal etwas ein z.B. für Touren.
Da kann einer aus der Gruppe auf seinen eigenen Namen ein Produkt kaufen und lässt sich das Geld aus der Kasse geben.
.... nennt sich bei uns Geldwäsche, wird angeklagt und verurteilt.
Erst neulich wieder eine Klassenlehrerin, die für eine Klassenfahrt von den Eltern Geld in bar bekam.
Sie hat es nur gut gemeint, und auf das Fahrtenkonto nicht die erhaltenen Scheine/Münzen eingezahlt, sondern mit eigenen Scheinen.
... nö, sie hatte den Betrag einfach nicht einzeln je Schüler einbezahlt.
Das muss sie auch nicht. Wer hat dir denn so etwas erzählt. Es gehen auch Überweisung von anderen Personen auf das Konto.
... das hat das Gericht hier anders gesehen und die Lehrkraft verurteilt.
Das ist garantiert nicht vor Gericht gelandet.
Eine Verurteilung der Lehrkraft hat hier auch nicht stattgefunden, denn sie kann die Herkunft erklären und das ist auch absolut glaubwürdig.
... dann ist ja alles gut!
Ihr Mann war zudem Rechtsanwalt, und er hat es auch nicht so hinbekommen wie Du es behauptest!
Das stimmt absolut nicht. Ich arbeite in einer Bank und bin dort für Geldwäsche zuständig.
.... dann solltest Du noch einmal zur Schulung.
Sie hat 28 mal die Beiträge kassiert und keine 28 Einzahlungen vorgenommen und deshalb war sie dran.
Eine Mami hat sie angezeigt.
Woher weiß die Mami das denn?
Es reicht aus, wenn die Lehrerin einen Anhang an die Einzahlungsquittung macht, auf den die 28 Namen verzeichnet sind.
Was glaubst du denn, wie viele Anzeigen es sonst auch geben würde, wenn Lehrer immer jede Einzahlung einzeln und dann auch noch kostenpflichtig (Denn Einzahlung von Fremden kostet mind. 5€ + Ausweisdaten der fremden Person) gemacht werden muß.
Es stimmt so nicht, was man dir da erzählt hat.
... ich weiß, es wurde nur nicht erzählt, ich war damals Kollege, und die Schulleitung hat danach umgestellt.
Und wenn heute eine Liste nötig ist und reicht, frage ich mich, wozu denn die Liste, wenn alles richtg ist, was Du so machst?
Ich empfehle, ein "Sonderkonto" anzulegen. Das ist ein Privatkonto mit dem Vereinsnamen als Zusatz. Also Name, Vorname, Sonderkonto Vereinsname. Verantwortlich gegenüber der Bank ist die Privatperson aber das "Vermögen" ist abgegrenzt.
Für eine einmalige Sache? Da lohnt doch kein eigenes Konto. Auch werden Vereinskonten nicht kostenlos geführt, da diese sehr aufwendig sind.
und woher will man beweisen, dass es andere Scheine waren?
Da hast du etwas falsch verstanden.