Darf ein Vorstandsmitglied dem eigenen Verein eine Honorarnote ausstellen? (Österreichisches Recht)?
Angenommen, der Verein organisiert musikalische Veranstaltungen und dies ist auch sein erklärtes Ziel. Jetzt kommt es dazu, dass der Obmann selbst auch Musiker ist und einen Auftritt bei einer der Vereinsveranstaltungen macht.
Darf der Obmann für seine erbrachte Leistung in diesem Fall eine Honorarnote an den Verein stellen (er ist selbstständiger Musiker)?
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht
muss man das nicht trennen? das eine ist das Engagement im Verein - das andere als Musiker. Wenn die anderen Musiker auch bezahlt werden, steht ihm das auch zu.
wenn er soviel Zeit hat um auftreten zu können