Bearbeitung & Mahngebühren bei Verzug Mitgliedsbeitrag/Gemeinnütziger Verein? Rechtlich in Ordnung?

4 Antworten

"Nun hat sich eines der Mitglieder per SMS bei mir persönlich gemeldet und mir mitgeteilt, dass wir als gemeinnütziger e.V. nicht dazu berechtigt seien Bearbeitungsgebühren sowie Mahngebühren zu erheben." - Das ist falsch:

Auch der gemeinnützige Verein darf seine eigenen Kosten für den Verzug des Mitgliedes jenem in Rechnung stellen. Bank-Rücklastkosten sowieso, und wenn ihr das nicht so beschlossen hättet, dann, wenn es mehr ist, auch über die 10 Euro hinaus. Bearbeitungsgebühr, wenn sie angemessen ist auch, man geht hier allgemein von 2,50 Euro aus. Immerhin habt ihr einen zusätzlichen Aufwand.

Wir waren und sind in meinem Verein (80 Prozent Kinder und Jugendliche) sehr kulant, wenn die Eltern mit Zahlungsproblemen argumentieren, ggf. einigen wir uns auf einen temporär geringeren Beitrag (was unsere Satzung bis zu 5 Prozent des Gesamt-Beitragsaufkommens zulässt), aber wenn keine Reaktion kommt, auch nach drittem Schreiben nicht, dann gerichtlicher Mahnbescheid.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – 48 Jahre Ehrenämter in Vereinsvorständen, Vereinsmanager
Bono1976 
Fragesteller
 03.11.2020, 21:26

Vielen Dank für Deine Tipps und der Einschätzung unserer Lage:-)

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Er soll doch mal das Urteil dazu heraussuchen und Dir das AZ nennen. Schau mal das hier an:

https://verein-im-verein.de/mahnwesen-im-verein-5/

Er ist im Verzug, also kannst Du einen Mahnbescheid beantragen und auch die Kosten einfordern. Wenn er dem widersprechen würde, kannst Du Dich auf eine ewige Streiterei einstellen, die nur kostet aber keinem hilft. Lässt die Satzung zu, den Menschen aus dem Verein auszuschließen, würde ich das in die Wege leiten.

Bono1976 
Fragesteller
 03.11.2020, 18:51

Vielen Dank schonmal. Ja, die Satzung lässt einen Ausschluss aus dem Verein zu.

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sumpfbub  03.11.2020, 19:00
@Bono1976

Ich bin kein Freund von Streitereien wegen ein paar Euro. Da fehlt es an der Grundeinstellung; vielleicht ist es sinnvoller, den Menschen auszuschließen, wenn er dem Mahnbescheid widersprechen sollte. Zahlen wird er müssen, aber vielleicht ist er komplett pleite und dann hast Du nur Stress für lange Zeit.

Vielleicht ist er aber auch einsichtig, wenn Du ihm die Aussichten emotionslos darstellst. Es kann ja sein, dass er pleite ist und das nicht sagen will, weil er sich schämt. Vielleicht ist er in Kurzarbeit oder hat den Job verloren. Dann wäre es wohl besser, ihm eine Stundung anzubieten. Er kann weiter Mitglied bleiben und in kleinen Raten zahlen oder auch mal eine Weile ganz aussetzen. In dieser Zeit wäre er nicht der letzte, der nicht weiß, wie er über die Runden kommen soll. Manager sind auch schon in Kurzarbeit geschickt worden. Das findest Du nur raus, wenn Du ihm ein diskretes Gespräch anbietest.

Vielleicht ist er aber auch nur ein notorischer Querulant. Musst Du eben herausfinden.

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Bono1976 
Fragesteller
 03.11.2020, 19:44
@sumpfbub

"Vielleicht ist er aber auch nur ein notorischer Querulant." Leider trifft genau das es zu. Vielen Dank für Deine Tipps:-)

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sumpfbub  03.11.2020, 19:46
@Bono1976

Schade, es hätte ja auch mal anders sein können. Viel Erfolg.

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Ein Verein (auch ein gemeinnütziger Verein) darf (pauschale) Mahngebühren erheben - aber nur wenn das in der Satzung oder Beitragsordnung geregelt ist.

Da die Beitragsordnung durch die MV beschlossen wurde, muß das Mitglied auch die festgelegte Höhe zahlen.

Es sei aber anzumerken, daß die zitierte Regelung "sowie eine Bearbeitungsgebühr, die jedoch nicht höher als 10 Euro sein darf, in Rechnung stellen können" unglücklich ist, da sie keinen konkreten pauschalen Betrag nennt - d. h. daß die Festlegung wiederum, ähnlich wie bei einem pauschalen Verzugsschaden, angemessen sein muß - Gerichte sehen eine Angemessenheit zwischen 2,50 € und 5 € als gegeben an. Mit den 3 € liegt ihr grundsätzlich ganz gut. Bei der nächsten Satzungsänderung sollte ein konkreter pauschaler Betrag für einen Verzugsschaden verankert werden (z. B. diese 10 € - damit wären die Bankgebühren und die Mahnkosten abgedeckt).

Im Gegensatz zu Verbraucherverträgen (meist in den AGB geregelt) ist die Höhe der Pauschale nicht begrenzt, die die MV festsetzen kann, bzw. die Satzung/Beitragsordnung unterliegt nicht der AGB-Kontrolle durch Gerichte.

Anders sähe es aus, wenn das nicht geregelt wäre - dann könnten lediglich die tatsächlich entstandenen Kosten als Verzugsschaden verlangt werden. Ein pauschaler Verzugsschaden wäre hier auch denkbar - aber die Höhe ist ein immer wieder umstrittenes Thema (ggf. 2,50 € - 5 €).

Bitte Anwalt und Steuerberater fragen

Bono1976 
Fragesteller
 03.11.2020, 18:53

Ja, das hatte ich auch noch vor. Wollte hier erstmal Tipps & Erfahrungswerte sammeln:-)

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Lexl81  03.11.2020, 19:14
@Bono1976

Hier gibt es viele verschiedene Meinungen. Was rechtlich nicht anwend bar ist

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Ontario  02.11.2021, 18:13
@Bono1976

Anwalt kostet ein Mehrfaches dessen, was da an Forderung offenste. Deshalb ein schlechter Vorschlag. Ob der Steuerberater kostenlos berät, wäre eine andere Frage.

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Mundenheimer  03.11.2020, 19:46

Muss nicht sein. Die Rechtslage ist hier eindeutig zu Gunsten des Vereins.

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