Mitgliederversammlung im Kleingartenverein?


22.05.2022, 09:12

okay okay ! ich versuche es anders ! Wenn die Mitgliederversammlungen 2020/2021 welche laut unserer Satzung immer bis zum 05.12.eines Jahres erfolgen muss durch " corona" ersatzlos abgesagt werden mit dem Verweis das diese am 20.05.2022 beide nachgeholt werden , ich aber im Dez.2021 fristlos als Mitglied gekündigt werde ein Recht habe diese zu besuchen mit stimmrecht etc. . es war mir somit nicht möglich die gesamte gartengemeinschaft über probleme und Kündigungen zu informieren. Mir persönlich war es nicht möglich irgendwie seit Dez. 2019 den Vorstand (ohne hätte kriminell werden müssen ) zu sprechen! auch lassen sie sich nicht ansprechen wenn mann sich zufällug begegnet und unzählige Schreiben durch Boten , Einschreiben und und wurden zu null geantwortet ! ich und meine Familie werden auf eine perfide , suptile Art und Weise gemobbt ! wir werden ignoriert , totgeschwiegen ! Durch das " Mittel " der Coronapandemie ist ein rechtsfreier , rechtsleerer Raum für Vereinsvorstände entstanden bzw.in Beton zementiert worden. Corona tötet jegliches Handeln gegen einen Vorstand! Selbst beim Registrier- bzw. Amtsgericht lassen Sie dich ins leere laufen solange du nicht den Nachweis bringst mit Schlichtern , etc. versucht hast deine Probleme zu lösen. Selbst ein Mediator kann erst in Betracht gezogen werden wenn das beide Parteien zulassen würden. 5. Frage wollte das der Vorstand ? sorry wieder zu viel Text !?

Ich werde keine weiteren Anmerkungen machen ! der Tom

3 Antworten

mein Kumpel ist da auch weg. Ein damals brachliegender, verwahrloster Garten wurde mit ihm & einigen Kumpels auf Vordermann gebracht.

Da kann man nur weglaufen. Man muß einen bestimmten Anteil an Gemüsegarten-Obst bewirtschaften.

Bedingt durch die Arbeit als Arbeitnehmer wurde er mehrfach abgemahnt. Dann hat er das wieder verkauft mit dem Schrebengartenhäuschen.

Das waren irgendwelche Rentner-Vorstände, die unendlich viel Zeit haben & vorschreiben wollen, wie der Garten auszusehen hat

Er hat beim Verkauf an einen Nächsten dann zumind. etwas Gewinn herausholen können (Gartenhaus)

Dir muß ja Gelegenheit gegeben werden, zumind. die Sachen im Schuppten herauszuholen.

In jedem Kleingartenverein herrscht reine Diktatur. Satzungen, Wahlen und Abstimmungen haben nur Gültigkeit, solange sie so ausfallen, wie es der Vorstand wünscht. Fällt eine Wahl anders aus, wird sie entweder für ungültig erklärt, nicht beachtet oder solange wiederholt, bis das Ergebnis dem Vorstand gefällt. Es ist auch in jedem Schützen-, Musik- oder Sonstwasverein genau so.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Mal abgesehen davon, dass die Angaben reichlich konfus und die Daten nicht stimmig sind, muss eine fristlose Kündigung begründet werden - dazu schreibst Du nichts. Weiterhin müsste man auch die Satzung des Kleingartenvereins kennen.

Hier hilft tatsächlich nur ein Anwalt weiter.