Mitgliederversammlung im Kleingartenverein?
Hey , am 20.05.2022 wurden die MV für die Jahre 2020 /2021 welche durch den Vorstand wegen Corona abgesagt wurden nachgeholt. Ich wurde , nach dem ich gut 3 Jahre durch den Vorstand gemobbt worden bin im Dez.2022 fristlos durch diesen als Mitglied gekündigt (es wird einen Rechtsstreit geben ). Eine Neuwahl des Vorstands war eigentlich laut Satzung am 05.21.2021 fällig aber wegen Corona ... . Ich hatte mich im Sommer 2021 zur Wahl in den neu zu wählenden Vorstand beworben. Nun ist mir aber noch am 20.05.2022 Hausverbot erteilt , mit rechtl. Konsequenzen , dem Beiholen der Polizei und Anzeige Erstatten gedroht worden. Nun meine Fragen 1. Hätte ich zur Wahl antreten dürfen müssen 2. für die Beschlüsse , Entlastung Kassenbücher etc. mein Stimmrecht nutzen dürfen 3. und zu meinen Problemen und den Kündigungen Rede- und Anhörungsrecht bekommen müssen !? ich weiß viel Text aber wir lieben und brauchen unseren " natürlich" auch fristlos gekündigten Garten! 4. Wer kennt einen sehr guten Anwalt für Vereinsrecht in Leipzig Tom und Familie Anmerkung : es geht nur um die 4 gestellten Fragen und mir bitte keine Fragen und Antworten zu den Kündigungen etc.stellen ...
okay okay ! ich versuche es anders ! Wenn die Mitgliederversammlungen 2020/2021 welche laut unserer Satzung immer bis zum 05.12.eines Jahres erfolgen muss durch " corona" ersatzlos abgesagt werden mit dem Verweis das diese am 20.05.2022 beide nachgeholt werden , ich aber im Dez.2021 fristlos als Mitglied gekündigt werde ein Recht habe diese zu besuchen mit stimmrecht etc. . es war mir somit nicht möglich die gesamte gartengemeinschaft über probleme und Kündigungen zu informieren. Mir persönlich war es nicht möglich irgendwie seit Dez. 2019 den Vorstand (ohne hätte kriminell werden müssen ) zu sprechen! auch lassen sie sich nicht ansprechen wenn mann sich zufällug begegnet und unzählige Schreiben durch Boten , Einschreiben und und wurden zu null geantwortet ! ich und meine Familie werden auf eine perfide , suptile Art und Weise gemobbt ! wir werden ignoriert , totgeschwiegen ! Durch das " Mittel " der Coronapandemie ist ein rechtsfreier , rechtsleerer Raum für Vereinsvorstände entstanden bzw.in Beton zementiert worden. Corona tötet jegliches Handeln gegen einen Vorstand! Selbst beim Registrier- bzw. Amtsgericht lassen Sie dich ins leere laufen solange du nicht den Nachweis bringst mit Schlichtern , etc. versucht hast deine Probleme zu lösen. Selbst ein Mediator kann erst in Betracht gezogen werden wenn das beide Parteien zulassen würden. 5. Frage wollte das der Vorstand ? sorry wieder zu viel Text !?
Ich werde keine weiteren Anmerkungen machen ! der Tom
3 Antworten
mein Kumpel ist da auch weg. Ein damals brachliegender, verwahrloster Garten wurde mit ihm & einigen Kumpels auf Vordermann gebracht.
Da kann man nur weglaufen. Man muß einen bestimmten Anteil an Gemüsegarten-Obst bewirtschaften.
Bedingt durch die Arbeit als Arbeitnehmer wurde er mehrfach abgemahnt. Dann hat er das wieder verkauft mit dem Schrebengartenhäuschen.
Das waren irgendwelche Rentner-Vorstände, die unendlich viel Zeit haben & vorschreiben wollen, wie der Garten auszusehen hat
Er hat beim Verkauf an einen Nächsten dann zumind. etwas Gewinn herausholen können (Gartenhaus)
Dir muß ja Gelegenheit gegeben werden, zumind. die Sachen im Schuppten herauszuholen.
In jedem Kleingartenverein herrscht reine Diktatur. Satzungen, Wahlen und Abstimmungen haben nur Gültigkeit, solange sie so ausfallen, wie es der Vorstand wünscht. Fällt eine Wahl anders aus, wird sie entweder für ungültig erklärt, nicht beachtet oder solange wiederholt, bis das Ergebnis dem Vorstand gefällt. Es ist auch in jedem Schützen-, Musik- oder Sonstwasverein genau so.
Mal abgesehen davon, dass die Angaben reichlich konfus und die Daten nicht stimmig sind, muss eine fristlose Kündigung begründet werden - dazu schreibst Du nichts. Weiterhin müsste man auch die Satzung des Kleingartenvereins kennen.
Hier hilft tatsächlich nur ein Anwalt weiter.