Kündigung des Vorstandsposten im Verein

3 Antworten

Das stimmt, du haftes mit bis du von der Mitgliederversammlung entlastet wurdes. Erst dann bist du den Posten los.

styxjr  06.09.2014, 19:08

ist so nicht richtig. Einen Posten kann man nicht durch Entlastung los werden. Es kommt sehr darauf an, was in der Satzung steht. Man kann ein Ehrenamt niederlegen, aber nicht zur Unzeit. Wäre dadurch der Verein handlungsunfähig, da eine notwendige zweite Unterschrift nicht mehr geleistet werden kann, dann kann man nicht aus dem Amt ausscheiden. Die Entlastung besagt nur, dass im Innenverhältnis nichts mehr kommen kann. Im Außenverhältnis sehr wohl.

aber da du heute abend entlastet wirst, weil sonst die Neuwahl ungültig ist, haftest du nicht mehr lange. So im Sprachgebrauch hast du noch paar Lücken, weil du nicht kündigen kannst, sondern nur das Amt niederlegen kannst. Siehe Politiker, Minister etc. von denen haben schon manche ihr Amt niedergelegt, aber noch nie einer hat gekündigt.

je nachdem was einer verbockt hat, kann der auch noch länger haften, sogar wenn es den Verein nicht mehr gibt.

styxjr  06.09.2014, 19:09

Warum sollte eine Neuwahl ungültig sein, wenn der alte Vorstand nicht entlastet worden ist? Ich finde dafür keine Erklärung.

bruno75015  07.09.2014, 09:22
@styxjr

http://vereinsknowhow.meinverein.de/entlastung.cfm

habe das Thema jetzt nochmal angeschaut, bin mir da nicht mehr ganz sicher. Quasi so sehe ich das, befindet ihr euch im Niemandsland nach der Entlastung. Es gibt dann keinen Vorstand mehr im Verein bis der neue gewählt ist und die Wahl angenommen hat. So würde sich der Vorstand wieder selbst wählen, weil er ja noch im Vorstand ist, das kann ggf. Probleme geben. Es gibt immer so Superschlaue im Verein und dann gibts vielleicht ein Problem. Vielleicht ist es rechtlich o.k. bin da nicht der Spezialist, da muß dann echt ein Anwalt sowas klären.

Ich hoffe Ihre a.o. Mitgliederversammlung ist gut gelaufen.

Dann sind Sie jetzt nur noch bis zu Ihrer Löschung im Vereinsregister für iregendetwas verantwortlich. In Ihrem Fall haben Sie Bankvollmacht, wenn ich Ihre Bankunterschrift so interpretiere. Die Bank trägt die neuen Verantwortlichen erst nach Eintragung im Vereinsregister ein. Bis dahin werden Sie wohl weitermachen müssen, da sonst eventuell der Fall eintreten könnte, dass der Verein sienen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen könnte. Dann wäre Ihr Rücktritt zur Unzeit geschehen. Also mit dem neuen Vorstand reden und ihn dazu bringen, dass Sie so schnell wie möglich im Vereinsregister gestrichen werden. Wenn das nichts nützt, dem Registergericht mitteilen, dass Sie als Vorstand zurückgetreten sind.

Wenn die Mitgliederversammlung nicht gut gelaufen ist, sprich es kam kein neuer Vorstand zu stande, dann kommt es darauf an, was in der Satzung steht. Bleibt der alte Vorstand in Amt und Würden, bis ein neuer Vorstand gewählt ist, dann sind Sie Vorstand, auch wenn Sie aus dem Verein ausgetreten sind. je nach Satzung muss ein Vorstandsmitglied nicht dem Verein angehören. Sie schreiben, dass Sie am 21.8. aus einem wichtigen Grund die Mitgliedschaft gekündigt haben. Damit haben Sie aber nicht automatisch auch das Vorstandsamt niedergelegt. Ich hoffe zu Ihren Gunsten, dass Sie ausdrücklich auch Ihr Vorstandamt niedergelegt haben. Automatisch geht garnicht.

Völlig unabhängig davon ist die Haftung. Sie haften für alle Vorfälle, die während Ihrer Amtszeit angefallen sind. Die Entlastung durch die Mitgliederversammlung bedeutet nur, dass Sie vom Verein nichts mehr zu befürchten haben. Strafrechtlich hat dies zum Beispiel keine Auswirkung. Sollten eventuell Steuer- oder Sozialabgaben nicht korrekt abgeführt worden sein, dann haften Sie sogar mit Ihrem Privatvermögen bis das Ganze verjährt ist.

Ganz so einfach kommt man aus einer Vorstandstätigkeit nicht raus.