schrebergarten / kleingarten kündigung pacht & versicherung im darauffolgenden jahr weiter bezahlen?

3 Antworten

Normalerweise steht im Pachtvertrag, dass Mitgliedsbeitrag/Pachtzins 1x jährlich geleistet wird (egal ob 1 Monat oder 11 Monate). Du hast fristgerecht gekündigt. Sollte intern die Satzung geändert worden sein, dann lass  Dir diese in Kopie mit schriftlichem Anschreiben und Unterschrift des 1. und 2. Vorstandes zukommen. Das würde ich dem Landesverein zukommen lassen. Denn eine Änderung einer Satzung darf einzelne Punkte zwar differenzieren, aber NICHT verschlechtern. Das Gesetz/Satzung darf NICHT zu Ungunsten eines Pächters/Mieters sein. Normalerweise sind zwischen 3 - 6 Monate vorher eine Kündigung auszusprechen. Der Vorstand kann auch eine kurzfristige Kündigung akzepieren.Wie gesagt, eine Satzungsänderung gibt es nicht, höchstens eine Detailbeschreibung oder dass grundsätzlich eine Pachtkündigung nur zum Jahresende ausgesprochen werden kann darf. (Wenn man so etwas unterschrieben hat, dann hast Du bei Pachtbeginn dies akzeptiert).Der Verein kann NICHT zu DEINEN Ungunsten entscheiden.Beispiel in der Rahmenvereinbarung bzw. Satzung steht: Kündigung des Pachtvertrages 3 oder 6 Monate - oder natürlich auch 3 Monate vor Pachtjahresende - oder nur 1 Monat, wenn ein Nachpächter akzeptiert wird (wie beim Nachmieter suchen, musst Du dann höchstens 3 potentielle Nachmieter stellen, wenn der Vermieter diese nicht akzeptiert, Problem des Vermieters).Also mach Dir nix draus, lass es Dir mit ausführlicher Begründung und Unterschriften vom 1. und 2. Vorstand geben. Sende eine Kopie an den Landesverband und bitte gleichzeitig darum, dass Dein Garten nicht von einem Fachberater Deines Vereins bewertet wird, sondern bitte um einen "unabhängigen" Fachberater eines anderen Vereins.Ach ja, immer eine Kopie mit nettem Anschreiben an die nächst höhere Instanz (Landesverband, Gemeinde, Verpächter/Besitzer mit Einschreiben per Rückantwort). Wünsch Dir viel Glück

du hast doch sicher einen Pachtvertrag, was sagt der denn in puncto JKündigung?

ExtremSkillor 
Fragesteller
 07.04.2013, 20:09

danke erst mal @llen für eure zahlreichen antworten. @kirsche777. im pachtvertrag steht nichts von kündigung. mir wurde die kündigung schriftlich zum 31.12.2013 bestätigt. allerdings sagte der vorstand wenn ich keinen pächter finde müsse ich im nächsten jahr weiterzahlen da die laube sonst nicht mehr feuerversichert wäre. was ich mir allerdings vorstellen könnte ist, dass er mir die möglichkeit gibt noch nach dem 31.12.2013 die laube weiter zu verkaufen. daran hätte ich aber kein interesse. also bin ich doch nach dem 31.12.2013 aus dem vertrag raus und die laube geht an den verein über? richtig? so gibts jedenfalls nach meiner auffassung das bgb her. satzung hin, satzung her. im pachtvertrag selbst ist nichts zur kündigung geregelt. nur dass er auf unbestimmte zeit geschlossen wurde. die schriftliche kündigungsbestätigung des vereins zum 31.12.2013 liegt mir bereits vor.

kirsche777  07.04.2013, 20:15
@ExtremSkillor

wenn der verein die >Kündigung bestätigt hat, bist du raus und der verein muss sich kümmern, wenn du die laube nicht separat verkaufen willst und keinen Wert mehr darauf legst. dann muss er auch die versicherung übernehmen und sich kümmern.

Du musst doch einen Pachtvertrag haben, in dem das geregelt ist. Dass du keine Satzung erhalten hast, müsstest du beweisen. Normalerweise unterschreibt man dafür. Natürich musst du NICHT weiter zahlen, wenn du fristgemäß gekündigt hast.