Fiktiver Fall - Kassenwart leiht sich unwissentlich Geld und zahlt zurück?

8 Antworten

Mir ist nicht ganz klar, ob es weiterhin nur "Vermutung" ist (Text: "nachweisen lässt sich dies ... nicht") oder ob "bei Nachprüfung herausgekommen" bedeutet, dass es nunmehr bewiesen ist, dass hier eine Veruntreuung - wenn auch nur temporär - vorliegt. Im 1. Fall ist schlecht was zu machen, ihr dürftet Vermutetes nicht einmal "laut vermuten", im 2. Fall sollte der Vorstand die mögliche Bandbreite abwägen von der Rüge bis zur Strafanzeige. Da kein Schaden entstanden ist, würde ich zu der harmloseren Variante tendieren.

Übrigens, der Verein, für den ich zuletzt im Vorstand war, hatte gar keine Barkasse. Braucht ihr wirklich eine?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – 48 Jahre Ehrenämter in Vereinsvorständen, Vereinsmanager

Schwierig,

  1. wie soll man gerichtsverwertbar nachweisen, dass der Kassenwart das Geld NICHT in die Barkasse gelegt hat, sondern einige Tage für sich behalten hat.
  2. Wie sieht denn die Barkasse aus? Echte Kasse oder eine fiktive? Stahlbehälter oder spearates Fach im eigenen Geldbeutel? Alles erlaubt.
  3. Man denke an den Imageschaden für den Verein, zumal dem Verein kein Schaden entstanden ist.

Ich sehe das Vertrauensverhältnis zwischen Vorstand und Kassenwart als zerrüttet an. Also sollten sich beide trennen und gut ist. Alles andere bringt nichts, da nicht nachweisbar.

petter1992 
Fragesteller
 20.09.2019, 12:38

Danke für ihre Einschätzung

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Der Vermögensschaden ist schon entstanden, weil Du die Entstehung des Vermögensschadens auf den Zeitpunkt der Tat, also des Entnehmens setzen musst;

durch das Zurücklegen ist es zur Wiedergutmachung gekommen, aber die Tat der Untreue war bereits erfolgt;

strafbar ist sie in D nach § 266 StGB;

welche Strafe ihn erwartet, hängt von den ganzen Umständen ab, ob er z.B. wie geschehen, den Schaden wiedergutgemacht hat, ob er geständig ist, evtl. wird auch die Schadenshöhe berücksichtigt usw.; der Verfahrensausgang liegt beim entscheidenden Gericht;

was der Vorstand gegenüber seinen Mitgliedern verantworten kann, muss  er selbst entscheiden;

petter1992 
Fragesteller
 19.09.2019, 09:44

Das Problem wäre ja erstmal, dass es sich um eine reine Vermutung handelt. Für den Vorstand ist erst einmal nicht nachweisbar, dass er das Geld wirklich für sich verwendet hat. Deswegen wäre es schwierig.

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Er hat sich 2.500€ unwissentlich geliehen?

Wenn ich dir etwas stehle und, kurz bevor es herauskommt, wieder zurückgebe, habe ich es trotzdem gestohlen.

Kommt darauf an, wie schwere Untreue definiert ist.

Keine Ahnung.

Das entscheidet ein Gericht.

Kommt darauf an. Seit 30 Jahren zuverlässig und gute Gründe (schwer kranke Eltern, was weiß ich), gibt es vielleicht Optionen, auch wenn er zukünftig nicht mehr mit Geld hantieren würde. Aber wenn er mir was von unwissentlicher Ausleihe von 2,5 Mille und keinem entstandenen Schaden erzählen würde, vermutlich fristlose Kündigung.

petter1992 
Fragesteller
 19.09.2019, 09:33

Es geht ja um eine reine Vermutung. Unwissentlich geliehen nicht 2500€ auf einmal. Es geht da um ca. 10 x ca. 250€ die kurzfristig über mehrere Jahre geliehen wurden.

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Hacker48  19.09.2019, 09:34
@petter1992

Erkläre mir bitte kleinschrittig, wie es dazu gekommen ist, dass 250€ vom Konto des Vereins auf dem Konto des Typen gelandet sind, ohne dass er das bemerkt hat.

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petter1992 
Fragesteller
 19.09.2019, 09:37
@Hacker48

Es geht ja um eine reine Vermutung, es waren tw. viele Buchungen vom Bankkonto in die Barkasse. Für den Vorstand ist es komisch, deswegen könnte es ja sein, das der Kassenwart zwischenzeitlich für sich verwendet hat.

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Hacker48  19.09.2019, 09:39
@petter1992

Wenn nichts bewiesen werden kann, kann er auch nicht verurteilt werden, logisch, oder? Aber eine fristgerechte Kündigung ist natürlich möglich.

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petter1992 
Fragesteller
 19.09.2019, 09:53
@Hacker48

Also für den Vorstand kann nichts bewiesen werden. Es bleibt nur die Frage, ob bei einer Strafanzeige, dass Interesse so groß wäre, dass man seine privaten Konten durchforstet und vielleicht sieht, dass an den entsprechenden Tagen Einzahlungen waren. Wobei ich denke, dass es bei der eher geringen Summe nicht passieren wird.

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Hat der Kassenwart sich Starfbar gemacht?

was denn sonst?

zu 2. der Kassenwart hat nicht gewerblich gehandelt

zu 3. für eine Strafe ist erstmal eine Strafanzeige erforderlich, ob die gestellt wird ist Entscheidung des Vereinsvorstand

zu 4. das Vertrauensverhältnis ist schwerwiegend beeinträchtigt, die mögliche konsequenz reicht von A bis Z und obliegt der Vorstandsentscheidung. Möglich wären:

  1. Ausschluss aus dem Verein
  2. Ausschluss aus Vereinsaufgaben
  3. usw. usw.
petter1992 
Fragesteller
 19.09.2019, 09:45

Das Problem wäre ja erstmal, dass es sich um eine reine Vermutung handelt. Für den Vorstand ist erst einmal nicht nachweisbar, dass er das Geld wirklich für sich verwendet hat und nicht tatsächlich in die Barkasse gelegt hat. Deswegen wäre es schwierig.

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verreisterNutzer  19.09.2019, 10:10
@petter1992

man kann die Person zumindest grundlos von der Funktion als Kassenwart entbinden und ihn von der Widerbestellung in diese Funktion ausschließen

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petter1992 
Fragesteller
 19.09.2019, 10:22
@verreisterNutzer

Ja, das wäre schwierig, da unnötiges Geldabheben und Einzahlen in die Barkasse prinzipiell nicht strafbar ist - aber fragwürdig.

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Oponn  19.09.2019, 10:22
@verreisterNutzer

Wie macht man das, wenn der Kassenwart wie in den meisten Vereinen ein gewähltes Vorstandsmitglied ist?

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