Arbeiten in ein Verein?

10 Antworten

Die Arbeitsleistungspflicht von Mitgliedern eines Vereins ist rechtlich eine Beitragspflicht (ein Vereinsbeitrag muß also nicht zwingend in einer Geldleistung bestehen) - gem. § 58a BGB muß das in der Satzung verankert sein - das gilt auch für die Ausgleichszahlung im Falle des Nichtanbleistens.

Der Verein KANN Mitglieder von der Pflicht zur Erbringung einer Arbeitsleistung befreien - das muß ebenfalls in der Satzung verankert sein.

Da ein Verein eine reine private Angelegenheit ist, greifen hier auch keine gesetzlichen Schutzrechte gegenüber Schwerbehinderten oder anderen Gruppen, die ansonsten durch Gesetze geschützt sind.

Da das ebenfalls keine Beschäftigung im Sinne des Arbeitsrechts ist, greifen hier auch keine arbeitsrechtlichen Regelungen.

Die Anzahl der Arbeitsstunden und das Ersatzentgelt kann beliebig hoch sein - das entscheidet i. d. R. die MV - eine Sittenwidrigkeit gibt es hier ebenfalls nicht.

Arbeitsleistungen von Vereinsmitgliedern können in der Vereinssatzung vorgeschrieben sein. Dann ist das Rechtens und du hast die Satzung anerkannt, als du in den Verein eingetreten bist. Das ist ein praktischer Vereinsbeitrag, der zu leisten ist und er gehört zur Mitgliedschaft.

Wenn du körperlich nicht mehr in der Lage bist, die vorgeschriebenen Arbeitsstunden zu leisten, findet sich im Gespräch mit dem Vorstand, sicherlich eine Lösung, die ohne Strafzahlungen auskommt.

Das regelt kein Gesetz, sondern die Satzung des Vereins.

Diese hast du mit deinem Vereinseintritt so anerkannt.

Du kannst höchstens auf der nächsten Jahreshauptversammlung das Thema zur Sprache bringen.

Entscheidend ist, was in der Satzung steht. Gesetzlich ist so eine Entweder-Oder-Regelung nicht verboten, und damit zulässig, in nicht wenigen Vereinen auch üblich (in meinem nicht).

Mit deinem Alter und deiner Schwerbehinderung könntest du eine Ausnahmeregelung beantragen, vorausgesetzt, dass auch das Bezahlen von 480 € im Jahr für dich einen (belegbaren) Härtefall darstellen würde. Ob der Verein (je nach satzungsrechtlicher Zuständigkeit Vorstand oder MV) deinem Antrag statt gibt, ist ihm überlassen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – 48 Jahre Ehrenämter in Vereinsvorständen, Vereinsmanager

Prinzipiell regelt das die Vereinssatzung in Zusammenhang mit den Beitragsregeln, aber auch diese darf keine sittenwidrigen Bestimmungen beinhalten. Und das wäre in Deinem Falle meines Erachtens nach so. Vielleicht ist Dein spezieller Fall gar nicht aufgeführt, dann solltest Du beim Vorstand einen Antrag auf Befreiung und Änderung der Satzung stellen. Gartenvereine sind gemeinnützig, da muss jedem willigen Bürger ein Anrecht auf Mitgliedschaft gewährt werden, solange er die Satzung im Allgemeinen anerkennt. Ein konkretes Gesetz (BGB, Vereinsrecht) kann ich gerade nicht aus dem Ärmel schütteln, bin unterwegs.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung