Lohnpfändung bei einen Schwerbehinderte?
Mein Arbeitgeber teilte mir Grade mit das das jungendamt mein Lohn gepfändet hat Schock ich bin verheiratet Unterhalt pflichtig mein Lohn beträgt im normalen Fall 1500€ Netto gepfändet wurden jetzt 500€ was kann ich tun das jungendamt rechnet bei mir mit der Steuerklasse 1 hab aber Lohnsteuerklasse 4 was kann ich tun arbeite 8 Stunden pro Tag bin Schwerbehindert spielt das eine Rolle
4 Antworten
Mein Arbeitgeber teilte mir Grade mit das das jungendamt mein Lohn gepfändet hat
Genau. Das fällt natürlich vom Himmel.
Netto gepfändet wurden jetzt 500€
Und wie hoch sind die Rückstände?
was kann ich tun
Nichts. Ehe das JA beim AG pfändet, hat es zudem mit Sicherheit einen erheblichen Schriftverkehr gegeben.
das jungendamt rechnet bei mir mit der Steuerklasse 1 hab aber Lohnsteuerklasse 4
Das ist egal, da identische Belastung.
was kann ich tun arbeite
Du kannst die aufgelaufenen Unterhaltsrückstände bezahlen. Zudem wäre es möglich, die Berechnung des JA zu prüfen, aber das hätte man eben auch schon vor Monaten tun sollen.
8 Stunden pro Tag bin Schwerbehindert spielt das eine Rolle
Nein. Der Unterhalt deines Kindes ist deine Bringschuld.
was kann ich tun
P-Konto einrichten.
das jungendamt rechnet bei mir mit der Steuerklasse 1 hab aber Lohnsteuerklasse 4
Da bei diesen beiden Steuerklassen die Lohnsteuer gleich hoch ist, ist das irrelevant.
War das nicht eine Lohnpfändung?
Ihr habt beide recht, ich habe mich verguckt.
Die Pfändung geschah sicher nicht aus heiterem Himmel. Hier kennt man aber die Hintergründe der Angelegenheit nicht.
Also Kontakt zum Jugendamt aufnehmen und versuchen, die Sache zu bereinigen.
Nein, das spielt keine Rolle. Du bist unterhaltspflichtig, soll/en dein/e Kind/er verhungern oder wie hast du dir das gedacht?
Mir bleibt 1000€ und davon muss ich 550€ Miete zahlen
Ja, und? Dann hast du mehr zum Lebensunterhalt übrig als ein ALG 2-Empfänger.
Es ist Geld, das Deinem Kind zusteht.
Das ist auch ganz klar geregelt, siehe hier https://www.unterhalt.net/duesseldorfer-tabelle.html
Das hat auch nichts mit Schwerbehinderung Deinerseits zu tun. Im Gegenteil-Du darfst Dich nicht zu Lasten des Kindes arm rechnen.
Wenn das JA schon eine Lohnpfändung macht, dürfte ihm das nicht viel bringen.