Wie würdet ihr nach einer Vereinsauflösung und einer darauffolgenden Angliederung an einen Mehrspartenverein mit den Sportgeräten und anderen Sachen umgehen?

Wie wird das rechtlich gehandhabt? Wer muss sich konkret um was kümmern?

Betreffend einer besonderen Sachlage ist mir aktuell noch nicht so ganz klar wie was geregelt werden muss.

Es geht konkret um einen kleinen Sportverein. Dieser ist wohl rein formal noch nicht aufgelöst, soll aber definitiv aufgelöst werden. Dies lag' zuletzt auch daran, weil die Räumlichkeiten des Vereinsheims seitens des Vermieters gekündigt wurden und die Raumsuche nichts ergeben hat. Dieser kleine Sportverein besaß/besitzt konkret 4 eigene Sportgeräte, die wohl hauptsächlich über die Mitgliedsbeiträge und andere Einnahmen finanziert wurden. Jedes Sportgerät ist ca. zwischen 900 und 1500 € wert. Darüber hinaus gibt es einen passwortgeschützten Computer, auf welchem Turniersoftware installiert ist und noch ein paar Kleinigkeiten wie Stühle, Regale, Lampen, Werkzeug und Kleinkram.

Nun hat man sich dafür entschieden sich aufzulösen und sich stattdessen als neue Fachschaft an einen bestehenden (Mehrsparten-)Sportverein anzugliedern. Dies ist auch bereits erfolgt. Sämtliche Sportgeräte und sonstige Dinge stehen nun in den Räumlichkeiten des neuen Vereins. Schlüssel zu diesen Räumlichkeiten hat offiziell noch keiner; es ist anderweitig immer offen oder es wird ein Schlüssel vom Vorstand abgeholt und zurück gebracht.

Ich persönlich war zuletzt nicht mehr Mitglied in dem kleinen Sportverein, bin jetzt aber Mitglied in dem (Mehrsparten-)Sportverein und damit speziell in dieser neuen Fachschaft des Vereins.

Mangels Leute und Engagement habe ich auch bereits ein paar wenige, einfache Aufgaben übernommen und einfach erledigt.

Eine Fachschaftsversammlung gab' es bislang auch noch nicht, somit gibt es auch keinen offiziellen Leiter oder gar Vorstand. Das hat mitunter auch mit der pandemischen Lage zu tun. Aber nicht nur. Man hat sich schon öfters zum Sport getroffen, aber nie wirklich etwas "angepackt" und organisiert.

Nun interessiere ich mich für folgende Fragen:

Wie würdet ihr die Situation handeln?

Wem gehören die Sportgeräte?

Wer sollte eine Versammlung anstoßen/einberufen, auch um möglicherweise zu wählen und klare Strukturen zu schaffen? (Die Satzung des Vereins gibt dazu praktisch nichts her)

Wem gegenüber bin ich verpflichtet Rechenschaft abzulegen? Bzw. wer könnte mir was verbieten? (rein theoretisch)

Der ehemalige Vorstand des alten (in Auflösung befindlichen) Vereins? Oder der geschäftsführende Vorstand des Hauptvereins, an den man sich angegliedert hat?

Die Sportgeräte sind, soweit ich weiß, nicht Eigentum des Vereins, sondern (noch) Eigentum des alten Vereins. Die Räumlichkeiten jedoch gehören dem neuen Verein und Entscheidungen diesbezüglich liegen in der Macht des Vorstands. Denn mir persönlich geht es nun auch darum möglicherweise weitere Trainingszeiten abzuklären, möglicherweise auch einen Schlüssel zu beantragen, in Absprache direkt mit dem 1. Vorsitzenden. Jedoch möchte ich so gesehen niemanden von dem alten Verein "übergehen".

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Frage zu Vereinssitz bei gemeinnützigem Verein

bei unserem gemeinnützigen e.V. steht eine Entscheidung bezüglich der Adresse/des Sitzes an und wir erhoffen uns eine Hilfe bei der Klärung der Situation.

Wir haben kein eigenes Büro, da wir keinerlei hauptamtliche Mitarbeiter haben und die Ehrenamtlichen ihre Aufgaben von zu Hause aus erledigen. Daher waren wir seit Jahren bei einem größeren Träger im Keller untergekommen. Dieser zieht nun aus dem Gebäude aus und wir müssen also auch einen neuen Ort finden. Nun sehen wir 2 Optionen:

  • In das neue Gebäude mit einziehen: Dies liegt im selben Ort wie das vorherige Büro und wäre unkompliziert. Hier hat der Verein seine Wurzel und trägt diesen Ort auch im Namen. Allerdings haben sich die Mitglieder immer weiter von diesem Ort entfernt, sodass weder Mitglieder noch Vorstand das Büro in weniger als 1 Stunde Autofahrt erreichen können. Da wir aber an diesem Ort ansässig sind, bekommen wir bei einigen Tagungshäusern besondere Konditionen. Außerdem sind wir seit mehr als 50 Jahren so eingetragen und fänden es aus historischen gründen schön, den Namen bei zu behalten.

  • In ein Gebäude des Trägers ziehen, das in einem Ort ist, der dichter an unseren Mitgliedern liegt: Das Problem ist, das uns hier kein richtiges Büro angeboten wurde sondern nur eine Postadresse. Unser Vorteil wäre jedoch, dass wir mit dem (Haupt-)Sitz in diesem Ort noch zusätzliche Fördergelder beantragen könnten.

Die Fragen: 1. Gibt es eine Möglichkeit den Sitz aus Ort 1 in Ort 2 zu verlegen und dennoch den Ort 1 im Namen zu tragen? 2. Ist es möglich, unseren Sitz in ein Haus zu verlegen, wo nur ein Briefkasten für uns bereit steht? Wir haben mal gehört, man müsse dort auch die Akten der letzten Jahre lagern. Das wäre voraussichtlich nicht möglich. 3. Gibt es eine "einfache" Lösung, einen Sitz an beiden Orten zu haben?

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