Widerruf Mitgliedschaft Lohnsteuerhilfeverein
Hallo,
ich möchte mich hier nur nochmal vergewissern... Wenn ich eine Mitgliedschaft für einen Lohnsteuerhilfeverein unterschrieben habe, kann ich den doch innerhalb von 14 Tagen widerrufen auch wenn ein Widerrufsrecht in der Satzung nicht explizit drin steht, richtig?
1 Antwort
Ein 14-tägiges Widerrufsrecht gibt es nur bei Fernabsatzverträgen, also wenn Du etwas über Internet oder Telefon abschließt. Beim Lohnsteuerhilfeverein warst Du sicherlich vor Ort zur Beratung.
Es würde sonst auch keinen Sinn machen, wenn Du einem Lohnsteuerhilfeverein beitrittst, Dich steuerlich beraten und Deine Steuererklärung erstellen lässt, um dann innerhalb von 14 Tagen die Mitgliedschaft zu widerrufen.^^