Vorstandsmitglied rauswerfen?

1 Antwort

Die Bestellung zum Vorstand kann grundsätzlich, also sofern die Satzung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt, nur durch dasjenige Organ widerrufen werden, welches auch für die Bestellung zuständig ist.

Wenn also gemäß Satzung ausschließlich die Mitgliederversammlung für die Bestellung von Vorstandsmitgliedern zuständig ist, dann kann auch nur die Mitgliederversammlung die Bestellung widerrufen.

Übrigens: Grundsätzlich haben alle Vorstandsmitglieder die gleichen Rechte und Pflichten. Das gilt auch für den Vorsitzenden. Dieser ist keineswegs der "Chef" des Vorstandes oder gar des Vereines. Soll er weitergehende Rechte haben, müssen diese ihm durch entsprechende Satzungsvorschriften ausdrücklich gegeben werden.