Darf man eine Wohnung zusagen und dann wieder absagen?

Ich hatte gestern mehrere Wohnungsbesichtigungen und zwei davon sind wirklich top. Bei der einen habe ich gleich grünes Licht bekommen und soll es mir bis Montag Vormittag überlegen. Bei der anderen bin ich in der engeren Auswahl und weiß nicht genau wann ich eine Zu- oder Absage erhalte, denke mal Montag/Dienstag.

Nun zu meiner Frage: beide Wohnungen sind gut, aber die andere ist einfach die Traumwohnung schlechthin. Ist es möglich für die Wohnung die ich sicher bekommen würde zuzusagen und falls es doch mit der anderen Wohnung klappt, wieder abzusagen? Ich weiß, dass es moralisch nicht das netteste ist und so ein super Gewissen habe ich dabei nicht, aber ich frage mich ob das gesetzlich erlaubt ist, mündlich zuzusagen und dann nen Tag später zb. wieder abzusagen. Muss ich dann evtl. irgendeinen Ausfallschaden o. ä. bezahlen? Ich habe schon für einige Wohnungen Terminvorschläge oder Besichtigungen bekommen wo sich der Vermieter nie wieder gemeldet hat, aber da hat man ja auch noch nichts mündlich vereinbart. Übrigens ist die Traumwohnung von ner Privatperson, die andere geht über einen Immobilienmakler (jedoch provisionsfrei).

Ich suche in einer Großstadt und es ist generell sehr schwierig eine (dazu noch schöne) Wohnung zu finden/bekommen, ich will mir die Chance auf meine Traumwohnung nicht nehmen andererseits will ich auch nicht zum Schluss ohne dastehen, da ich schon seit 3 Monaten suche.

Vielen Dank schon mal für alle Antworten.

Wohnung, Umzug, Mietwohnung, Wohnungssuche, Wohnungsbesichtigung, Absage
Lässt sich Klebefolie/Schrankfolie (für z.B. Küchenschränke) später auch wieder rückstandslos entfernen?

Ich wohne in einer Mietwohnung mit kleiner Einbauküche, die dem Eigentümer gehört. Diese Küche ist schon sehr alt, wurde schon durch mehrere Mieterhände "gereicht" und sieht entsprechend verlebt und abgenutzt aus.

Eine neue Küche gibt´s nicht, da sie ihren Zweck noch erfüllt und so gesehen nichts kaputt ist.

Darum bin ich auf die Idee gekommen wenigstens die Schränke optisch mit farbiger Klebefolie aufzuhübschen. Ich habe nur bedenken, dass ich die Folie nicht mehr abbekomme bzw. Rückstände an den Schränken haften bleiben und nicht weg zu bekommen sind. Die aktuelle Originalfarbe der Theken u. Schranke ist ein mittlerweile etwas schmutziges Weiß und glänzt nicht mal mehr. Aber auf Weiß sieht man leider natürlich auch jeden Pieps sofort.

Wenn ich irgendwann mal ausziehe muss ich die komplette Wohnung inklusive der Küche genau so übergeben, wie ich sie zu meinem Einzug erhalten habe. Da wäre es wirklich schlecht, wenn mir die Klebefolien durch eventuelle Rückstände Probleme machen würde.

Daher nun zur Entscheidenden Frage: Lässt sich Klebefolie/Schrankfolie (für z.B. Küchenschränke) später auch wieder rückstandslos entfernen? Auch, wenn diese mehrere Jahre da dran klebt?

Vielleicht hat hier ja jemand Erfahrungen damit und kann mir etwas dazu sagen, bevor ich möglicherweise einen Fehler begehe. Ich würde mich sehr freuen.

Vielen Dank

Haushalt, Küche, Dekoration, Handwerk, Mietwohnung, Schrank, Klebefolie
Duschfugen im Badezimmer Schimmel Kaution einbehalten?! rechtens?!

Hallo Gemeinde,

ich wohne seit 4 Jahren in einer Mietwohnung. In 1 Monat ziehe ich aus. Natürlich haben sich nun einige potentielle Nachmieter die Wohnung angeschaut im Beisammensein des Vermieters.

Der Vermieter machte mich darauf aufmerksam dass die Fugen in den Dusche als an der Duschkabine ganz unten, mit Schimmel befallen sein, ich solle dies sofort beseitigen sonst gäbe er mir am 1. meine Kaution nicht zurück.

Ich habe mich verteidigt und gesagt dass das Haus schon 12 Jahre als ist, und offensichtlich wurde die Dusche nicht richtig verfugt wie sonst sollte sich unter dem Silikon Schimmel bilden also ich weigere mich dies zu erneuern weil es nicht durch mich verursacht wurde.

Dann schob er Riesenlärm und bemängelte zudem auf dem Balkon noch die Granitfensterbank wie vorher weiss war jetzt an einer Stelle aber bisschen schwarz. (derGranit hat sich wohl schwarz eingefärbt k.A)

Zudem habe ich in der Küche eine Schönheitsreparatur vorgenommen ca.1m2 alte Tapete musste ich vom Vormieter entfernen und durch neue Tapete ersetzen (letztes Jahr auf meine Kosten) Auch das gefällt ihm nicht.

Es ist rechtens dass er die Kaution wegen dieser oder einem dieser 3 Fälle nicht zurückzahlt?

Danke für eure Hilfe die beste Antwort wird wie immer von mir ausgezeichnet und bitte nur ernstgemeinte Antworten und keine Vermutungen oder ähnliches.

Schimmel, Mietwohnung, Kaution
Wie lange darf meine Mitbewohnerin "Besuch" haben?

Hallo :)

Ich hab' mal wieder eine Frage. Ich lebe in einer ganz kleinen WG mit 3 Mädels zusammen. Wir haben ne kleine Küche, ein Bad, einen schmalen Flur und unsere 3 Zimmer, direkt nebeneinander. Seit über 2 Monaten ist der Freund der einen Mitbewohnerin bei uns, zwar hat sie uns Bescheid gesagt dass er da ist und für ne Weile auch da sein wird, aber langsam wird's uns echt zu viel. Aber egal wie oft wir ihr sagen, dass es uns stört dass er hier ist (24 am Tag, 7 Tage die Woche!) meint sie, sie habe das mit der Vermieterin abgeklärt. Selbst wenn wir der Vermieterin sagen, dass wir das doof finden, vor allem wegen Nebenkosten die anfallen könnten oder einfach nur dass ne 4. Person in dieser Wohnung einfach zu viel ist, meint sie nur, dass wir das untereinander abklären sollten und wir zwei die Nebenkosten nicht zahlen müssen. Ich verstehe jetzt gar nichts mehr. Gibt es nicht irgendein Gesetz von wegen "6-8 Wochen "darf" jemand Besuch haben, sonst gilt der Besuch als "Untermieter" der Miete bezahlen muss"? Schon, oder? Vor allem haben wir wahnsinnig viele Probleme mit ihr, sie singt bis nachts um 3:00 Uhr, kocht 2 bis 3 Stunden, hält sich nicht an den Putzplan und macht viele Faxen. Da sagen wir ihr immer wie doof wir das von ihr finden, und es stapeln sich alle Probleme zu einem riesengroßen Berg, dass selbst Kleinigkeiten uns völlig nerven. Dann denkt sie, wir gönnen ihr nicht dass ihr Freund da ist und sie versteht das völlig falsch.. Allgemein ist sie ziemlich rücksichtslos und eigensinnig (ich untertreibe jetzt sogar, das ist völlig ernst gemeint...) Ich bin völlig verzweifelt, ausziehen können wir nicht, aufgrund des Geldes und wir finden unsere Zimmer zu schön.. Gibt es irgendwelche Tips, Alternativen, etc. Aber vor allem geht es uns um die "Besuchsdauer" ... PS: Sie hat ihm verboten dass er putzt, bzw. Grundlegende Sachen wie Spülmittel, Tabs oder Klopapier kauft... Hoffentlich kann mir jemand helfen! <3

Grüße, Miez

Allgemeinwissen, Miete, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Rechte, WG, Besuch
Welche Art von Schabe/ Käfer ist das und bedeutet es Gesundheitsgefahr für den Mieter?

Nach 3 wöchiger Abwesenheit kam ich Mitte Juni in meine 1,5 Zimmer-Wohnung, Dachgeschoss (Holzdach, Haus Baujahr 1975, Naturnahe) und fand dort 2-3 Käfer/ Schaben wie auf dem Bild abgebildet. Ich vermutete sofort Küchenschaben und entfernte die Käfer ohne sie zu töten. In den nächsten Tagen fand ich ab und zu einen Käfer am Abend bzw. in der Nacht (Wohnzimmer/ Außenwand, in der Nähe des Bads). Deshalb meldete ich dies dem Vermieter. In der Zwischenzeit stellte ich selbstgemachte Fallen in der Wohnung auf, welche speziell gegen Küchenschaben gerichtet waren - Ohne Erfolg. Rückmeldung vom Vermieter: Das Bild wurde an eine Schädlingsbekämpfungs-Firma weitergeleitet mit dem Ergebnis: Keine Küchenschabe, harmlose Bernstein-Waldschaben, die nur Pflanzen essen und sich in warme Wohnungen "verirren" und dort einen Hungertod sterben. Deshalb auch keine Gesundheitsgefahr - (Käfer am Rücken braun, durchsichtiger Panzer. Dahingegen Küchenschaben mit zwei weissen Streifen auf dem Rücken und nicht durchsichtigem Panzer). Die Wände sind in meiner Wohnung sicherlich nicht komplett dicht und ich habe in der Nacht oft die Fenster auf (mit Schutzgitter) und deshalb kann es schon sein, dass die Käfer so in die Wohnung gelangt sind. Seitdem ich wieder da bin fand ich leider auch am Tag 1, 2 Käfer und einen in einer Küchenrolle sowie einen anderen im Schrank in einer zusammengelegten Hose.

Mein Frage nun: Kennt sich jemand mit Käfern/ Schaben aus und kann bestätigen dass die auf dem Bild abgebildete "Schabe" "nur" eine (Bernstein-) Waldschabe ist und somit kein Gesundheitsrisiko bzw. Handlungsbedarf besteht?

Vielen Dank im Voraus!

Bild zu Frage
Mieter, Mietwohnung, Vermieter, Käfer, Kakerlaken, Gesundheitsrisiko, Küchenschabe, Schabe, Waldschabe