Wohnungstür Schließzylinder kaputt? Wer zahlt?

14 Antworten

Ja, das dürfte stimmen. Einen Zylinder auswechseln dauert ca. 2 - 5 Minuten + ein wenig Anfahrtskosten und der Preis des neuen Zylinders samt Schlüssel. Damit liegt man dann wahrscheinlich noch unter der Grenze in der Kleinreparaturklausel des Mietvertrags.

Das ganze Schloss austauschen, also samt Zylinder und Schlüssel hingegen bedeutet einen deutlich höheren Aufwand und man kommt somit schnell über diese Grenze.

Ich nehme an, dass die Wohnungsgenossenschaft genau das damit meint.

Wie kann ich dem Typen der WG entgegentreten und die Kosten einfordern?

Indem Du für den Austausch des Schließzylinders unter Beachtung von Wirtschaftlichkeitskriterien dennoch eine Rechnung erzeugst, deren Endbetrag höher ist, als der Betrag, der in der Kleinreparaturklausel steht.

imager761  20.10.2020, 12:26

Woher stammt die Erkenntnis, dass hier ein Kleinreparatur- oder Bagatellschadensklausel vereinbart, gar anwendbar wäre?

Tatasächlich schuldet die M vielmehr das durch Feuerwehreinsatz ganz offensichtich beschädigte Schloss auch darüberhinaus zum Zeitwert ersetzt, so sie es denn nicht selbst in gleicher Art und Güte, keinesfalls durch Wühltischware für 10 EUR, austauschen liesse und dem VM alle Schlüssel mit Auszug überlassen würde :-)

Im Übrigen n. Maßg. d § 536c II 1 BGB auch die nunmher notwendigen Kosten der Türöffnung und etwaiges Ausbohren des Zylinders :-O

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bwhoch2  20.10.2020, 13:15
@imager761
Woher stammt die Erkenntnis, dass hier ein Kleinreparatur- oder Bagatellschadensklausel vereinbart, gar anwendbar wäre?

Ob eine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag steht, kann nur der FS selbst prüfen. Da es sich beim Vermieter aber um eine Wohnungsgenossenschaft handelt, ist wohl mit sehr großer Wahrscheinlichkeit davon auszugehen.

Und wann eine solche Klausel anwendbar ist und wann nicht, habe ich doch ausführlich genug beschrieben.

Von dem Feuerwehreinsatz wissen wir, aber es ist nicht sicher, dass die WG darüber informiert ist.

Insofern ist davon auszugehen, dass die WG schon weiß, wovon sie schreibt. Austausch Schließzylinder, womöglich durch jemand von der WG selbst, wissen die einfach, kostet soundsoviel und sie wissen auch, dass ein neues ordentliches Schloss eben deutlich mehr kostet und nicht über die KRK gedeckt ist. Offenbar geht die WG selbst davon aus, dass bei einem kaputten Schloss dem FS kein Verschulden trifft. So verstehe ich zumindest diesen Auszug aus dem Fragentext:

die meinten für den Zylinder und Reparatur müsste ich selbst die Kosten tragen! Wäre das Schloss defekt wäre es anders!

Dieser besagt doch nichts anderes, als dass höhere Reparaturkosten von der WG getragen werden.

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Also Probleme hab ich schon länger, dass der Schlüssel schlecht rein geht! Zeitlich davon unabhängig musste meine Tür vor 1 Jahr wegen eines Rettungseinsatzes mal notgeöffnet werden von der Feuerwehr, demnach könnte man theoretisch vermuten dass es davon kommen könnte!

Gerade beim Zweiteren könnte es tatsächlich eine Folge sein. Ergibt sich die Frage, wer den Rettungseinsaz ausgelöst hat. Normalerweise ist bei so etwas der Mieter haftbar, da er veranlasst hat Eigentum des Besitzers (Vermieters) zu beschädigen.

Was rückfolgernd bedeuten würde- unabhängig ob dies überhaupt in deinem Mietvertrag festgehalten- müsstest du auf eigene Kosten ein neues Türschloss kaufen.

Maddi0486 
Fragesteller
 20.10.2020, 11:24

Verstehe! Ist blöd weil ich ja für den Notfall an sich nichts konnte aber der Sachverhalt leuchtet natürlich ein! Der Vermieter kann dafür gar nichts wenn die Notöffnung ursächlich ist!

Hausratversicherung?

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KittyCat2909  20.10.2020, 11:27
@Maddi0486

Ja die Hausrathaftpflicht falls vorhanden wäre die richtige Anlaufstellle gewesen. Ob sie nun nach einem Jahr noch immer einspringt, ist allerdings fraglich.

Übrigens kostet ein neues Türschloss nicht die Welt und du kannst sicher sein, dass ausser dir kein Anderer einen Schlüssel haben kann.

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bwhoch2  20.10.2020, 11:57
@KittyCat2909
Hausrathaftpflicht 

Was ist das? Wo gibt es sowas zu kaufen?

Wenn Du entweder die eine oder die andere Versicherung meinst und nicht eine seltsame Verknüpfung der beiden:

Die Hausrat tritt nur für den eigenen Hausrat ein. Das Schloss gehört nicht dazu.

Die Haftpflichtversicherung tritt hier auch nicht ein, weil der Schadensverursacher jemand ganz anders war oder man könnte auch sagen, es war höhere Gewalt, die den Notfall ausgelöst hat.

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ZuumZuum  20.10.2020, 11:58
@Maddi0486

nein, Haftpflichtversicherung, wenn, die muss aber nicht zahlen.

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Kuga50  20.10.2020, 12:16
@bwhoch2
Die Haftpflichtversicherung tritt hier auch nicht ein, weil der Schadensverursacher jemand ganz anders war

Dies ist so nicht richtig, denn der Vermieter kann den Mieter immer in Regress nehmen, auch wenn ein anderer den Schaden verursacht hat.

Und der Mieter kann den Schaden seiner Privathaftpflicht melden, da es sich um einen Mietsachschaden (seiner Mietwohnung) handelt.

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KittyCat2909  20.10.2020, 12:25
@Kuga50

Nein-- nicht wenn aufgrund eines Selbst ausgelösten Ursache ein Schaden entstanden ist, wie hier der Fall.

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Kuga50  20.10.2020, 12:28
@KittyCat2909

Völliger Quatsch.

Die Privathaftpflicht zahlt Schäden die der Versicherungsnehmer (Mieter) einem anderen (Vermieter) zugefügt hat. Und dies ist hier der Fall.

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bwhoch2  20.10.2020, 13:08
@Kuga50
Dies ist so nicht richtig, denn der Vermieter kann den Mieter immer in Regress nehmen, auch wenn ein anderer den Schaden verursacht hat.

Im Prinzip hast Du recht. Man meldet dann die Schadensersatzforderung seiner Haftpflichtversicherung, die den Schaden ersetzt, wenn sie kulant ist und das macht, ohne genau zu prüfen, was eigentlich die Schadensursache ist. Oder aber sie lehnt die Regulierung ab, weil nicht bewiesen werden kann, dass der Versicherte auch wirklich den Schaden verursacht hat. Das wäre im Übrigen die zweite wesentliche Pflicht der Versicherung, nämlich unberechtigte Ansprüche abzuwehren.

Grundsätzlich aber - mal Versicherung aussen vor -, kann niemand zu Schadensersatz heran gezogen werden, wenn der Geschädigte nicht beweisen kann, dass der Beschuldigte auch wirklich der Verursacher eines Schadens war. Insofern ist der zitierte Satz einfach nicht richtig. Der Vermieter kann es versuchen, aber mehr auch nicht.

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KittyCat2909  20.10.2020, 13:41
@bwhoch2

NUn ein Feruerwehreinsatz mit Rettung dürfte wohl aufgefallen sein- auch eine Aufgebrochene Wohnungstüre.

Dies wird dem Vermieter vermutllich kaum entgangen sein.

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bwhoch2  20.10.2020, 13:52
@KittyCat2909

Der Vermieter ist doch nicht ständig vor Ort. Hausmeister auch nicht und wenn öfters mal so etwas vorkommt (Feuerwehr kommt und geht ohne Schaden wieder), kümmert das in großen Anlagen die wenigsten.

Jedenfalls, wenn es der Vermieter nicht weiß oder wenn er nicht dran denkt, wird man es ihm nicht auf die Nase binden, zumal die WG schon zugesagt hat, größeren Schaden selbst zu übernehmen und nur einen kleineren (nur Zylindertausch) dem Mieter anlasten würde.

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Kuga50  20.10.2020, 14:25
@bwhoch2

Du verwechselst etwas.

Der Vermieter hat einen rechtlichen Anspruch an den Mieter, denn dieser ist verpflichtet die Mietsache in Ordnung zu halten und Schäden die er verursacht zu ersetzen.

Anderes Beispiel dazu:

Der Mieter hat Gäste eingeladen und diese verursachen einen Schaden an einer Zimmertür.

Dann könnte zwar der Vermieter den Schaden auch bei einem der Gäste anfordern. Allerdings sollte er den einfacheren Weg gehen, von seinem Mieter die Erstattung des Schadens zu fordern. Dieser Mieter hat dann immer noch die Möglichkeit den Schaden sich von dem Gast erstatten zu lassen.

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bwhoch2  20.10.2020, 14:57
@Kuga50

Der Mieter hat die Verpflichtung, die Mietsache in Ordnung zu halten, bzw. übermäßige Abnutzung zu vermeiden. Abnutzung ist erlaubt und aus normaler Abnutzung kann durchaus auch mal Reparaturbedarf erwachsen.

Ein Familienmitglied hatte mal das Problem, dass der Schlüssel die Wohnungseingangstür nicht mehr sperrte. Die Tür war nur zugezogen. Es wurde ein Schlüsseldienst gerufen und ich war beim Öffnen selbst dabei. Ursache war die simple Abnutzung des Schließzylinders nach ca. 20 Jahren. Da die Tür nur zugezogen war, gab es keinen Schaden. Der Zylinder wurde ausgewechselt und gut. 85 € Kosten.

Der Mann vom Schlüsseldienst hat erklärt, dass es schon ein Angebot an die Hausverwaltung gibt, alle Zylinder auszutauschen, da solche Probleme nun immer häufiger auftreten würden. Die Rechnung wurde dann mit Hinweis auf diese Bemerkung an die HV geschickt und diese hat den Rechnungsbetrag anstandslos erstattet.

Selbstverständlich ist es aber immer so, dass ein Mieter Schäden, die er verursacht hat, auch erstatten muss. Da hast Du natürlich recht, aber im Zweifel muss der Vermieter beweisen, dass der Mieter tatsächlich der Verursacher ist.

Hier, also bei dem Problem, das zwischenzeitlich längst gelöst ist (lt. FS), müsste also der Vermieter beweisen, dass ein Schaden durch einen Feuerwehreinsatz verursacht wurde. Das ist schon das erste Problem. Dann stellt sich die Frage, ob der Mieter der Verursacher ist, weil er die Feuerwehr geholt hat oder ob der Vermieter auch dafür nichts kann, weil jemand anders die Feuerwehr (zurecht) gerufen hat. Und schließlich noch die Frage, ob der Feuerwehrmann so vorgegangen ist, dass ein Schaden möglichst vermieden wurde, aber hier hört es auf, denn die Feuerwehr wird sich auf das drängendere Problem des Notfalls berufen. Ergo: Vermieter kann gar nichts dafür. Es war praktisch "höhere Gewalt".

Man könnte das vergleichen mit einem Einbruch: Mieter nicht anwesend, Einbrecher zerstört die Tür. Ist der Mieter schuld? So lange der Einbrecher nicht gefasst wird, bleibt der Vermieter auf dem Schaden sitzen.

Zu Deinem Beispiel:

Hat ein Mieter einen Gast, egal ob gern gesehen oder jemand der sich reingedrängt hat, und dieser Gast zerstört die Toilette. Ist dann der Mieter schuld? Der einfachere Weg, den Du jetzt vorschlägst, hat keine rechtliche Grundlage. Wenn der Mieter mitmacht, ist es ok. Wenn der Mieter aber sagt, dass er nicht für den Schaden einstehen wird, den ein anderer, vielleicht ungebetener Gast, verursacht hat, wird er allenfalls noch die Daten des Verursachers weiter geben, aber der Vermieter hat dann das Problem, den Schadensersatz von diesem Typen einzufordern und auch zu bekommen. Was, wenn dieser auch die Schuld von sich weist?

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Kuga50  22.10.2020, 01:11
@bwhoch2

Wenn die Toilette beschädigt wurde, haftet immer der Mieter, da er die Wohnung mietete und für diese die Verantwortung trägt.

Auch dann, wenn die Toilette von seinem Gast beschädigt wurde.

Wenn er also den Schaden bei seiner Haftpflichtversicherung einreicht und dies so schildert, wird diese auch den Schaden übernehmen.

Hier, also bei dem Problem, das zwischenzeitlich längst gelöst ist (lt. FS), müsste also der Vermieter beweisen, dass ein Schaden durch einen Feuerwehreinsatz verursacht wurde. Das ist schon das erste Problem. Dann stellt sich die Frage, ob der Mieter der Verursacher ist, weil er die Feuerwehr geholt hat 

Ein Problem gibt es hier nicht.

Wenn die Feuerwehr die Tür aufbrechen musste, weil Gefahr im Verzug war, dann muss der Mieter die Tür erstatten, wenn er dies verursacht hat.

Wenn ein Unfall des Mieters voraus ging, dann kann der Mieter diesen Schaden seiner Unfallversicherung melden und diese wird den Schaden den die Feuerwehr verursacht hat, über die Bergungskosten erstatten.

Allerdings muss er diesen Schaden sofort seinem Vermieter melden.

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bwhoch2  22.10.2020, 09:31
@Kuga50
dann muss der Mieter die Tür erstatten, wenn er dies verursacht hat.

Genau das ist das Problem. Was, wenn der Feuerwehreinsatz in Abwesenheit des Mieters geschah, weil z. B. ein Rauchmelder Rauch meldete, obwohl gar nichts geraucht hat?

Weder vom Mieter verursacht, noch durch einen Unfall des Mieters. Trotzdem soll der Mieter zahlen?

Zum Toilettenbeispiel: Wenn der Mieter nachweisen kann, dass ein Besucher die Toilette kaputt gemacht hat (z. B. ungeliebter Partygast, von dem man noch nicht mal den richtigen Namen und die Adresse hat), wird er definitiv nicht zur Kasse gebeten. Wenn seine Versicherung dennoch bezahlt, dann allenfalls aus Kulanz.

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KittyCat2909  22.10.2020, 09:34
@bwhoch2

Lies meine zweite Antwort ein ähnliches Beispiel war vor Gericht.

Der EIgentümer musste das Schloss auf seine Kosten tauschen.

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bwhoch2  22.10.2020, 12:41
@KittyCat2909

Danke für Deine Recherche, die genau das bestätigt, was ich die ganze Zeit meine.

Der Vermieter ist natürlich der Pechvogel, der neues Schloss oder neue Tür bezahlen muss, wenn sie gewissermaßen durch höhere Gewalt (in diesem Fall Feuerwehreinsatz) kaputt ging. Es gibt praktisch niemanden, den man dafür verantwortlich machen kann. Ausnahme: Reparaturkosten liegen unter der im Mietvertrag gültig festgelegten Kleinreparaturgrenze, weil doch nur der Schließzylinder einen Schaden hat und deswegen ausgetauscht werden muss.

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bwhoch2  23.10.2020, 13:25
@Kuga50

Nach dem Lesen des verlinkten Textes, muss ich widersprechen:

Da steht nichts davon, dass der Mieter Schadensersatz leisten muss, wenn sein Besuch was kaputt gemacht hat. Es steht aber zu lesen:

Hat der Mieter für das Verhalten seiner Besucher mangels eigenen Verschuldens nicht einzustehen, kann der Vermieter gleichwohl verlangen, dass der Mieter diesen Personen das Betreten der Räume in Zukunft untersagt. 

Daraus würde ich jetzt entnehmen, dass der Besucher haften muss und der Vermieter verlangen könnte, dass solcher Besuch vom Mieter künftig abgewiesen wird. Das wäre insbesondere dann der Fall, wenn der Schadensersatz vom Besucher nicht zu bekommen ist. Aber es steht nirgendwo in dem Text die eigentliche Antwort auf die Frage, die in der Überschrift steht.

Bei einer Toilette, die inkl. Montage 150 € kostet, dürfte das alles nicht wirklich ein Problem sein, aber wenn der Besuch randaliert und in der Wohnung und im Treppenhaus bis zur Eingangstür eine Spur der Verwüstung hinterlässt, wird wohl kaum der Mieter freiwillig in Haftung treten.

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Kuga50  24.10.2020, 11:24
@bwhoch2

Wobei Du natürlich diesen Hinweis überlesen hast:

Achtung

Mieter haftet

Für das Verhalten seiner Besucher muss der Mieter einstehen, weil diese als seine Erfüllungsgehilfen anzusehen sind; umgekehrt sind die Besucher in den Schutzbereich des Mietverhältnisses einbezogen.

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bwhoch2  24.10.2020, 16:20
@Kuga50

Nein, habe ich nicht überlesen und es fehlt jeglicher Verweis auf entsprechende Urteile.

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bwhoch2  24.10.2020, 23:22
@Kuga50

Ein Amtsgerichtsurteil und der Fall hatte sicher hier sein Ende, denn in der Tat konnte sich der Mieter bei der Umzugsfirma schadlos halten, so klar wie die Sache lag.

Ob das aber auch vor anderen Gerichten so entschieden worden wäre?

Du bist ja ein ganz Genauer!

Mit seltsamen Gerichtsentscheidungen habe ich reichlich Erfahrung.

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bwhoch2  25.10.2020, 13:49
@Kuga50

Es geht doch gar nicht darum, welches Gerichtsurteile ich akzeptiere. Keinesfalls werde ich mich verleiten lassen, irgend ein Amtsgerichtsurteil als allgemeingültig hinzunehmen, wenn ich die genauen Umstände des Einzelfalls nicht kenne.

Bei Urteilen des Bundesgerichtshofs liegt die Sache etwas anders, denn diese werden als allgemeine Richtlinie auch von allen Gerichten akzeptiert.

Ich brauche auch nicht nach Gerichtsurteilen zu suchen, sondern gehe einfach mal davon aus, wenn ich als Mieter betroffen wäre davon, mir schon ganz genau überlegen würde, ob ich die Forderung des Vermieters auf Schadensersatz, wenn ich gar nichts kaputt gemacht habe, einfach so akzeptieren würde. Vielleicht würde ich dann auch mit meinem Anwalt hoffen, dass das hier zuständige Amtsgericht anders erkennt.

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Kuga50  25.10.2020, 17:06
@bwhoch2

Wenn du dich mal in das Urteil einlesen würdest, müsstest du ganz schnell erkennen, dass du mit deiner Meinung falsch liegst.

Aber lassen wir das. Bleibe bei deiner Meinung und schreibe bei solchen Fragen weiterhin deine unsinnigen Kommentare.

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bwhoch2  26.10.2020, 10:16
@Kuga50

Es wäre bis zum Schluss eine nette Debatte gewesen, aber weil Du einfach offenbar ohne eigene Erfahrungen mit Gerichten meinen Kommentar als unsinnig betitelst, bin ich jetzt beleidigt.

Es geht hier im Übrigen nicht darum, dass sich einer der Antworter/Kommentatoren durchsetzt, sondern darum, dass sich ein Fragesteller ein Bild vom Für und Wider einer Situation machen kann. Aber Du musstest jetzt unbedingt noch einen schlechten Schluss drunter setzen.

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Kuga50  26.10.2020, 17:54
@bwhoch2

Vielleicht habe ich mehr Erfahrungen mit Gerichten und Juristen als du denkst.

Nur hatte ich bisher den Eindruck, dass du stur bei deiner gefassten Meinung bleibst und dich alle Argumente und Gerichtsurteile nicht interessieren.

Wenn dann noch der Hinweis kommt, dass ein Gerichtsurteil eines Amtsgerichts nicht anerkannt wird, es muss ein Urteil des Bundesgerichtshofes sein, dann ist auch mal meine Geduld am Ende.

Von mir kam keine Beleidigung - nur eine Feststellung.

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bwhoch2  26.10.2020, 18:14
@Kuga50

Ich habe es als Beleidigung empfunden. Daran kannst Du jetzt nichts ändern.

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Kuga50  27.10.2020, 09:10
@bwhoch2

Dies ist Ansichtssache. Du liegst völlig falsch - und dies ist eine Tatsache!

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KittyCat2909  20.10.2020, 15:30

Für die ganzen 'Besserwisser:

BBGB (§ 538) und besagt, dass „Verschlechterungen der Mietsache“ die allein durch einen vertragsgemäßen Gebrauch zustande kommen, nicht Sache des Mieters sind.

HIer liegt die Sachlage jedoch anders, da der Mieter eine Wohngstür Öffnung durch einen Feuerwehreinsatz hatte. Hier dürfte der Schliessylinder in Mitleidenschaft geraten sein, sodass dieser ( Mieter) die Kosten selbst zu tragen hat, da aufgrund seiner eigenen Schuld ein Schaden an der Mietsache (Wohnungstür) entstanden ist.

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Gehört der Zylinder zur Mietsache?

Wen ja, dann ist er auch vom Vermieter zu reparieren.

Es stellt sich natürlich die Frage, ob da wirklich kein Verschulden des Mieters vorliegt.

Bisher habe ich keinen einzigen Zylinder gesehen, der bei normalem Gebrauch kaputt gegangen wäre.

Ist er Teil einer Schließanlage?

Maddi0486 
Fragesteller
 20.10.2020, 11:12

Also Probleme hab ich schon länger, dass der Schlüssel schlecht rein geht! Zeitlich davon unabhängig musste meine Tür vor 1 Jahr wegen eines Rettungseinsatzes mal notgeöffnet werden von der Feuerwehr, demnach könnte man theoretisch vermuten dass es davon kommen könnte!

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KittyCat2909  20.10.2020, 15:32
@Maddi0486

AUfgrund dessen kann davon ausgegangen werden, dass durch deine 'Schuld' ein Schaden an der Mietsache ( Wohnungstüre) entstanden ist. Lies dazu bei mir meine letzte Antwort.

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bwhoch2  20.10.2020, 11:59
Bisher habe ich keinen einzigen Zylinder gesehen, der bei normalem Gebrauch kaputt gegangen wäre.

Ich schon, aber das hat rund 20 Jahre gedauert.

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Schließzylinder gehört zur baulichen Einrichtung - und sollte damit Sache des Vermieters sein, so meine unmaßgebliche Meinung. Anders kann es natürlich sein, wenn im Mietvertrag eine entsprechende Klausel festgehalten ist.

Aber unabhängig von der rechtlichen Seite: Ich würde einen neuen Schließzylinder kaufen und einbauen - damit wäre ich dann auf der sicheren Seite, dass nicht irgendwo ein Schlüssel zurückgehalten wird.

Nach ein bisschen Forschen bin ich fündig geworden, was durchaus für deinen Fall zutreffen könnte.

https://www.ra-kotz.de/mieterhaftung_wohnungstuerbeschaedigung.htm

Az.: 93 C 2078/09

Urteil vom 03.12.2009

Hier wurde zugunsten des Mieters entschieden.

Das Hauptaugemerk liegt ua an einer nicht nachweisbaren Pflichtverletzung oder grobe Fahrlässigkeit.

Dieser Fall scheint sehr identisch zu deinem. Dein Vermieter muss auf seine Kosten das Schloss austauschen. Ob du dies zwingend umsetzen willst- liegt an dir. Ein Schloss bzw Schliesszylinder kostet nicht viel.