Was soll ich machen, wenn meine Nachbarn zu laut sind?

9 Antworten

Unsere Nachbarn kommen auch aus der Ukraine und wohnen schon fast seit einem Jahr in der Nachbarwohnung. Die ersten 3-4 Monate waren sie super bescheiden, freundlich und auch ganz ruhig. Es gab einfach keine Gründe, um sich zu beschweren. Allerdings hat sich auf einmal irgendwas geändert. Die schreien jetzt schon seit mehreren Monaten andauernd rum, spielen irgendwelche laute Spiele (2 Mädchen sind 12 und 17 Jahre alt), trampeln, lachen hysterisch. Ich habe auch zuerst einfach nur an der Wand geklopft, das hat so gut wie nichts gebracht. Dann habe ich mich bei der Vermieterin beraten lassen. Sie hat versucht, die Sache mit den Nachbarn zu klären. Von den Nachbarn kam "wir alle sind vom Krieg so sehr verletzt, was wollt ihr von uns überhaupt?". Nichts hat sich geändert. An einem anderen Tag kamen sie um 13 Uhr aus der Schule und dann ging es wieder los mit dem Geschrei und dazu noch übertrieben lauter Musik. Ich ging rüber und habe sie ruhig darum gebeten, ein kleines bisschen leiser zu sein, weil ich leider jeden Tag bis 17-18 Uhr aus dem Home Office arbeiten muss. Sie haben so getan, als ob sie mich verstanden hätten. Eine Stunde danach ging es aber weiter. Am nächsten Tag auch und am übernächsten und fast an allen anderen Tagen auch. Vor kurzem musste ich nochmal rüber, weil die Geduld leider irgendwann alle ist. Ich habe nochmal versucht in Ruhe zu erklären, dass man sich auch etwas rücksichtsvoller benehmen kann. Alles, was ich zu hören bekommen habe: "Wir schreien nicht, du weißt es noch gar nicht, wie laut es ist, wenn wir schreien", "Du arbeitest doch heute nicht, also, was ist dein Problem?" usw. Ehrlich gesagt bin ich einfach nur sprachlos. Ich bin schockiert, fassungslos und traurig gleichzeitig. Ich habe schon ein paar mal überlegt, die Polizei zu rufen. Man möchte aber irgendwie trotzdem zu den Menschen nicht so gemein sein, auch wenn sie rücksichtslos und respektlos sind.
Also, das Einzige, was mir bleibt, ist mich hier auszureden 😑

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
klism  27.06.2023, 19:48

Keine Ahnung was du hast. Um 17-18 Uhr solltest du lieber den Mund halten um Extrawünsche zu fordern. Ruhezeit beginnt erst ab 22 Uhr. Ich weiß nicht was asozialer ist, wie ne verrückte an der Wand zu klopfen, vorher lauschen was andere machen oder sich einfach mal anpassen.

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Keine Schwäche und kein Mitleid zeigen und denen klare Grenzen setzen. Zuerst sachlich reden, am besten auf Ruhezeiten (22 bis 6 Uhr und Mittagsruhe) verweisen. Außerhalb dieser Ruhezeiten musst Du leider Störungen hinnehmen. Dies gilt auch nur für das Geschreie der Eltern, Musik und Gepolter. Gegen die Störungen, die vom behinderten Sohn verursacht werden, kannst Du absolut nichts machen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Einfach mal um Ruhe bitten. Das Kind kannst du nicht ändern. Muss man akzeptieren. Bei schreienden Erwachsenen ansprechen und dem Vermieter mitteilen. Wenn es unzumutbar ist notieren und Miete unter Vorbehalt zahlen also dem Vermieter mitteilen das du unter dem Lärm eingeschränkt bist. Nur weil es Tag ist darf man auch nicht den ganzen Tag Radio über Zimmerlautstärke hören. Kannst ja auch ein paar höfliche(!) Sätze ins Ukrainische übersetzen und in den Briefkasten werfen.

Sicher, das mag störend sein. doch tagsüber kannst Du nicht, gar nichts machen. Schon gar nichts mit der Begründung, dass der behinderte Sohn komische Geräusche macht. Sogar wenn die den ganzenTag hämmern und bohren würden für einen Umbau. Liegt eineerhebliche Belästigung oder Störung vor, sollte der Verursacher immer der erste Ansprechpartner sein.

Du als Mieter kannst dich auch an den Vermieter wenden. Im Übrigen besteht auch die Möglichkeit sich zivilrechtlich gegen unzumutbare Lärmbeeinträchtigungen zu wehren (§§ 906, 1004 BGB ). Oder nachts auch die Polizei

Dabei spielt es auch gar keine Rolle, ob die aus Bayern, Hessen oder der Ukraine kommen.

knattermann  23.01.2023, 11:00

Nein, auch tagsüber ist unnötiger Lärm nicht zulässig. Eine Baustelle ist ja nicht unnötig, aber ständiger Streit muss unterlassen werden bzw. Lautstärke minimiert. Es gibt kein Recht auf grenzenlose Geräuschemission.

Woher jemand kommt ist natürlich egal aber in welchem Bundesland nicht. Die Emissionsschutzgesetze können unterschiedlich sein.

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warning534  23.01.2023, 11:14
@knattermann

Das sagt auch niemand, ich schon gar nicht

hämmern und bohren würden für einen Umbau.

Wie definierst Du rechtlich heftigen Streit? So wie der Fragestelle mit Ukraine und komischen Geräuschem eies Behinderten?

Regelungen zur Nachtruhe und am Wochenende/Feiertagen gibt es meistens in den Hausordnungen, an die sich alle Mieter zu halten haben. Darüber hinaus gelten auch die örtlichen Ruhezeiten. Diese besagen häufig: Zwischen 22 Uhr und 6 Uhr muss Ruhe herrschen.

Ansonsten sind die Gerichtsurteile bisher nicht eineutig. Wenn man eine Anzeige wegen Lärmbelästigung aufgeben oder sich bei Ihrer Hausverwaltung über den Nachbarn beschweren wollen, benötigen man folgende Daten:

  • den Namen des Verursachers,
  • das Datum,
  • die Uhrzeit,
  • die Art des Lärms,
  • eventuelle Zeugen.

Das größte Problem liegt dann in dem Nachweis der SChallmessung, Wieviel DB waren es wann und warum. Sogar bem Musiziern mit falschen Tönen... die meisten Gerichte halten tagsüber zwei- bis vierstündiges Üben für vertretbar, egal ob Profis oder Laien am Werk sind.

Wie sagte schon Wilhelm Busch: "Musik wird als störend oft empfunden, zumal sie mit Geräusch verbunden."

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knattermann  23.01.2023, 13:48
@warning534

Schallmessung ist doch gar nicht notwendig wenn die Geräusche vielleicht sogar von mehreren Nachbarn oder Zeugen wahrgenommen werden. Gibt genug Fälle wo selbst die Polizei es mitbekommt (wäre natürlich der Idealfall). Das wäre dann interessant wenn es darum geht ob der Vermieter mögliche Baufehler verursacht hat bzw. nicht behoben die dann dazu führen das man jeden Schritt hört. Da gibt es klare Grenzen die man theoretisch einfach messen kann.

Die Geräusche des Kindes sind keine Ruhestörung. Aber wenn es ständig Geschrei gibt schon. Ein Laie definiert da nichts. Es geht primär um die subjektive Wahrnehmung und wenn man mit nichts weiter kommt wie es mal nett anzusprechen, etc. geht es um die Objektivierbarkeit um es verwertbar zu machen. Jedenfalls kann er definitiv NICHT nichts tun! Ganz im Gegenteil!

Wäre doch schön wenn man es einfach zwischenmenschlich klären könnte. Und mit bestimmten Geräuschen muss man halt klarkommen.

Kenne es leider selber das manche einfach laut sind und bisher konnte ich es immer klären. Man darf halt auch nicht erwarten das sich jemand tot stellt.

Ach so, bzgl. "Umbau" - da wäre eine Definition auch interessant. Und wie häufig darf ich eigentlich Umbauten vornehmen? Spaß beiseite. Darauf erwarte ich selbstverständlich keine Antwort!

Korrektur meines vorherigen Kommentars: *Immissionsschutzgesetz

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knattermann  23.01.2023, 13:53
@knattermann

"§ 117 OWiG – Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen. Dabei handelt es sich um verhaltensbedingten Lärm, zum Beispiel Geschrei, Maschinenlärm, Fahrzeuge, Musik aller Art usw. § 117 OWiG ist gegenüber anderen Vorschriften subsidiär (z. B. Landesrecht, Stadtrecht, Landkreisrecht, Gemeinderecht)."

Die Definition wäre also relativ(!) eindeutig. Nämlich (fast) alles was andere belästigt und die eigene Wohnung verlässt aber vermeidbar wäre. Kindergeschrei ist nicht vermeidbar. Hundegebell schon. Daher kam es auch schon vor das Mieter letzteren abgeben oder umziehen mussten.

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warning534  23.01.2023, 18:55
@knattermann

Leider Herr Knattermann, ist das alles nicht so klar und eindeutig, wie Sie es darzustellen versuchen. Verschiedene Gericht habe da Klarheit im Einzelfall gebracht. Richtig im Einzelfall, es gib keine Grundsatzurteile. Daurauf hatte ich Sie hingewiesen.

Sie pochen aber immer wieder auf eine -nicht existente- Rechtsklarheit. Meine Antwort bezog sich auf den befragten Einzelfall und ich riet auch, dass vorrangig der Dialog gesucht werden müsse.

Jetzt mich zu belehren, dass man das tun solle ist somit mehr als verwunderlich. Und dann kommentieren Sie noch ihre eignen Kommentare, sorry das ist für mich befremdlich. Sie beißen sich an diesem Thema fest, wie mir scheint, nur um "Recht zu haben". Gern, aber ich weise darauf hin, dass zu diesem Thema schon juristische Gutachten erstellt wurden und wir beide nicht deshaln rechtsanhägige Fragen hier auf diesem Podium klären müssen. Hätten Sie jedoch diesbezüglich Lärmproblem im eigenen Umfeld, so kann ich dies mitfühlend nachvollziehen.

Nochmals zur eigentlichen Frage: diese habe ich sachkundig beantwortet Tipps gegeben. Darüber hinausgehendes können Sie nun gern in einer eigenen Anwort vortragen.

Für mich ist der Kern des Problems eine anderer: die Lautäußerungen eines behinderten Nachbarn, die der Fragesteller als "schreit aktuell jeden Tag rum und macht komische Geräusche" bezeichnet, sind ebenswenig geeignet sich zu beschweren wie die Tatsache, dass die Nachbarn aus der Ukraine geflüchtet sind, von Rechtsbelang ist. Ich wies Sie darauf hin, werter Herr Knattermann, dass auch das Hämmern und Bohren -bei einem Umbau- hingenommen werdenmuss, ebenso wie 4 Stündigen Musik erlernen/Üben. Auch hierzu liegen Urteile vor Sicher mag das nervig sein, aber Gerichte sehen das eben anders.

Auch alle nichthinnehmbaren Lärmbelästigungen müssen eindeutig und nachvollziehbar nachgeweisen werden. Der Schallpegel ist dabei von Beedutung und nicht das subjektive Empfinden Einzelner.

Auch ihr Argument mit dem Hundegebell ist nicht ganz zujtreffend-im Gegenteil: Hundebellen gilt aber erst dann als Lärmbelästigung, wenn es innerhalb der vorgeschriebenen Ruhezeiten zwischen 22:00 und 7:00 Uhr oder am Tag über einen längeren Zeitraum anhaltend stattfindet. Die Paragraphen 906 und 1004 des Bürgerlichen Gesetzbuchs belegen dies. Für den Fall, dass das Hundegebell unzumutbar wird, kann sogar die einst erteilte Erlaubnis zur Haustierhaltung durch den Vermieter widerrufen werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass diese Unzumutbarkeit wiederum vom Einzelfall abhängig ist. Meine Darlegung beruht auf einem Irteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 20. Juni 2012, Az.: VIII ZR 268/11)

Auch hier wurde mehrinstanzlich nach einer Einzelfallprüfung entschieden. Es gibt also kein SO IST ES. Es ist nicht so eindeutig, wie Sie versuchen, es darzustellen. Schon gar nicht dem für mich bezeichnenden Vortrages der Belästigung durch den behinderten Sohn.

Und jetzt können Sie meinen Kommentar wieder löschen lassen, weil ich Sie mit Ihrem nickname angesprochen habe. Ich weis aber darauf hin, den haben Sie selbst gewählt, nicht ich habe Sie böswillig so genannt.

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knattermann  24.01.2023, 08:10
@warning534

Interessantes Rechtsverständnis zu glauben Kommentare würden hier gelöscht werden wegen Nicknames. Das allein spricht Bände. Übrigen wurden meine ebenso gelöscht. Das wird gekonnt ignoriert. Peinlich in deinem Alter immer noch auf einem Namen herumzureiten. Noch peinlicher zu glauben das würde mir etwas ausmachen.

Bleibe dabei das es zweifelhaft ist zu behaupten man könne nichts tun um dann zu sagen was man tun könne, aber in Wirklichkeit bringe es nichts, da EINZELFALLURTEILE das Gegenteil sagen. Selbstverständlich ist die subjektive Wahrnehmung Initial! Anders käme es doch erst gar nicht zu einer Bemängelung. Ergänzt habe ich das diese subjektive Wahrnehmung ab dem Zeitpunkt wo es um die rechtliche Bewertung geht irrelevant wird. Warum so ignorant?

Nun interpretiere ich mal deinen letzten Abschnitt: Jetzt könne ich deinen Kommentar "löschen lassen" impliziert, das dir bewußt zu sein scheint das er gegen Regeln verstößt. Da ich ihn nicht mal halb, sondern nur selektiv gelesen habe urteile ich nicht darüber und werde auch nach wie vor nichts melden. Finde es immer gut wenn jeder nachvollziehen kann worum es ging! Man sollte schon dazu stehen dürfen was man im Netz so von sich gibt!

Und jetzt sag doch noch ein paar mal meinen Namen! Ich höre ihn so gerne 🥰

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Ich würde freundlich bei den Nachbarn anklopfen und deine Situation beschreiben. Wahrscheinlich ist ihnen weder bewußt wie laut sie sind, noch weniger können sie wissen wie wichtig es aktuell für dich ist, in Ruhe lernen zu können. Vielleicht reicht das schon aus und sie ändern ihr Verhalten, soweit wie möglich. Den Sohn kann man natürlich nicht ruhig stellen. Um da eine Veränderung zu erzielen müßte man mehr über dessen Erkrankung wissen. Vielleicht gelingt es dir Infos zu bekommen und den Leuten Tipps zu dementsprechenden Anlaufstellen für Hilfe (die es in jeder Stadt gibt) zu nennen. Das würde au h gleich euer nachbarschaftliches Verhältnis bessern. Als letzten Schritt sind Oropax auch eine Möglichkeit.