Wer bezahlt das Untertischgerät?

11 Antworten

Am Tag der Wohnungsbesichtung wurde mir verschwiegen das in der Küche nur ein Kaltwasseranschluss vorhanden ist und deshalb ein Untertischgerät benötigt wird.

Eine derartige Informationspflicht für den Vermieter besteht auch gar nicht. Nur, wenn Du explizit danach fragst, muss der Vermieter wahrheitsgemäß antworten.

Er ist der Meinung das ich ein solches Gerät selber kaufen muss.

Stimmt das? Im Mietvertrag steht in keinem Wort, das ein solches Gerät fehlt.

Anders herum wird ein Schuh draus: Im Mietvertrag werden alle Gegenstände aufgeführt, die zur Wohnung gehören. Es muss wiederum nicht drin stehen, welche Gegenstände nicht vorhanden sind. Sonst müsste dort - übertriebenermaßen - geschrieben stehen, dass die Wohnung über keinen Swimmingpool verfügt.

Kann mir jemand sagen wer das den nun bezahlen muss, Mieter oder ich?

Leider Du. Laut eines älteren Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes gehört lediglich eine Waschstelle und eine Kochmöglichkeit zu den Mindestausstattungen einer Wohnung. Es besteht demnach kein Anspruch auf eine Warmwasserversorgung.

Ansonsten bekommst Du vernünftige Untertischgeräte schon für 50 €.

Ich habe grad ein bisschen gegoogelt, ein Warmwasserbereiter gehört zum Wohnungsstandard.

Es gibt dazu haufenweise Urteile und Vorschriften. Eine Einzelberatung bei der Verbraucherzentrale oder beim Mieterbund kostet unter 50 Euro. Das lohnt sich in diesem Fall. Das Gerät ist nämlich nicht der einzige Posten, fachmännische Installation, Folgekosten wie Reparatur etc.

imager761  17.06.2015, 08:04

Ich habe grad ein bisschen gegoogelt, ein Warmwasserbereiter gehört zum Wohnungsstandard.

Belege für diese Behauptung? In genau welchen Netzfundtsellen gibt es Vorschrfiten eines Mindeststandards Warmwasser für Wohnraum?

brennspiritus  17.06.2015, 08:33
@imager761

"Gerade gegoogelt" heißt, dass es jeder selbst ausprobieren kann.

Tut mir leid, gemietet wie gesehen. Du hast leider nicht darauf geachtet und hattest vermutlich auch niemanden dabei, der mehr Erfahrungen hat als du.

Wenn im Mietvertrag oder Übergabeprotokoll nichts dazu steht, dann musst du das Gerät selbst kaufen -wie die Küchenmöbel auch.

Auch wenn es dir undenkbar erscheint: Der VM schuldet kein Warmwasser in der Küche, insofern fehlt es dort auch nicht und wurde nicht verschwiegen :-)

Vielmehr ist dir eine Wohnung in dem Zustand und mit der Ausstattung vermietet, wie sie bei Besichtogung und Mietvertragschluss vorhanden war :-)

Er hätte zu dulden, dass du einen eigenen Untertisch-Warmwasserspeicher Klein-Durchlaufserhitzer mit passenden Armaturen (drucklose!) während deiner Mietzeit auf eigenen Kosten  installierst, aber zu verlangen, dass du sie bei Auszug wieder demontierst es sei denn, er wäre einverstanden, dass sie dein Nachmieter übernimmt.

Seine Genehmigung wäre zwingend (!) erforderlich, wenn du für den erforderlichen Stromanschluss kein Verlängerungskabel zu einer vorhanden Steckdose nutzt, sondern dafür eine eigene Steckdose in die Wand setzen lassen wolltest :-O

Zur Kaufentscheidung:

  1. Ein (druckloser) Warmwasserspeicher 5 Liter kostete um die 50 EUR und kann von einem Laien installiert werden, der zwei Dübellöcher für den Halter in die Wand bekommt ohne die wasserleitung anzubohren und für die Wasserzu- und Ablaufschläuche und Anschlüsse rot von blau unterscheiden kann. Und benötigt nur einen normalen  220-V-Stromanschluss für knapp 1,4 -1,9 KW Lesitungsaufnahme je nach Wunschtemperatur. Er funktioniert wie ein Wasserkocher, erhitzt also portionsweise - idealerweise nur, wenn man ihn stromsparend dafür einschaltet, also zwei Minuten Vorbereitungszeit einplant - mit knapp 2 kW die immer gefüllten 5 Liter Kaltwasser auf bis zu 85°C, bis nach ein, zwei Minuten weitere 5 Liter erhitzt sind und gezapft werden können. IMHO für Geschirrspülen oder einen Eimer heißes Putzwasser in der Praxis völlig ausreichend (s. Fotos mit Kaufnachweis).
  2. Ein Klein-Durchlauferhitzer ab min. 5 KW (!) (leistungsschwächere Geräte fördern nur ein Rinnsal warmen Wassers fürs Händewaschen auf den Gäste-WC!) liefert permanent  Warmwasser. Allerdings nur bis max. 40°C, er verbraucht dafür dreimal soviel Energie, die allerdings nur, wenn er auch Wasser liefert und sich dafür nur einschaltet; ist also sehr komfortabel für permante Warmwasserentnahme, aber in der Anschaffung fast viermal so teuer (ca. 190 EUR, https://www.hornbach.de/shop/Kleindurchlauferhitzer-Clage-MDH6-5-7-kW/2641034/artikel.html?sourceCat=S1640)

G imager761



 Vermieter ist der Meinung das ich ein solches Gerät selber kaufen muss.

Ja, 

Warmwasserspeicher Kaldewei Untertisch 5 Liter 49 Euro.