Studium wieder aufnehmen nach dem Abbruch?

Ich möchte mein Studium in Deutschland wieder aufnehmen nachdem ich schon ein vorheriges Studium abgebrochen habe. Ich kam nach Deutschland im Februar 2016 und habe Deutsch bis Ende des Jahres gelernt. Oktober 2017 hatte ich mich an einem Studienkolleg angemeldet (Geisteswissenschaften). Da ich aber die FSP zweimal nicht bestanden hatte, hatte ich keine Hochschulzugangsberechtigung erworben, jedoch ein C-1 Sprachnachweis. Mir war die Zeit knapp und musste schnell an einer Uni immatrikuliert sein. Ich hatte eine Uni gefunden die mich durch eine Aufnahmeprüfung zugelassen hatte (Arbeite-und Organisationspsychologie, ohne NC). Mein Visum wurde deshalb verlängert bis zu November 2020. Das Studium dort hat mir gar nicht gefallen, und so hatte ich mich nach dem 3. Semester exmatrikulieren und von Deutschland abmelden lassen, weil ich Verstöße gegen die Gesetze vermeiden wollte. Nun nachdem ich nach mein Heimatland zurückgekehrt bin, habe ich mich wieder um einen Studienplatz beworben, und habe eine Zulassung zu einem Studienkolleg in anderer Fachrichtung (Technik) an einer Hochschule in einem anderem Bundesland erhalten damit ich im Nachhinein Maschinenbau studiere. Ich habe alle Studiengebühren bezahlt darunter Wohnort, sowie mein Lebensunterhalt (Blocked-Account) für einen Frist von einem Jahr gesichert. 

Ich habe dem Konsulat kein Leistungsnachweis von der Uni gezeigt, weil das von mir nicht gefordert wurde. Das Studienkollegszeugnis von meinem ersten Fehlversuch , worauf laut & klar "Nicht Bestehen der FSP....." steht, habe ich jedoch nachgereicht, weil es der einzige Nachweis für meine Sprachkenntnisse ist. Ein Motivationsschreiben habe ich auch mitgeschickt in dem eine ausführliche Schilderung vom ganzen steht. Wegen der Pandemie muss ein Bewerber ein Bescheid über die Notwendigkeit der Anwesenheit an der Hochschule zufügen, sonst kann man gelegentlich Online lernen, und somit ist eine Reise nach Deutschland nicht notwendig; das ist auch mit drin. Bilder von meinen vorherigen Aufenthaltstitel habe ich auch ergänzt. 

Meine Frage ist nun: ist mein Angst vor einer Ablehnung der Wiederaufnahme eines neues Studiums an einer anderen Hochschule nach dem Abbruchs eines vorherigen gerechtfertigt? Oder mach ich mir nur unnötige Sorgen? Gibts Gründe für die mein Antrag abgelehnt würde? Wenn ja, wie gehe ich vor? Und wie siehts aus wenn ggf. die Hochschule dazu zustimmt, das ich den Studienkolleg online abschließen dürfte falls mein Visum abgelehnt würde, und beim Bestehen dies mal ein Studiumvisum nächste Jahr beantragen . 

Ich habe schon viele über das Thema vom Wechsel der Fachrichtung oder Ähnliches und was im §16 geschrieben ist gelesen. Ich wieß auch dass man ein Spielraum von 10 Jahren hat wenns um Studium geht, in mein Fall ist es jedoch anders denn ich beantrage ein neues Visum und mein altes ist schon ungültig. Es ist ein sehr spezialer Fall, wozu ich noch keine Antworten im Internet gefunden habe.

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Schadensmeldung bei Haftpflicht trotz vermutlicher Unschuld?

Ich (Radfahrer) fuhr ein Auto (Smart) auf dem Rad- und Fußweg an. Ich fuhr maximal 15 km/h. Kurz vor dem Aufprall (ungefähr 10-15 m) wurde ich von Reflektionen der Sonne geblendet. Warscheinlich von Autos auf der Straße. Ich musste somit den Kopf senken, damit mein Basecap die Sonnenstrahlen abdeckte. Ca. 3-5 Meter vor dem Aufprall hob ich meinen Kopf wieder an. Dort merkte ich, dass ein Auto auf dem Fuß- und Radweg, an einer Ein- und Ausfahrt von einer Autowerkstatt steht. Ich hatte keine Zeit mehr um mit einer Bremsung zu reagieren und fuhr in den PKW rein. Platz zum Ausweichen war auch nicht da. Der Wagen hat den ganzen Weg versperrt. Ich hätte höchstens auf die Fahrbahn der Autos ausweichen können, wo aber eine Menge Autos fuhren. Die Fahrerin des PKWs ist eine ältere Dame. Ich schätze mal 80-85 Jahre. Ich bin noch Minderjährig (15 Jahre) und besitze keinen Führerschein. Somit müsste Sie ja wissen, wie man einen solchen Unfall verhindern kann. Als ich gegen den linken Kotflügel des Autos fuhr und über die Motorhaube rollte, landete ich vor dem Auto, auf dem Rücken liegend. Die Dame fuhr sofort mehrere Meter zurück in den Hof der Autowerkstatt und hatte 2 Zeugen bei sich, die auf Ihrer Seite sind. Die konnten nur Den hinteren Teil des Autos sehen und 5 Meter links davon, etwas von Fuß- und Radweg. Diese Zeugen standen im Inneren des Geländes, ca 20-30 m enfehrnt. Ersthelfer waren direkt zur Stelle, dessen Hilfe ich aber leider abwieß, da ich keine Schmerzen oder Einschränkungen beim Aufstehen spürte. Die Dame und ihre Zeugen behaupten nun, dass ich der Verursacher des Unfalls sei. Die meinen auch das die Dame dort schon länger im Weg stand. Was ich aber nicht bestätigen kann. Ich behautete am Anfang auch dass ich schuld sei, doch merkte dann schnell dass ich nicht der Alleinverursacher oder Schuldige bin. Die Dame hat sich ja auf den Radweg gestellt. Und 5 Sekunden vorher war sie ja noch nicht da. Sie hatte ein Smart, weswegen Sie nicht so weit rausfahren musste um Überblick über den Fuß- und Radweg zu haben. Die Polizei hat den Unfall aufgenommen, hat sich aber nur das beschädigte Auto angeschaut und das beschädigte Fahrrad nicht beachtet (so wie ich das augenscheinlich mitbekommen habe). So... ich bin zuhause angekommen, Papa ist nach hause gekommen. Wir haben bei der Versicherung der Unfallgegnerin angerufen. Die wollen den Polizei-Unfallbericht. Wir rufen somit bei der Polizei an. Die wundern sich wieso wir den Bericht anfordern und stimmten am Ende doch so halbwegs zu, bei einer Rechnung von 50 ct/ Seite. Es wurde uns auch direkt mitgeteilt, dass wir eine weitere Anfrage schriftlich per E-Mail einreichen müssen. Der Bericht ist noch nicht da. Meine Frage ist jetzt ob ich, den Schaden meiner Haftpflichtversicherung melden muss, obwohl ich mich unschuldig fühle.

Ich freue mich über jede Hilfe, am meisten über die eines Anwaltes.

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