Definition des "Barvermögens" im Testament?

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Unter Barvermögen wird in der Regel zusammengefasst: Der eigene Geldbestand (Banknoten und Münzen), das auf Bankkonten stehende Guthaben und schließlich bestehende fällige Geldansprüche gegenüber Dritten. Aber andere Antwortgeber haben recht: Es kommt im Einzelfall darauf an, ob sich aus dem Wortlaut des Testamnents eine Erweiterung des Begriffs auch auf z.B. jederzeit in Bargeld umwandelbares Wertpapiervermögen beziehen soll. Steht im Testament, dass z.B. Aktien usw. an einen anderen vererbt werden sollen, beschränkt sich auf jeden Fall der Begriff wie in Satz 1 hier ausgeführt.

Ich fürchte, der Onkel hat recht!

hier mal eine Definition

Bezeichnung für die sofort verfügbaren flüssigen Mittel Kassenbestand, Bankguthaben und Schecks.

ich würde dir aber empfehlen, ggfs einen Fachanwalt für erbrecht aufzusuchen... je nachdem Höhe des altienvermögens deines Opas könnte sich das lohnen .. auch wenn ich nicht glaube das du Ansprüche darauf hast

Nicht eine juristische Definition, sondern die Begleitumstände sind zielführend. Hat dein Opa nennenswerte Bargeldbestände im Haus oder Bankschliessfach deponiert? Immobilien, Sachwerte, Aktien oder Wertpapiere anderen vermacht?