Darf man über das Erbe vor der Testamentseröffnung verfügen?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Gar nichts darf er, bevor nicht das Testament verlesen und für rechtsgültig erklärt wurde. Sowie einer das Testament anfechten will, ist es "eingefroren", bis ein endgültiges Urteil vorliegt.

Nenek  16.10.2009, 12:29

Verfügen darf er erst, wenn er einen Erbschein hat. Denn gibt es normalerweise erst nach der Testamentseröffnung und den üblichen Wochen Bearbeitungszeit vom Amtsgericht.

nicht, bevor das testament verlesen wurde. er macht sich strafbar, weil es diebstahl wäre.

nein darf er nicht, höchstens treuhänderisch, sofern er dafür vom amtsgericht eingesetzt wurde! es gab schon viele, die dachten alles zu erben und dann leer ausgingen.

Mein Beileid. Ich bin zwar kein Anwalt aber ich denke da muss dein Brüderchen auf die Testamenteröffnung warten. Lebt deine Oma noch? Dann soll sie mal mit ihm reden. Oder dein Bruder soll schon mal Änderungen vornehmen wenn er sich sicher ist, dass er alles /etwas vom Erbe kriegt. Und wenn er PEch hat, ist es (er) halt dumm gelaufen (wäre aber ein Denkzettel. oder? sorry, ich mein es nicht so böse)

Ohne Erbschein geht gar nichts, erstmal die Abwicklung abwarten, dann gibt´s auch das ersehnte Dokument.