Was ist ein Rechtsgeschäft im Kaufvertrag?

2 Antworten

Jeder Kaufvertrag ist ein Rechtsgeschäft. Er kommt durch ein Angebot und die Annahme desselben zu Stande.

Wenn es weder ein Angebot noch eine Annahme desselben gibt, liegt kein Kaufvertrag vor.

Der Kaufvertrag ist ein Rechtsgeschäft.

Ein Rechtsgeschäft kommt durch eine oder mehrere Willenserklärungen zustande. Bei einem einseitigen Rechtsgeschäft, z.B. Testament, Rücktritt, Kündigung, wird nur eine Willenserklärung abgegeben. Verträge sind mehrseitige Rechtsgeschäfte, da dort mind. zwei Willenserklärungen abgegeben werden, z.B. beim Kaufvertrag vom Käufer und vom Verkäufer.

Ricce8 
Fragesteller
 29.09.2019, 22:22

Heisst das, dass Rechtsgeschäfte eigentlich Willenserklärungen sind?

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Mike6969  29.09.2019, 22:24
@Ricce8

Nein. Sie kommen durch Willenserklärungen zustande.

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Ricce8 
Fragesteller
 29.09.2019, 22:29
@Mike6969

Tut mir Leid wenn ich das vielleicht blöd Frage... Bedeutet dies: Enstandene Willenserklärungen sind dann immer Rechtsgeschäfte? Und hast du vielleicht nlch einen OR Artikel für mich?

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Mike6969  29.09.2019, 22:56
@Ricce8

Ich kann dir das anhand des Kaufvertrages erklären. Der Verkäufer gibt eine Willenserklärung ab, indem er ein Angebot macht, z.B. "Ich verkaufe Dir dieses Auto für 5000 Euro". Der Käufer gibt eine Willenserklärung ab, indem er das Angebot akzeptiert. Damit ist das Rechtsgeschäft zustande gekommen. Dabei ist es unerheblich, ob die beiden sich mündlich einigen oder einen schriftlichen Vertrag aufsetzen und diesen unterschreiben.

Aus dem nun entstandenen Rechtsgeschäft ergeben sich für beide Rechte und Pflichten. Der Verkäufer muss dem Käufer das Auto überlassen. Der Käufer hat an den Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis von 5000 Euro zu zahlen. Sind alle Pflichten erfüllt, ist das Rechtsgeschäft damit abgewickelt.

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