Zählt das als (...) Vermögen für ein Bafög-Amt?

4 Antworten

Hallo,

solche Gelder werden ja meist FÜR das Kind angelegt, das Kind ist also meist der Begünstigte. Es ist auch völlig egal, ob deine Großeltern dir Zugriff verweigern oder nicht. Wenn du der Begünstigte bist, steht dir das Geld zu und ist deinem Vermögen zuzurechnen.

Wenn es für dich angelegt wurde und dein Name dort irgendwo steht, gehört es auch dir. Wenn du Post bekommst, dann wird das so sein. Frag dort einfach nach. Dann ist es auch Vermögen, was du angeben musst.

Auch das Sparbuch wird in deinem Namen angelegt sein, du hast bloß noch keinen vollen Zugriff als Minderjähriger, deswegen ist die Mutter noch mit eingetragen. Auch hier solltest du nachfragen.

Am besten beide Nachweise dazu legen und die Situation schildern (was läuft auf deinen Namen, was nicht).

Wenn das Konto bzw. der Vertrag auf deinen Namen läuft, dann ist es dein Vermögen ja. Auch wenn du jetzt noch nicht zugreifen kannst. Also relevant ist : Wer ist der Kontoinhaber (nicht die Personen, die eventuell auch Zugriff haben) bzw. die Begünstigte Person beim Sparplan. Sparplan wäre klar anzunehmen, da du ebenfalls Post erhälst. Wenn du nicht begünstigt wärst du ja nicht im Adressatenkreis

 Das Konto läuft aber auf meine Mutter

Also ist es das Konto deiner Mutter - zählt nicht.

Der Fondssparplan scheint jedoch auf dich zu laufen, sonst würdest du ja keine Post davon bekommen.

Julius192 
Fragesteller
 06.03.2020, 16:54

Aber geht das unter 18 Jahre, dass das auf mich läuft

Solche Sparverträge dienen normalerweise ja dazu dem Nachwuchs ein Studium zu ermöglichen. Wenn du als der Inhaber eingetragen bist, musst du es als Vermögen angeben.