Fall 4, Wie hat sich A strafbar gemacht?
Der 54-jährige Rentner R fotografiert am FKK-Strand unautorisiert zwei 15-jährige
Jungen, die im Wasser planschen. Er stellt sein Objektiv so ein, dass besonders der
(unbekleidete) Po der Jungen zur Geltung kommt. Die Fotos, die R gemacht hat,
stellt er ins Internet, um sie dort käuflich anzubieten. Dies macht der R regelmäßig
und verdient sich damit im Monat bis zu 500 Euro hinzu.
3 Antworten
Pedophillie, Verstoß gegen das DSGVO
MaxMusterman249
23.02.2021, 10:33
@freakySeth
Dann Verbreitung und Vertrieb kinderpornografischen Materials
freakySeth
23.02.2021, 10:34
Wer ist A? R wird für Kinderpornographische Inhalte und deren Vertrieb angezeigt.
LG
- kein gewerbe angemeldet
- verletzung der persönlichkeitsrechte
- verletzung des rechts am eigenen bild bei veröffentlichung
- verbreitung von kinderbildern mit sexuellem hintergrund (pädo)
Pädophilie ist keine Straftat.
LG