Kind fotografiert andere?
Ich helfe ehrenamtlich in der Kinderarbeit meiner Kirchengemeinde mit.
Aus Datenschutzgründen ist es strengstens verboten,die Kinder zu Fotografieren,auch dann,wenn man diese Fotos sofort danach wieder löscht.
Etwas anderes sähe das aus,wenn es ein professioneller Fotograf macht, da die Eltern hier wohl eher ihr Einverständnis geben würden als bei einer Privatperson.
wobei ich nicht so ganz verstehe,wo hier denen der Unterschied liegt,aber das ist ja jetzt auch nicht das Hauptthema.
Bei den Kindern handelt es sich zu großen Teil um Grundschüler der 1. bis 3. Klasse, vereinzelt sind 11 und 12-jährige dabei.
Da Kinder heutzutage schon sehr früh ein Handy besitzen, stellt sich mit folgende, rechtliche Frage:
Kind A(7 Jahre) läuft mit seinem Smartphone herum und fotografiert die anderen Kinder.
Kind B (9-10 Jahre) ärgert sich darüber und informiert einen Betreuer,der bis Datensicherung in die Situation involviert war.
Wie würde man als Betreuer am besten reagieren?
Im Grunde genommen, gehört das Handy ja dem Kind,bzw.dessen Eltern und streng genommen, hat außer der Polizei niemand das Recht, fremdes Eigentum ohne Zustimmung einzusehen.
Irgendwann hatten wir dieses Thema meines Erachtens nach mal in der Juleica-Schulung,aber das ist nun auch schon etwas länger her.
4 Antworten
Dieses Thema würde ich in einer Kinder- Betreuer- Konferenz ansprechen. Fotos machen, wann und wie diese verwenden?
Wenn man die Kinder ernst nimmt, erwidern sie dies meist mit Verständnis und reagieren im gewollten Sinne.
Dass heute alles fotografiert wird, und so an Wichtigkeit gewinnt, ist eine Tatsache, Bestätigung der eigenen Person und der Fähigkeiten, Anerkennen der Freunde und der Umwelt, alles läuft über das Handy. Es bedeutet für die Kinder sehr viel und sie werden ihr Recht auf Fotos verteidigen.
Hier geht es nicht um Vorwürfe, sondern um die Verwendung von gemachten Fotos. Die Interessenlage und die rechtliche Situation müssen klar dargestellt werden.
Im Grunde genommen, gehört das Handy ja dem Kind,bzw.dessen Eltern und streng genommen, hat außer der Polizei niemand das Recht, fremdes Eigentum ohne Zustimmung einzusehen.
Wie reagierst du denn, wenn ein Kind einen Hammer mitbringt und damit Sachen kaputtschlägt? Wie reagierst du, wenn es ein Feuerzeug mitbringt und damit andere Kinder anzünden will? Im Grunde genommen gehören diese Sachen auch dem Kind bzw seinen Eltern.
Wenn das Kind ein Handy mitbringt und damit Persönlichkeitsrechte verletzt oder je nach Situation gar Straftaten begeht, indem beispielsweise Kinder auf dem Klo fotografiert und auf Facebook veröffentlicht werden, dann ist das Handy zur Gefahrenabwehr weg, bis die Eltern des Opfers entschieden haben, ob sie rechtlich dagegen vorgehen.
Ich habe nirgends etwas von einer Durchsuchung des Handys geschrieben.
Eben. Aber der Fragesteller fragt nach dem Einsehen des Handys.
Und ich von der Wegnahme des Handys, bis zur Einsichtnahme befugte Personen, beispielsweise Polizei oder Eltern des Täters, anwesend sind.
Ich würde fotografieren von mir aus erlauben. Würde aber sagen, dass die das nicht in öffentlichen Netzwerken posten sollen. Zumindest nicht wenn Kinder drauf zu sehen sind und andere Menschen. Sonst würde ich es erlauben.
Ja es ist das Eigentum der Kinder. Jedoch gilt hier auch das Hausrecht. Aber mal ehrlich, wer will Kindern den Spass nehmen?
Auf dem Handy kann der Betreuer selbst nichts machen, da es sich um Privateigentum handelt und generell Fotos in der Öffentlichkeit anfertigen keine illegale Handlung ist, Datenschutz hin oder her. Denn solange die Fotos nicht veröffentlicht werden, greift der Datenschutz meiner Meinung nach nicht. Es geht hier hauptsächlich um die Hausregeln und wenn diese das Fotografieren ausdrücklich verbietet, kann eine Disziplinarstrafe verhängt werden.
Entweder kann der Betreuer das Kind dazu auffordern, die Bilder in seinem Beisein zu löschen (auch aus dem Papierkorb) oder wenn das Kind sich weigert, kann er ihm das Handy als Disziplinarmaßnahme entziehen oder die Eltern informieren.
Viel mehr kannst du da nicht machen, die Polizei wird sich wahrscheinlich um so einen (im Wahrsten Sinne des Wortes) Kinderkram nicht kümmern.
Das was du beschreibst, ist etwas anderes. Es ist auf Grundlage des Hausrechts ggf. erlaubt, Gegenstände zur Gefahrenabwehr einzuziehen, nicht aber die Persönlichkeitsrechte des Kindes zu verletzten, indem ohne seine/seines Elterns Erlaubnis darin eingesehen wird.