Grundschüler können von Unterricht ausgeschlossen werden?

8 Antworten

Bestrafung für wiederholtes Stören im Unterricht werden die Kinder vom Unterricht ausgeschlossen

Kann man als Erzieherische Maßnahme durchführen. Allerdings muss gewährleistet sein, dass die Kinder immer noch beaufsichtigt werden.

die Eltern werden angerufen und müssen sofort auf der Matte stehen um die Kinder abzuholen

Gewährleistet, dass die Kinder weiter beaufsichtigt werden. Wenn allerdings die Eltern wegen z.B. Berufstätigkeit nicht vorort sein können. Ist die Sache schon wieder fraglich. Dann kann ich mir nicht Vorstellen, dass die Schule jemanden vom Unterricht auschließen kann.

Die Dienstpflicht der Lehrer zur Aufsicht über die Schüler beim Unterricht und bei anderen schulischen Veranstaltungen leitet sich ab aus dem gebotenen Schutz von Minderjährigen, als Ersatz der elterlichen Aufsichtspflicht, und aus der Fürsorge- und Verkehrssicherungspflicht, die aus dem Schulverhältnis folgt, und die auch für volljährige Schüler gilt. Ausführungsbestimmungen werden von den Kultusministerien per Erlass geregelt.

Verpflichtete

Aufsichtspflichtig sind

zunächst der Lehrer, dem die Schüler anvertraut sind, sei es durch die Unterrichtsverteilung oder durch freiwillige Übernahme;
im Übrigen jeder Lehrer einer Schule gegenüber allen Schülern, so weit sich die Notwendigkeit zum Eingreifen aus den Umständen ergibt;
der Schulleiter für die Organisation der Aufsicht.

Wenn die Aufsicht durch Hilfspersonen unterstützt wird, ist der aufsichtspflichtige Lehrer auch für deren sorgfältige Auswahl und Anleitung und sachgerechten Einsatz verantwortlich.

Umfang und Maß Die Aufsichtspflicht erstreckt sich räumlich auf die schulischen Anlagen, die Orte der Schulveranstaltungen, und die Wege zwischen verschiedenen schulischen Veranstaltungsorten;

und zeitlich auf den Unterricht einschließlich Arbeitsgemeinschaften, die Pausen, eine angemessene Zeit vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsende, dazu kann eine Aufsicht an der Schulbushaltestelle gehören, Schulfahrten, sonstige schulische Veranstaltungen, auch wenn die Teilnahme freigestellt ist, dabei kann die Aufsichtspflicht die Überlegung umfassen, wie die Schüler sicher zu der Veranstaltung oder zum Treffpunkt und zurück nach Hause kommen.

Eine Aufsichtspflicht besteht nicht, wenn sich ein Schüler unerlaubt von der Gruppe entfernt, in bestimmten Fällen, wenn die Erziehungsberechtigten ihr Einverständnis gegeben haben, dass keine Aufsicht geführt wird.

Das Maß der Aufsichtspflicht ergibt sich im Einzelfall aus vernünftiger Abwägung zwischen der Verpflichtung zur Vermeidung von Schaden, dem Erfordernis der Praktikabilität und dem Verlangen der Schüler nach Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit, die zu fördern ein Ziel der Erziehung ist.

Aufsichtsmaßnahmen sind somit unter anderem abhängig von: dem Alter und der Einsichtsfähigkeit der Schüler, den räumlichen Verhältnissen am Ort der Aufsichtsführung und erkennbaren, akuten Gefährdungsmöglichkeiten (z. B. Baustelle).

http://de.wikipedia.org/wiki/Aufsicht_%28Schulrecht%29

Wie schon erwähnt, darf dann meiner Meinung nach der Schüler nur vom Unterricht entfernt werden, wenn gewährleistet ist, dass der Aufsichtspflicht genüge getan wird. Die Lehrer dürfen nach dem oben geschriebenen den Schüler also nicht des Unterrichts verweisen, wenn nicht gewährleistet ist, dass der Schüler dann nicht beaufsichtigt wird.

Mag ja sein, dass manche Methoden etwas harsch sind, aber manchmal frage ich mich, ob Leute (Schueler, wie Erwachsene) ernsthaft meinen, dass Lehrer nicht wissen, was sie duerfen und was nicht.

Kann man zur Abwechslung nicht einfach mal seine Schluesse daraus ziehen und vielleicht auch mal ein bisschen ueber die eigenen Erziehungsmethoden nachdenken? Wenn ein Kind so sehr stoert, dass es vom Unterricht ausgeschlossen werden muss, dann wird nicht nur der Lehrer daran Schuld sein. Wie waere es mit dem Ansatz, dem Kind beizubringen, dass es eben nicht den Unterricht stoeren soll? Dann wird es auch nicht von diesem ausgeschlossen und muss nicht fruehzeitig abgeholt waere.

Hier geht es nicht um Schuld sondern um die Zulässigkeit. Unsere Schulleitung lehnt sich oft sehr weit aus dem Fenster. Auch bei einem Unterrichtsauschluss muss ein "juristischer" Weg eingehalten werden. Natürlich sind immer die Eltern Schuld (Achtung Ironie!) Ich kann jedoch für meinen Teil jedoch behauptet, dass unser Kind im Sportverein sowie im privaten Umfeld perfekt "funktioniert" jedoch in der Schule dazu neigt sich den Kindern anzuschließen, die meinen mit negativen Dingen cool sein zu müssen. Das Stören im Unterricht ist bereits gegeben wenn unsere Lehrerin zweimal jemanden sagen muss: Buch aufschlagen! Dafür riskiere ich sicher nicht meine Arbeitsstelle.

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WEnn ein Kind wirklich dauernd stört ist ein geregelter Unterricht - auf den die übrigen Kinder ein Recht haben - nicht mehr möglich. Von daher ist es wirklich möglich ein Kind vom Unterricht auszuschließen. Aber NICHT das es die Eltern abholen, das darf nicht verlangt werden. Da muss die Schule andere Möglichkeiten finden. ( Sekreteriat, Lehrerzimmer ( ein LEhrer hat meist Freistunde) etc.)

allerdings sollten dann auch mal ein Gespräch geführt werden WARUM Name dauernd stört und wie Kind und Klasse und Lehrer geholfen werden kann.

Ich denke nicht dass das so einfach geht.

Für 10Min vor die Tür....das ist vielleicht üblich. Aber sofort abholen lassen!?

Denke das vorher die Eltern kontaktiert werden müssten und ein Gespräch erstmal stattfinden müsste wenn solche Problematiken öfters auftreten.

Ich würde mal mit den Schulleiter/leiterin sprechen. LG

Geben tut es das schon. Ich kenne das aus der Realschule, ein damaliger Mitschüler bekam mal 3 Tage Unterrichtsausschluss weil er gestört hat... das war so eine Art "Disziplinarmaßnahme" von der Schule vermute ich mal (der Typ war echt total unangenehm, keiner mochte den). Ich denke schon dass es rechtens ist, sonst würden die es ja nicht anbieten.

allerdings glaube ich kaum das der Schüler den Unterrichtsausschluß als Bestrafung ansieht und dadurch sein Verhalten verbessern wird.......der findet das doch sicher toll wenn er 3 Tage nicht zur Schule muß .....

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@XC600

Heute ist das vielleicht schon so, bei mir war das damals etwas anders, da war Schulausschluss das Schlimmste was man sich hätte vorstellen können...

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@rotesand

also ich habe meine Schule vor über 30 Jahren beendet und damals war auch keiner böse drüber wenn er zwangsweise von der Schule "befreit" wurde .............als Strafe betrachten das die wenigsten Schüler , denen das passiert.........eher als willkommene Freizeit ...........

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