Brauche hilfe bei einem Bußgeld?

4 Antworten

Hey!

Das der Pkw nicht umgemeldt war (Verwarngeld i. H. v. 15,00 Euro) ist ein reiner Halterverstoß. Du selber hast damit gar nichts zu tun.

Schreibe der Verwaltungsbehörde einfach, dass Du nicht der Halter (und somit nicht verantwortlicher) des Pkw bist, sondern Deine Schwägerin. Diese hat das Verwarngeld bereits bezahlt.

Das ganze ist ähnlich mit einem HU Verstoß zu sehen. Auch dieses ist nach § 29 StVZO ein reiner Halterverstoß und kein Fahrerverstoß.

Kannst ja gerne mal ne Rückmeldung geben.

Grüße

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Es gibt keine Anmeldung als Fahrzeugführer.

Das Auto ist auf deine Schwägerin angemeldet. Inwiefern bekommst du einen Bußgeldbescheid, wenn deine Schwägerin das Auto nicht ummeldet?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das Problem ist , das der Bußgeldbescheid rechtskräftig wurde .

Auch ein falscher Bußgeldbescheid wird rechtskräftig und damit vollstreckbar wenn du keinen Einspruch erhebst .

Dann bleibt oftmals nur das bezahlen übrig .

Du könntest es allerdings mit der Wiedereinsetzung in den vorigen stand versuchen .

Hier solltest du den bezug zum Telefonat mit der Bußgeldstelle herstellen . Datum, Uhrzeit und vor allem mit wem du telefoniert hast .

Auch solltest du glaubhaft machen , das dieses Telefonat als einspruch gegen den Bußgeldbescheid zu werten sei da du nicht der halter des fraglichen PKW´s warst.

Das ganze natürlich schriftlich per Einwurfeinschreiben !

Sollte dieser Antrag abgewiesen werden , würde ich bezahlen und als erfahrung verbuchen .

Hallo, wo warst Du denn als Fahrzeugführer (was immer das auch ist) angemeldet?

Timothi 
Fragesteller
 12.09.2019, 17:56

Bei meinem Auto das über meine Schwägerin (Fahrzeughalter) angemeldet war.

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Bergfex49  12.09.2019, 17:59
@Timothi

hast Du den Bußgeldbescheid noch? welche Ordnungswidrigkeit wird Dir darin denn vorgeworfen?

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Timothi 
Fragesteller
 12.09.2019, 18:04
@Bergfex49

"Sie teilten der zuständigen Zulassungsbehörde eine Mitteilungspflichtige Änderung nicht unverzüglich mit" (...) "I'm Rahmen eines anderen Verfahrens wurde hier bekannt dass Sie dieser Pflicht nicht nachgekommen sind" (...) §13 abs. 1,3 §48fzv§24 stvg 180bkat

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Astra16V  12.09.2019, 18:19
@Timothi

Das gilt vielleicht für die Versicherung, hat in diesem Fall aber rein gar nichts mit der Zulassung zu tun. In der Zulassung wird nur der/die Halter/in eingetragen, nicht wer das Auto nutzt. In deinem Fall also deine Schwägerin. Setz dich mit denen in Verbindung und schildere die Sache nochmal bzw Bring in Erfahrung, was dir letztendlich vorgeworfen wird. Ein Aktenzeichen ist ja vorhanden. Warum wurde das Auto eigendlich nicht einfach auf die neue Anschrift umgemeldet bzw. warum meldest du das Auto nicht einfach auf dich an?

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Bergfex49  12.09.2019, 18:31
@Timothi

diese genannten Bestimmungen gelten doch nur für den Halter, Du kannst diese Änderungen ja gar nicht veranlassen als (zufälliger) Fahrer

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