Berücksichtigt man den tachovorlauf sowie die 3% Messtoleranz kommt man so auf eine Überschreitung von 26-30 km/h .

150€ Bußgeld + 1Punkt + 28,50€ Gebühren + Anordnung Aufbauseminar + Verlängerung der Probezeit

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Am 14.02.2024 bei Mannheim verursacht von einem Eurofighter .

hier der Zeitungsartikel :

Ein ziviles Flugzeug war von Budapest in Ungarn nach Le Bourget bei Paris unterwegs. Die Kontaktaufnahme der Fluglotsen blieb erfolglos, deshalb startete ein Eurofighter in Neuburg an der Donau. Er erreichte eine so hohe Geschwindigkeit, dass es zu einem Überschallknall kam. Dieser Knall und eine leichte Druckwelle war in der gesamten Rhein-Neckar-Region und darüber hinaus zu hören und zum Teil auch zu spüren.

2023 kam es zu 8 Einsätze von Kampfjets bei denen es zum Überschallknall kam .

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Hallo,

die FEB möchte wissen ob , bedingt durch deinen rechten Fuß, du ein kfz sicher bedienen kannst !

Deun Fuß wird sich der Gutachter anschauen und ein Gutachten abgeben !

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Du willst also deinen Vater angeben , hast du schon mal etwas vom Paragrafen 164 STGB gehört ?

falsche Verdächtigung wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft !

wenn dann gibst du deinem Vater die Anhörung und er füllt diese aus .

im übrigen , da die Behörde dich angeschrieben hat , steht für diese anscheinend schon fest das du gefahren bist , ansonsten hätte der Halter des Fahrzeugs also dein Vater die Anhörung bekommen !

die 18km/h Unterschreitung haben keine Bedeutung für deinen Führerschein und Probezeit !

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Gegenüber einer Behörde verjähren Ordnungswidrigkeiten nach Paragraf 24 STVG 3 Monate nach tattag .

Sofern gegen ihn keine Verjährungsunterbrechende Maßnahmen nach Paragraf 33 OWiG eingeleitet wurde.

Forderungen einer Parkraumüberwachung wie z.B. bei Lidl, Aldi ,Rewe und so verjähren nicht nach 3 Monate !

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Du hast einen Wohnsitz in Deutschland und das Fahrzeug steht an deinem Wohnsitz so ist es unverzüglich umzumelden . Ansonsten begehst du eine steuerstraftat .

und bei Steuereinnahmen kennt der Staat keine Freunde ! Das könnte Teuer werden .

übrigens , ist der politische TÜV nach der Eu Richtlinie 2008/40/EG durchgeführt worden , muss dieser auch in Deutschland anerkannt werden .

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Du bist nicht der erste der sich zu 100% sicher ist und dann zu 100% falsch lag .

gelblicht heißt ja anhalten und nicht Gas geben ‚🤷‍♂️

Rotlichtampelblitzer blitzen immer 2 mal !

Der erste dokumentiert den Haltelinien Verstoß , der zweite das überqueren des schutzbereich der Ampel , er wird ca. 2 Sekunden nach dem haltelinienverstoß ausgelöst. bei Fußgängerampeln auch mal nach 1 Sekunde bzw. Bei größeren Kreuzungen auch mal 3-4 Sekunden später.

Begeht man einen Rotlichtverstoß so sieht man in der Regel nur den Blitz des haltelinienverstoßes . Den Zweiten Blitz sieht man in der Regel nicht mehr denn man legt bei einer Geschwindigkeit von 50km/h ca 30 Meter in den 2 Sekunden zurück. Da die Kreuzung keine 30 Meter haben siehst du den Blitz nicht mehr , in der Nacht evtl.

Das ist dann ganz einfach ,

Foto 1 dokumentiert das du bei Rot die Haltelinie überquert hast und Foto 2 dokumentiert das du den schutzbereich der Ampel durchfahren hast, da du auf diesem Foto nicht mehr zu sehen bist !

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Das du hier wohl nichts mehr machen kannst außer bezahlen und PZM Verlängerung zu bekommen haben ja schon ein paar andere geschrieben .

ich hätte aus Interesse mal eine Frage an dich .

Warum benutzen viele Fahranfänger keine Freisprecheinrichtung ? Aus meinem Führerhaus sieht man immer wieder wie das Handy auf dem Oberschenkel liegt und bedient wird !

schließlich gibt es Freisprech schon für unter 30€ und eine Halterung kostet 10€ ?

gruß

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Du bist noch in der Probezeit ! Lass das mit der warnapp!

denn sie verführt dich schneller zu fahren als erlaubt ! Und wenn du dann geblitzt wirst weil die App den mobilen Blitzer noch nicht hat ist der Ärger groß .

im Übrigen ist der Zeitgewinn den du durch das schnellere fahren gewinnen möchtest liegt im sekundenbereich !

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Nicht viel , sie wird voraussichtlich nach jugendstrafrecht geurteilt .

sollten 120 Sozialstunden dabei rauskommen . Verfügt sie über monatliche Einkünfte auch eine Geldstrafe denkbar !

die Versicherung kann sie in Regress nehmen .

Die verletzte Person wird sie auf Schmerzensgeld verklagen .

eine Fahrerlaubnissperre wird angeordnet .

So ungefähr

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Erstens :fahr einfach 30 dann brauchst auch keine Angst haben geblitzt zu werden .

zweitens :Blitzer blitzen nicht jeden Tag . Meistens wochenweise oder 2 Wochen dann setzten sie aus . Ansonsten hätten die Behörden das Probleme der permanenten Überwachung die nicht erlaubt ist .

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Bei über 70km/h Überschreitung

700€ + 35€ Gebühren sowie 2punkte und 3 Monate Fahrverbot und Probezeitmaßnahmen

allerdings könnte hier eine vorsätzliche Begehung im Raum stehen und das Bußgeld auf 1400€ erhöhen.

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Es ist kein Fahrverbot aber auch mehr als eine reine Empfehlung .

der Arzt hat dir mitgeteilt das du zur Zeit körperlich bzw. Geistig nicht in der Lage bist eine kfz sicher zu führen .

also wenn die Fahrerlaubnisbehörde dies mitbekommt kassieren sie deine Fahrerlaubnis ein und du musst zur MPU .

und dies geht schneller als man denkt

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Bist du Polizist ?

nein, dann kümmere dich doch um deine Sachen hast ja damit schon genug zu tun .

Rechtlich entscheidet der Richter ob er die Aufnahmen zulässt oder nicht !

irgendwann gerätst du an einen der besucht dich danach zu Hause und verkratzt dir dein Auto . Osä.

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Ist verboten !

eine Rastanlage bzw Parkplatz gehören nicht zur Fahrbahn . $2 abs.1 STVO

Sie sind eher ein Seitenstreifen so das OLG Düsseldorf 5Ss 77/87 . Daraus

Tatbestand:102600​

Sie benutzten den Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärts kommens.

​§ 2 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 88 BKat

75€ , 1 Punkt , A verstoß

Wer schon mal bei einem Gerichtsverfahren über eine owi dabei war , wird ganz schnell feststellen das einen Polizisten mehr geglaubt wird und zwingende Beweise nicht sein müssen .

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In der Regel .

es gibt auch Ahnungen die außerhalb des Regelbußgeldes Ligen .

zb wenn du des Öfteren in kurzen Abständen mit 25 gemessen wurdest , kann die Bußgeldbehörde nicht nur das Bußgeld erhöhen sondern auch ein Fahrverbot bis zu 3 Monaten verhängen.

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Bist du die dich , das die Gemeinde den CE bezahlt ?

Für die Feuerwehr reicht eigentlich der C !

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