Auto mit Polnicher Zulassung und Versicherung übern Winter fahren ok?

3 Antworten

Du musst dafür in Deutschland Steuern bezahlen.

Siehe KraftStG

§ 1 Steuergegenstand

(1) Der Kraftfahrzeugsteuer unterliegt ....

2.

das Halten von ausländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen, solange die Fahrzeuge sich im Inland befinden.

Du hast einen Wohnsitz in Deutschland und das Fahrzeug steht an deinem Wohnsitz so ist es unverzüglich umzumelden . Ansonsten begehst du eine steuerstraftat .

und bei Steuereinnahmen kennt der Staat keine Freunde ! Das könnte Teuer werden .

übrigens , ist der politische TÜV nach der Eu Richtlinie 2008/40/EG durchgeführt worden , muss dieser auch in Deutschland anerkannt werden .

Solange es offiziell im Besitz eines Polen ist und du es nur ausgeliehen hast, geht das.

Wenn das Auto in deinen Besitz übergeht, musst du es auch auf dich anmelden.

Ofenroller 
Fragesteller
 29.10.2023, 20:39

wird das denn irgendwie überprüft wenn ich angehalten werde und sage ich habs mir ausgeliehen ?

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RedPanther  30.10.2023, 10:48
@Ofenroller

Du wirst nach Fahrzeugpapieren gefragt und da steht der Halter des Fahrzeugs drin. Wenn das nicht du bist (nach dem Führerschein wirst du ja auch gefragt), glaubt dir die Polizei dass du das Fahrzeug ausgeliehen hast oder nicht - wenn der Halter nichtmal aus demselben Land kommt, kanns schonmal sein dass jemand sich überlegt, ob das wirklich hinhaut oder du nicht doch auf illegale Weise in dieses Auto gekommen bbist.

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