Würdet ihr das "Erbstück" annehmen?

Ja, sie war ja trotzdem deine Schwiegermutter 88%
Nein, es wäre nicht richtig es anzunehmen 13%

16 Stimmen

5 Antworten

Ja, sie war ja trotzdem deine Schwiegermutter

Du warst zwar nicht ihre "richtige" Schwiegertochter, aber wenn du dich um sie gekümmert hast und sie dich vergöttert hat, würde ich es annehmen


Wollhexe81 
Beitragsersteller
 12.05.2025, 16:46

Naja wir sind 12 Jahre verheiratet. Die Ehe auf dem Papier besteht noch.

Was die Schwiegermutter gesagt hat und was ihre Erben auf dieses gesprochene Wort geben - sind zwei verschiedene Dinge.

Worte sind im Erbrecht Schall und Rauch.

Entscheidend ist ,ob die Erben sich an die Worte der Mutter gebunden sehen. Auf deinen fast Ex kannst du ja auch freundschaftlich aufpassen.

Mein Gewissen würde mich hier eher nicht plagen. Vermutest du eine andere Haltung dir gegenüber wenn eure Ehe bereits geschieden wäre - vielleicht hätte sie dir nicht verziehen, dass du ihn nicht wieder zurück genommen hast. Musst du einschätzen.

Je nach Wert des Schmuck - wenn er/die Erben ihn zu Geld machen - erhöht sein Anteil am Erbe bei Zugewinn im Falle einer Scheidung sein Anfangsvermögen.

Wenn du etwas annimmst - würde ich auf jeden Fall den Wert schätzen lassen. Ich hätte mehr Bedenken, dass ausgerechnet der Schmuck eine Scheidung zum Rosenkrieg ausarten lässt


Wollhexe81 
Beitragsersteller
 14.05.2025, 18:35

Es ist nur Modeschmuck. Keine echten Silber oder Goldschmuckstücke.

Ja, sie war ja trotzdem deine Schwiegermutter

Sie hat dich geliebt und wollte, das du was davon bekommst. Zudem wart ihr sehr viele Jahre Teile des Lebens des anderen.

Stell dir vor eine enge Freundin von dir würde sterben, würdest du ihr Erbe annehmen?

Sehe sie diesem Moment am besten als solche, eine gute Freundin, vor der du eben ein paar Geheimnisse hattest, der du wichtig warst und die dir wichtig war.

So hast auch du eine kleine Erinnerung an sie.

Nein, es wäre nicht richtig es anzunehmen

Ich finde das komisch! Wenn ihr noch ein Paar wärt, sie stirbt und ihr trennt Euch ein paar Monate danach, wäre etwas anderes! Aber vor allem wenn es ggf. 'FamilienErbstücke' sind, wäre es mMn besser die zurückzugeben.

MMn wären Erinnerungstücke ok, nach immerhin 17 Jahren. Oder was sonst niemand möchte/braucht? Immerhin wollt ihr nen zweiten Hausstand gründen, wenn Du ausziehst (nach 17 Jahren).

Ja, sie war ja trotzdem deine Schwiegermutter

Wenn die Erben den Schmuck unter den Schwiegertöchtern aufteilen, dann suche dir ein Schmuckstück aus.