Wer ist eurer Meinung nach im Krieg zwischen Israel und dem Iran im Recht

Eher Israel 37%
Israel. Zu 100% 23%
Weder noch 20%
Eher der Iran 7%
Andere Antwort... 7%
Irgendwie beide 3%
Der Iran. Zu 100% 3%
Ich bin mir nicht sicher 0%

30 Stimmen

4 Antworten

Andere Antwort...

Schätze mal, der Iran hat oder hätte gar keinen Bock (gehabt), anzugreifen .. "viel Sturm im Wasserglas .." die Israelis mögen ja eine Heidenangst haben, aber das könnte man auch als "psychatrjsch" das Land wird einfach zu klein benennen, denn die Ängste kriegen die sowieso nicht mehr weg, weil auch in Israel Überbevölkerung herrscht - die bibelfesten Israelis können das übrigens alles selbst in der Offenbarung im Neues Testament selbst nachlesen, wie das Ende aussieht .. wenn morgen Iran kaputt ist, kommt übermorgen Ägypten und dann Saudi Arabien als Gegner, weil die sich alle nicht grün sind .. Hauptsache, es werden fleißig Waffen und Munition geliefert

Andere Antwort...

Die Seite des Rechts bei aktiven Kriegsparteien ist zunächst eine Frage der Perspektive. Nach Abschluss des Friedensvertrages setzt die siegreiche Partei ihr Recht durch, und das gilt dann solange, wie der Frieden hält. Nach Friedensbruch ist die Rechtsposition wieder vakant.

Das Recht beansprucht naturgemäß der Urteilende als Kriegsteilnehmer immer jeweils für die Kriegspartei, für die selbst eingespannt (worden) ist, also für die Partei, für die er begeistert Menschen tötet und selbst sein eigenes Leben opfert. Mit welchen nützlichen Idioten sollten die Kriegsherren sonst ihre Kriege führen?

Außenstehende, die sich nicht persönlich direkt für eine Kriegspartei aufopfern, folgen mit ihrem Urteil der herrschenden Moral, derzufolge man mit seinem Urteil sich immer auf den Standpunkt einer Kriegspartei stellen muss. Wie ließen sich Kriege nachhaltig fortführen mit lauter feigen Defätisten auf allen beteiligten Seiten, wenn beiderseits keiner Lust auf Krieg hat?

Und schließlich bietet jeder ordentliche Krieg doch auch einzigartige Chancen: Im Krieg ist endlich ziemlich alles unter Strafandrohung geboten, was im friedlichen Alltag unter Strafandrohung verboten ist!

Was führst Du da alles für Argumente auf?

Angriff auf zivilisten ……. völkerrechtswiedrig …..“

Hast Du schon einen Krieg gesehen, der Zivilisten schont, und dann noch rundum völkerrechtskonform? Selbst der ehemalige deutsche Bundes-kanzler Schröder sagte einmal: „Selbstverständlich habe auch ich auf das Völkerrecht gepfiffen, als ich im April 1999 von der deutschen Luftwaffe Belgrad bombardieren ließ“. Tatsächlich haben Belgrader zivile Opfer der deutschen Bombardierung gegen Deutschland geklagt, natürlich völlig vergebens, die waren ja auf der Verliererseite.

Weder noch

Beide Seiten sind im Unrecht, auch wenn es irgendwie logisch ist, dass Iran Israel dann halt auch angreift. Wer leidet? Die Zivilbevölkerung auf beiden Seiten.

Fck Iran und Fck Israel.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Antifaschist und politisch aktiv!

Novar  18.06.2025, 16:29

Wo leidet denn die Bevölkerung im Iran? Die werden schon seit zig Jahren von diesem islamistischen Regime unterdrückt und freunen sich aktuell eher offenkundig über die israelischen Angriffe, weil es Ihnen Hoffnung gibt. Lediglich ein kleiner Teil der aktuell natürlich vom Regime medial gepusht wird, sieht das anders.

RookNRoll161  18.06.2025, 16:32
@Novar

Vertreibung von Menschen bzw. die Ankündigung (Aufforderungungen Teheran zu verlassen), und das Töten von Zivilisten bringt Leid.

Silicium58  18.06.2025, 17:26
@RookNRoll161

Dein Vorschlag: Nicht warnen, nicht zum Verlassen auffordern, sondern innerstädtische Militärziele bombardieren, ohne Anwohner zu informieren.

Woher dein Hass auf Zivilisten?

Silicium58  18.06.2025, 17:53
@RookNRoll161
Gar keine Städte bombardieren

Du möchtest demnach, dass Raketenabschussrampen, die in einer Stadt installiert sind, als unangreifbar zu gelten haben? Was sie auch feuern, der Gegner hat nicht gegen sie vorzugehen?

Ist das so richtig dargestellt?

Es besteht keinerlei Notwendigkeit den Iran anzugreifen

Der Iran finanziert seit Jahrzehnten terroristische Proxies, verstößt gegen das Völkerrecht, unterhält ein illegales Atomprogramm und besitzt Uran mit einem Anreicherungsgrad von 60%.

Du magst keine Notwendigkeit sehen. Das wäre wohl anders, würden die Proxies dich beschießen und dir mit Vernichtung drohen.

Sei ehrlich, dann hieße es von dir, wäääh mein Haus, meine Familie, meine Kinder...

Silicium58  18.06.2025, 18:21
@RookNRoll161
1. Wo unterhält der Iran ein illegales Atomprogramm?

Die Frage ist so sinnvoll wie "Wo haben denn die Israelis Atombomben"?

Ich steh nicht auf Strategien, in denen man sich dumm stellt, um klare Gegebenheiten anzuzweifeln.

Der Iran unterhält Aufarbeitungsanlagen und Zentrifugen für die Anreicherung von Uran und produziert waffenfähiges Uran, das momentan einen Reinheitsgrad von etwa 60% besitzt.

Es gibt darüber keinen Zweifel. Wenn du da widersprichst, nenne bitte jene, die daran zweifeln.

Gilt das Völkerrecht eigentlich auch für Israel? [...] Der Angriff war nämlich völkerrechtswiedrig.

Möglicherweise war er das.

Das aber ist Ansichtssache. Präemptive Reaktionen im Sinne der Caroline-Kriterien sind ausreichend anerkannt, dass die meisten Demokratien dieser Welt Israel das Recht zugestehen, anzugreifen.

Präemptive Angriffe auf Vertragsbrüchige des Atomwaffensperrvertrags sind nicht im Völkerrecht geregelt, werden in Zukunft aber mit Sicherheit innerhalb des Völkergewohnheitsrechts legitimiert.

Es besteht keinerlei Notwendigkeit ganze Städte zu bombardieren

Was auch keineswegs passiert. Falls ich es nur nicht mitbekommen habe: Wo hast du davon gelesen? Wie viele Stadtviertel Teherans sind zerstört?

Es gibt nen Unterschied zwischen gegen Raketenabschussrampen vorzugehen und ganze Städte bombardieren

Klingt jetzt schon anders.

Das heißt, du gestehst es einem Land zu, gegen militärische Installationen in einem Stadtgebiet vorzugehen?

bachforelle49  18.06.2025, 19:54
@Novar

ist klar, die freuen sich, daß sie im Stau stehen zum Kaspischen Meer . ;..Folgendes: der Islam ist nur kritisch zu sehen, wenn die armen Dort untern diese schatia kennenlernen müssen . Wer will das schon ..(?!) man könnte sie ja nun ähnlich wie die Ukrainer alle nach Deutschland holen und reinlassen

Eher Israel

Im Völkerrecht zählt zuerst die Frage: gab es eine konkrete, ernsthafte Bedrohung, die Selbstverteidigung nach Art. 51 UN-Charta auslöst? Iran hatte bis Juni 9247 kg angereichertes Uran, davon 275 kg auf 60 %; das ist technisch ein Katzensprung zu waffenfähigen 90 %. Die Anlage in Natanz lieferte genau dieses Material. Israel schlug zu, kurz nachdem Teheran erneut öffentlich erklärt hatte, man wolle das „zionistische Geschwür“ ausradieren. 60-Prozent-Uran + Vernichtungsdrohungen = existentiale Gefahr. Das würde wohl den meisten Staaten als „imminence“, also Rechtfertigung für einen Präventivschlag reichen.

Ziel war ein kerntechnischer Komplex, dazu leitende Physiker, die direkt am Waffenprogramm arbeiteten. Indem sie an einer Bombe bauten, verloren diese Wissenschaftler den zivilen Schutzstatus – IHL nennt das „direct participation in hostilities“. Greift man sie an, ist das kein Verbrechen, sondern Ausschaltung legitimer Kombattanten. Wird aktuell in den Medien fälschlicherweise anders dargestellt - wieso wohl... Iranische Antwort? Über 400 ballistische Raketen und Shahed-Drohnen auf urbane Zentren wie Tel Aviv und Haifa, zielten bewusst auf Wohnblocks, Schulen und Busbahnhöfe. Solche wahllosen Angriffe verletzen Artikel 51 und 57 des Zusatzprotokolls I und sind ein klarer Kriegs­verbrechens-Tatbestand – egal, womit man sie rechtfertigt. 

Kurz gesagt: Israel traf eine eindeutig militärische Infrastruktur, um eine unmittelbar drohende nukleare Bewaffnung zu verhindern – das ist nach herrschender Ansicht zulässige Selbstverteidigung, wenn auch in der Grauzone der „anticipatory self-defence“. Iran feuert danach Raketen auf Zivilisten; das ist keine Grauzone, das ist ein glattes Kriegsverbrechen. Wer hier „wer ist im Recht?“ fragt, sollte weniger auf die Lautstärke der Schlagzeilen hören als auf die Buchstaben des humanitären Rechts.