Welche Ausländer würden vom Remigrationsplan betroffen sein?

Nur kriminelle Ausländer 44%
Alle Ausländer darunter auch weiße Nichtdeutsche 28%
Andere Szenarien 17%
Alle Muslime und schwarze Ausländer 11%

18 Stimmen

4 Antworten

Nur kriminelle Ausländer

Ausweisung ist Wahlkampfthema, wie auch das Thema des dauerhaften Aufenthalt weil in Deutschland Fachkräftemangel herrscht.

Die Kriterien zur Aufforderung zur Ausreise, bzw Abschiebung wenn dieser nicht nachgekommen wird, sind gesetzlich geregelt.

Was sind die Voraussetzungen einer Ausweisung?

Die Voraussetzungen der Ausweisung sind in den §§ 53 ff. AufenthG geregelt.

Zunächst muss überhaupt ein Ausweisungsanlass vorliegen. Die Ausweisung soll der Abwehr von gegenwärtigen und zukünftigen Gefahren dienen, die vom Ausländer ausgehen. Es muss demnach aufgrund eines Fehlverhaltens des Betroffenen eine Prognose getroffen werden, die auf eine solche Gefahr schließen lässt.

Ferner muss im Rahmen der Ausweisungsentscheidung stets zwischen dem sog. öffentlichen Ausweisungsinteresse und dem privaten Verbleibeinteresse abgewogen werden. Nur wenn das öffentliche Ausweisungsinteresse überwiegt, ist die Ausweisung gerechtfertigt.

Darüber hinaus ist zu beachten, dass obwohl § 53 AufenthG grundsätzlich kein Ermessen vorsieht, die Behörde bei ihrer Entscheidung dennoch eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchzuführen hat. Nur wenn die Ausweisung auch im Einzelfall verhältnismäßig ist, darf die Behörde den Ausländer ausweisen.

Wenn Ausländer*innen in Deutschland eine oder mehrere Straftaten begehen,

kann

die Ausländerbehörde den Aufenthaltstitel entziehen. In diesen Fällen spricht man von einer "Ausweisung". Ausgewiesene Personen sind verpflichtet, Deutschland zu verlassen. Wenn sie das nicht tun, können sie abgeschoben werden.

"Einfach" abschieben? | Artikel | MEDIENDIENST INTEGRATION

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Andere Szenarien

Illegale, Straftäter und solche, die ein stark erhöht sozial inkompatibles Verhalten an den Tag legen.

genau DAS ist das Problem!

Wenn ich jetzt und hier fordere, dass wer sich daneben benimmt, rausfliegen muss, bin ich gleich die böse Nazisse, die laut "Remigration" brüllt...

und ja, ich fordere, dass wer sich hier daneben benimmt rausfliegen muss. und ich meine damit NICHT leute, die sich nicht an die Kehrwoche halten, oder den Müll nicht richtig trennen. Ich denke an Delikte wie

  • Schwere Körperverletzung
  • Mord
  • widerholte Volksverhetzung
  • Sozialbetrug in schweren Fällen.

JEDER der jetzt schreit: "die armen Flüchtlinge" sollte sich bitte fragen, wie er reagieren würde, wenn er jemanden in sein Haus einlädt und dieser die Frau angräbt, die Tochter vergewaltigt, oder Frau bzw. tochter schlägt, weil sie sich weigern hinter ihm her zu putzen oder und in die Haushaltskasse greift.

Ich würde so jemanden aus dem Haus werfen. egal ob er weiß wo er hin soll oder nicht!

Das ist genauso ein mieser Trick wie damals von Von der Layen und Scheuble, als die die Internetzensur über die Stoppschlilder einführen wollten. Die schoben einfach vor, es wäre gegen Kinderpornos, also musste jeder, der gegen die Stoppschilder war, automatisch für Kinderpornos sein.

zum Glück hat der Trick nicht funktioniert!