Unverhältnismäßige Corona Maßnahmen.

Ganztägige Ausgangssperre. 60%
Anderes. 20%
Geplante Schließung von Drogeriemärkten. 20%
Nächtliche Ausgangssperre. 0%
Sperrung von Spielplätzen. 0%
Schließung von Schuhgeschäften. 0%
Schließung von Friseursalons. 0%
Verteilverbot von Reklame. 0%
Sperrung von Naherholungsgebieten. 0%
Verbot von Sankt Martins Umzügen. 0%

10 Stimmen

4 Antworten

Ich hoffe sehr das sowas nicht mehr vorkommt. Aber wenn, dann geht es mir nicht darum was "schnell gekippt" wird, dann geht es mir um Sicherheit und das sich die Situation schnell klärt, auch wenn das Unannehmlichkeiten bedeuten muss.


Eifel2024 
Beitragsersteller
 26.06.2025, 23:18

Während der Energiekrise wegen dem Ukraine Krieg, drohte Habeck bereits mit einem Energie-Lockdown. Dann wären wohl wieder Restaurants als erste geschlossen worden.

Alle genannten Maßnahmen, sowie das Beherbergungsverbot, erst recht die in einigen Fallen behördlich angeordnete sofortige Abreise.

Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und Klageverbot
  • Stand heute: Es ist keine Regelung im IfSG vorgesehen, die pauschal gerichtliche Klagen gegen Maßnahmen ausschließt.

Historischer Kontext: Gesetzesänderungen (Mai 2021, März 2022) haben die Länderbefugnisse eher eingeschränkt, indem sie scharfe Maßnahmen wie flächendeckende Ausgangssperren oder Betriebsschließungen verbot. Nur noch „niedrigschwellige“ Maßnahmen sind erlaubt – und diese können weiterhin vor Gericht angefochten werden.

  • Evaluierung & Reformdebatte: Der Bundesregierung und dem Bundestag ist klar, dass das IfSG grundlegend reformiert werden muss. Kritiker warnen vor verfassungsrechtlich fragwürdigen Ermächtigungen. Eine Gesetzesinitiative sieht aber keinen Mechanismus vor, mit dem Klagen per se ausgeschlossen werden können .

Somit widerspricht die Behauptung „man will das IfSG so ändern, daß dagegen nicht mehr geklagt werden darf“ den aktuellen Gesetzesentwürfen und parlamentarischen Beschlüssen. Es gibt keine Regelung, die generell Klagen ausschließt – im Gegenteil: Verhältnismäßigkeit bleibt gerichtlich prüfbar.

Woher ich das weiß:Recherche
Anderes.

Alle davon. Außer vielleicht das verteilen von Reklame, das kann man für immer verbieten.


nando989  17.07.2025, 21:55

Ha HA Ha HA, Da arme Reklamezeitalter XD