Umfrage: Findet ihr solche Linksradikalen auch so unangenehm?
Es ist recht beliebt unter weit links Stehenden nicht zu verstehen, dass nur Artikel 1 und Artikel 20 von der Ewigkeitsklausel betroffen sind.
Beispiel dass ich eben gesehen habe, ist aber ein nennenswertes Phänomen.
Doof für Linke, die durch solche blamiert werden.
7 Stimmen
1 Antwort
sofern nicht erschlichen, hat so eine Staatsbürgerschaft Bestandsschutz.
Merz hat da wohl auch geflissentlich vergessen, dass es sogar ein Menschenrecht auf Staatsbürgerschaft gibt.
hierzu die tönenden Worte der Allg. Erklärung der Menschenrechte, welche wir als UN- Mitglied natürlich beachten:
1. Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.
2. Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.
https://www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf
unser Artikel 16 GG ist da nur eine deutsch formulierte Erweiterung wegen Erwerb der Staatsbürgerschaft und deren Weitergeltung aus den deutschen Vorgängerstaaten; hinter den Standard der AEMR können wir nicht zurück..auch nicht mit 2/3 Mehrheit
soweit korrekt; Merz kann Menschen schon mal nicht staatenlos machen.
um die "sachlichen Gründe" zur Aberkennung wird man wohl demnächst vor Gericht streiten; eine bestehende zweite Staastbürgerschaft für sich alleine ist eben kein Totschlagargument
das demokratisch ändern zu wollen hat aber nichts mit "verfassungsfeindlich" zu tun
kommt drauf an, was man ändern mag an artikel 16 und nachfolgenden Gesetzen.
schau mal: Artikel 1 GG hat neben der unantastbaren Würde noch das zu bieten:
2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
großartig an Artikel 16 herumzuschrauben verbietet sich also, weil man sich auch an der AEMR vergreifen würde und die schlendert quasi Arm in Arm mit Artikel 1 daher, welcher bekanntlich unanfechtbar ist.
gegenüber Menschenrechten hat die Demokratie schlicht Feierabend; über MR kann und darf man nicht diskutieren.
In diesem Art. 15 wird aber nur der "willkürliche" Entzug der Staatsangehörigkeit verboten. Und es besteht nur ein Recht auf "eine" Staatsangehörigkeit. Es wäre m.E. nicht willkürlich, wenn Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit die deutsche entzogen bekommen, wenn dafür sachliche Gründe bestehen.