Ist dem Bundesverfassungsgericht die Durchsetzung von Parteipolitik wichtiger als Demokratie und Verfassung?
14 Stimmen
10 Antworten
Nein das Bundesverfassungsgericht hat auch des öfteren gegen amtierende Regierungen entschieden.
Aber bei den Antwortmöglichkeiten wird schnell klar, dass man hier nur versucht Stimmung zu machen.
Das hat nichts mit "undemokratisch" zu tun. Die Bundesregierung hat ein geltendes Mandat bis zum 25 März und darf so lange auch regieren und Beschlüsse durchdrücken. Das ist nicht undemokratisch sondern der normale Ablauf des Parlaments.
Ich finde das übrigens mehr als bezeichnend wie auf die Staatsverschuldung reagiert wird.
Seit Jahren bemängelt man das kaputt sparen der Infrastruktur, die schwache Bundeswehr und die stagnierende Wirtschaft. Immer wieder liest man so Ergüsse wie "die Industrie wird abgeschafft"
Jetzt will man nach jahrelangem Stillstand und mehreren Krisen mal Geld in die Hand nehmen und das ist jetzt plötzlich "undemokratisch"
Weißt du was die Alternative zur Staatsverschuldung ist? Massive Steuererhöhungen und radikale Abstriche im Sozialsystem.
500 Milliarden bekommen wir nicht aus Migrationskassen, wenn wir die Migrationsausgaben auf 0 setzen und den Sozialstaat komplett streichen (was beides nicht möglich ist, weil bei letzterem auch Rentenzahlungen dabei sind) sind wir bei knappen 160-170 Milliarden.
Dafür haben wir dann in Punkto Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und ähnlichen Leistungen, Zustände wie in einem dritte Welt Land. Was übrigens ebenfalls Gift für die Wirtschaft wäre.
Er ist aber nun mal nicht vorher zusammengetreten, sondern das war der alte Bundestag. Und das durfte er, da ja eben der neue noch nicht zusammengetreten war. Das BVerfG hat nur darüber zu entscheiden, nicht darüber, was man vielleicht aus Respekt vor dem Wählerwillen tun sollte.
Die Antworten sind wie nachts ist es kälter als draußen, also sinnlos.
Das BVerfG ist neutral. Es schützt die Verfassung und achtet auf Konformitität von Regelungen und Gesetzen mit der Verfassung.
In der Verfassung ist zwar vorgesehen, dass der Bundestag in seiner neuen Zusammensetzung bis spätestens am 25. März zusammen treten muss. Er darf aber schon vorher zusammen treten. WENN er schon vorher zusammen tritt, um einen Beschluss zu fassen, so muss es aus Respekt vor dem Wählerwillen die neu gewählte Zusammensetzung sein. Einfach so tun als ob es keine Wahl gegeben hätte und noch schnell mit dem abgewählten Bundestag einen Beschluss fassen, ist EXTREM undemokratisch.
Aber was kann man von cum&ex-Harbarth, cum&ex-Merz und cum&ex-Scholz schon anderes erwarten?!
Wo genau steht in der Verfassung geschrieben, dass neue Beschlüsse nur im neuen Bundestag gefasst werden dürfen?
Einfach so tun als ob es keine Wahl gegeben hätte und noch schnell mit dem abgewählten Bundestag einen Beschluss fassen, ist EXTREM undemokratisch.
Müssen sie sogar, sonst wäre es Arbeitsverweigerung. Sie sind gewählt bis es eine neue Regierung gibt. Es wäre undemokratisch, diesen Wählerwillen zu ignorieren. Die Wahl bestimmt nicht darüber, ab wann die neue Regierung aktiv wird. Das ist bereits vorher geregelt, unabhängig vom Wahlausgang. Man kann abstrakt parteineutrale Gesetze kritisieren, wenn sie im konkreten Fall nicht zugunsten der eigenen/favorisierten Partei ausfallen...
Konnte den Text leider nicht mehr ändern. Der letzte Satz war natürlich ironisch gemeint.
Das Bundesverfassungsgericht ist keine Person. Ihm ist nichts „wichtig“ in diesem Sinne. Es hat bestimmte Funktionen und Aufgaben und es ist an den Mitgliedern des Bundesverfassungsgerichts diese umzusetzen. Einige machen das gut, andere weniger.
Aber zu behaupten das Bundesverfassungsgericht würde Parteipolitik durchsetzen ist zu kurz gedacht und falsch.
In der Verfassung ist zwar vorgesehen, dass der Bundestag in seiner neuen Zusammensetzung bis spätestens am 25. März zusammen treten muss. Er darf aber schon vorher zusammen treten. WENN er schon vorher zusammen tritt, um einen Beschluss zu fassen, so muss es aus Respekt vor dem Wählerwillen die neu gewählte Zusammensetzung sein. Einfach so tun als ob es keine Wahl gegeben hätte und noch schnell mit dem abgewählten Bundestag einen Beschluss fassen, ist EXTREM undemokratisch.
Aber was kann man von cum&ex-Harbarth, cum&ex-Merz und cum&ex-Scholz schon anderes erwarten?!
Es ist kein Verstoß gegen das Bundesverfassungsgericht. Da bis zum 24.03 noch der alte Bundestag gilt. Wenn es nach den 24.03 wäre, dann wäre es verboten. Aber ist es nun mal nciht.
In der Verfassung ist zwar vorgesehen, dass der Bundestag in seiner neuen Zusammensetzung bis spätestens am 25. März zusammen treten muss. Er darf aber schon vorher zusammen treten. WENN er schon vorher zusammen tritt, um einen Beschluss zu fassen, so muss es aus Respekt vor dem Wählerwillen die neu gewählte Zusammensetzung sein. Einfach so tun als ob es keine Wahl gegeben hätte und noch schnell mit dem abgewählten Bundestag einen Beschluss fassen, ist EXTREM undemokratisch.
Aber was kann man von cum&ex-Harbarth, cum&ex-Merz und cum&ex-Scholz schon anderes erwarten?!
Obwohl ich das Vorgehen der 3-Tages-Afghanistan-Koalition als zutieft kontra-demokratisch empfinde, hatte das Verfassungsgericht keine rechtsstaatliche Möglichkeit, dieses Schurkenstück zu verhindern. Unsere Verfassung lässt nun mal Spielräume für Machtpolitiker, die auf den Geist der Verfassung ihr Stinkehäufchen setzen möchten, wenn sie dafür Mehrheiten von Ruchlosen unter den Abgeordneten finden. Das Verfassungsgericht muss nach dem Buchstaben der Verfassung urteilen, wenn er, wie in diesem Fall, eindeutig ist.
In der Verfassung ist zwar vorgesehen, dass der Bundestag in seiner neuen Zusammensetzung bis spätestens am 25. März zusammen treten muss. Er darf aber schon vorher zusammen treten. WENN er schon vorher zusammen tritt, um einen Beschluss zu fassen, so muss es aus Respekt vor dem Wählerwillen die neu gewählte Zusammensetzung sein. Einfach so tun als ob es keine Wahl gegeben hätte und noch schnell mit dem abgewählten Bundestag einen Beschluss fassen, ist EXTREM undemokratisch.
Aber was kann man von cum&ex-Harbarth, cum&ex-Merz und cum&ex-Scholz schon anderes erwarten?!
Es ist alles rechtmäßig. Der alte Bundestag ist genau wie die alte Regierung noch voll geschäftsfähig.
Das hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt.
Ende.
Das könnt Ihr Bildungsresistenzler ruhig mit Minus bewerten.
Es wird nicht falsch, nur weil es Euch nicht gefällt.
In der Verfassung ist zwar vorgesehen, dass der Bundestag in seiner neuen Zusammensetzung bis spätestens am 25. März zusammen treten muss. Er darf aber schon vorher zusammen treten. WENN er schon vorher zusammen tritt, um einen Beschluss zu fassen, so muss es aus Respekt vor dem Wählerwillen die neu gewählte Zusammensetzung sein. Einfach so tun als ob es keine Wahl gegeben hätte und noch schnell mit dem abgewählten Bundestag einen Beschluss fassen, ist EXTREM undemokratisch.
Aber was kann man von cum&ex-Harbarth, cum&ex-Merz und cum&ex-Scholz schon anderes erwarten?!